Wasseruhren zum selber einbauen? (WICHTIG!)

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Keine Chance!

Es gibt da ein BGH-Urteil (AZ: VIII ZR 188/07 vom 12.03.2008). Sofern in nur einer der Wohnungen eine Wasseruhr fehlt, so bildet die Wohnfläche nach wie vor den Umlageschlüssel für diese Kosten. Wenn, dann müssen alle Wohnungen mit Wasserzählern ausgestattet werden.

Allerdings ist die Umlage nach Köpfen gesetzlich nicht vorgesehen - das BGB kennt nur die Umlage nach Wohnfläche (was für Dich aber vermutlich noch ungerechter wäre):

556a BGB - Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

(2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Die Abrechnung nach der Wohnfläche entspricht dem gesetzlichen Umlagemaßstab aus § 556a BGB. Das ist so korrekt. Etwas anderes gilt nur, wenn in allen Wohnungen Wasseruhren vorhanden sind. Das ist aber nicht der Fall.

Selbst darfst du keine Wasseruhr einbauen. Das darf nur der Vermieter. Außerdem nutzt es dir nichts, da trotzdem nach Quadratmetern abgerechnet würde.

Mein Rat: Such dir eine kleinere Wohnung. 96 qm für eine Person ist ne Menge. Die durchschnittliche Wohnfläche pro Person liegt bei 47 qm. Da wären deine Wasserkosten nur halb so hoch. Das ist wie beim Autofahren. Wer 200 PS haben möchte, darf sich hinterher nicht über die Kosten beschweren.

LG

C.

Ich sehe es nicht ein, wieso ich als Single, der die ganze Zeit sparsam gelebt hat, für andere die Kosten tragen soll.

Wenn Du das nicht einsiehst, warum unterschreibst Du dann einen solchen Vertrag???

nicht, woher ich das geforderte Geld nehmen soll

Das kann Dir hier keiner beantworten...

wie ich mich vor so einer beschíssenen Abrechnung schützen kann.

... indem Du einen solchen Vertrag nicht unterschreibst...

Gibt es Wasseruhren zum selber einbauen

Ja, aber als Mieter darfst Du sie nicht einbauen...

und wenn ja, würde ich damit durchkommen, wenn ich sage: ich habe so und so viel Wasser verbraucht, das sind dann keine 360€ mehr sondern xxx€, und mehr zahle ich auch nicht als den tatsächlichen Verbrauch! ??

Nein, denn es zählt allein, was vertraglich vereinbart ist...

Das kann doch nicht wahr sein!!!

Natürlich ist das wahr, wenn Du sowas unterschreibst...

Shylenn 
Fragesteller
 24.11.2011, 15:24

Das kann ich ja nicht wissen, dass ich zu jedem Mietvertrag- unterschreiben meinen eigenen Anwalt mitschleifen muss.

XtraDry  24.11.2011, 15:26
@Shylenn

Musst Du ja nicht, lesen reicht ja...

Und: Selbstverständlich kannst Du das wissen, das lernt man schon als Kind, dass man nichts unterschreibt, was man nicht verstanden hat oder womit man nicht einverstanden ist...

Tabaluga1961  24.11.2011, 21:48
@XtraDry

genau so. Wieder eine, die nicht vertsanden hat, daß ein Mietvertarg auch ein Vertrag ist und kein Wunschkonzert.

Das ist in unserem Haus ähnlich, da wird sogar an Hand der Wohnungsgröße der Wasserverbrauch geteilt, so zahlt einer, der allein stehend und fast nie da ist, aber eine doppelt so große Wohnung (bzw. 2 zusammen) hat, doppelt so viel, wie zwei andere Parteien mit je 4 Leuten....

Der Versuch, mit dem Wasserwerk einen Zwischenzähler zu vereinbaren scheiterte. Wird nicht anerkannt, weil es in diesem Haus (Zechenhaus, halb privatisiert, also 2 getrennte Eigentümer mit je 2 Wohnungen) "immer so war" und eine Teilung der Leitungen nicht möglich sei.

Du müsstest das definitiv mit dem Hausbesitzer (?) abklären, und der mit dem Wasserwerk. Ich schätze Deine Chancen aber aus eigener Erfahrung gering ein.... Einfach so eine Wasseruhr einbauen wird sowieso nicht berücksichtigt.

outfreyn  24.11.2011, 13:56

da wird sogar an Hand der Wohnungsgröße der Wasserverbrauch geteilt

So ist das im § 556a BGB auch vorgesehen... Siehe mein Beitrag oben.

FordPrefect  24.11.2011, 14:02

Das ist auch nicht primär Sache des Wasserwerks, sondern der Eigentümer. Selbstverständlich wäre es den Eigentümern unbenommen, die Zuleitung auf eigene Kosten umzurüsten. Selbst wenn sich der lokale Versorger weigerte, zusätzliche geeichte Zähler zu setzen, wäre es jederzeit möglich, hinter dem Einheitszähler eine Abtrennung auf 2 separate Stränge mitsamt eigenem Zähler anzubringen.Dass sich der Versorger weigert, den Eigentümern die Mehrkosten abzunehmen, kann nun niemanden verwundern.

Hm, wenn schon das Geld für einen Mieterschutzbund nicht vorhanden ist, ist solches Sicherheit erst recht nicht für den Einbau einer Wasseruhr gegeben. Das Geld für einen Mieterschutzbund solltest Du aber, wie auch immer, überig machen, denn ich kenne aus meiner früheren HV-Tätigkeit, dass der Wasserverbrauch, sofern dieser nicht gemessen wird, auf Personen/Mieteinheit umgelegt werden kann bzw. sogar muss.

Dazu und zu BGH -Urteilen, sofern diese nicht für allgemein gülig erklärt wurden, sind das Einzel-Urteile.

Tabaluga1961  24.11.2011, 21:50

ach Jockl, dann weißt du doch auch das es bei Vertragsabschluss keine Wasseruhren gab und da auch nix darn zu rütteln ist.

XtraDry  25.11.2011, 03:21

denn ich kenne aus meiner früheren HV-Tätigkeit, dass der Wasserverbrauch, sofern dieser nicht gemessen wird, auf Personen/Mieteinheit umgelegt werden kann bzw. sogar muss.

jockl, ich weiß nicht, ob Deine frühere HV-Tätigkeit vielleicht in Timbuktu war, aber ganz sicher nicht in Deutschland, denn hier gilt das BGB, und das besagt in § 556a Abs. 1 BGB, dass der Abrechnungsmaßstab für alle Nebenkosten die Wohnfläche sein muss, wenn nicht verbrauchsgerecht abgerechnet werden kann und nichts anderes vereinbart ist...