Wegeunfall meldepflichtig oder nicht?
Ich hatte einen leichten Auffahrunfall auf dem direkten Weg von der Arbeit nach Hause. Ich bin einem kleinen Lkw beim zähen Verkehr kurz vor der Autobahnausfahrt durch kurzzeitige Unachtsamkeit aufgefahren. Es gibt keine Verletzten und der Lkw-Anhänger hat kaum einen Schaden.
Muss ich diesen Auffahrunfall jetzt überhaupt auf der Arbeit melden ? Die entstandenen Sachschäden muss ich als Verursacher ja sowieso zahlen.
6 Antworten
Nur wenn Personenschäden entstsnden sind - bei Dir!
Arbeits- und Wegeunfälle beziehen sich auf DICH!
Da geht es darum, das du ausfällst lder gesundheitlich geschädigt bidt!
Das bedeutet auch Durchgangsarzt und BG.
Zusammengefasst - NEIN!
Wenn Du dich also nicht zum Kaspar machrn willst, dann lass den Unsinn!
http://www.arbeitsvertrag.org/wegeunfall/
. Denn der arbeitsrechtliche Unfallschutz bezieht sich vorrangig auf physische oder psychische, also immaterielle, Einbußen.
Ich würde dabei auf jeden Fall auf Nummer sicher gehen und das einfach melden und ins Verbandbuch eintragen lassen. Das ist wirklich keine große Sache und das geht auch relativ schnell.
Für spätere Probleme bist du dann abgesichert.
LG
http://www.arbeitsrechte.de/wegeunfall/
Der Vorfall ist vorsichtshalber dem Arbeitgeber zu melden und im Verbandbuch eintragen zu lassen. Sollten sich in den nächsten Tagen doch Probleme zeigen, ist das Verbandbuch unerlässlich als Nachweis.
Guter Hinweis. Wäre auch meine Empfehlung. Der Eintrag kostet ein paar Minuten Zeit und dann kräht da kein Hahn mehr nach. Und sollten doch gesundheitliche Probleme auftreten, bist du abgesichert...
Gute Idee!
Damit kann man sich natürlich absichern. - Selbst wenn man meint und angibt " keine Verletzten"..
Arbeitsunfälle betreffen immer die versicherte Person. Du bist unverletzt, also besteht keine Meldepflicht,
Melden. Wenn nachher doch irgendwas sein sollte, kann das Ärger geben. Sicher ist sicher.