Wasserschaden in Mietswohnung, nun sollen die Bautrockner kommen. Kann man weiterhin dort leben?

4 Antworten

Wenn die Tapete sorgfältig entfernt wird, ist Deine Küche eine Zeit lang ohne Tapete nutzbar.

bestehe darauf, daß der Strom für die Bautrockner gesondert gemessen und abgerechnet wird oder Du eine Pauschalzahlung für die Dauer des Betriebes bekommst. ( Leistungsaufnahme in Kwh x h x EUR/ kwh = ... EUR)

Wenn Du zu hause bist, kannst du den Bautrockner abstellen und statt dessen lüften, während Du bei der Arbeit bist Heizung an und Bautrockner laufen lassen. normalerweise reicht ein Bautrockner aus, um die Wand zu trocknen, frage warum es mehrere sein sollen.

Rufe Vermieter an und vereinbare Mietminderung um einen Pauschalbetrag für die Dauer der Sanierungsarbeiten incl. Pauschale für höhere Heizkosten und Stromkostern in diesem Zeitraum. weitere Argumente z.B. Lärmbelästigung durch den Bautrockner, eingeschränkte Nutzbarkeit der Wohnung, häufigere Absprachen mit Handwerkern = Mehraufwand für Dich. Bitte den Vermieter um eine schriftliche Bestätigung der Vereinbarung per Mail oder FAX und im Original per Post.

HotelPapa  14.10.2013, 17:46

W I C H T I G nicht abstellen ! Das Wasser ist im kompletten Mauerwerk und sinkt permanent von oben nach. ( Einstein ) Die Energie beziehen die Geräte selten aus den Wohnungen, im Regelfall über eigene Drehstrom-Zähler von der Haupleitung. Die berechtigten Ersatzwünsche regeln Sie mit dem Management des Versicherer.

Ob die Küche unbenutzbar wird, hängt ganz von den Umständen ab (z. B. Hängeschränke, die einen Großteil der Wand abdecken und demontiert werden müssen).

Ist wirklich nur die Küche betroffen, wird es auch bei einem Gerät bleiben, und die Geräuschentwicklung ist "erträglich" (Zimmerlautstärke von Radio/Fernsehen).

Da die Feuchtigkeit ins Freie muss, wird während dieser Zeit ein Fenster zumindest einen Spalt breit geöffnet bleiben müssen (Schlauch), womit sich eine Wohlfühltemperatur in der Küche eher nicht einstellen wird.

Die Geräte haben eine Uhr, welche die Betriebszeit festhält und diese sollte man sich merken. Die Geräte die kenne, verbrauchen etwa 800 Watt in der Stunde und da kommt einiges an Kosten zusammen.

"Spaßig" kann es anschließend werden, wenn es um die Renovierung der Küche geht. Versicherungen zieren sich da gerne (Renovierung überfällig, wir ersetzen nur Materialwert).

Ob und um wie viel die Miete angemessen gemindert werden kann, hängt von den Umständen ab. Besser beraten lassen und sich nicht auf Listen oder Urteile verlassen (Einzelfallentscheidungen), sonst kommen neben dem Ärger noch Kosten auf einen zu, mit denen man nicht gerechnet hat ....

IGEL999  14.10.2013, 22:00

Warum sollte ein Schlauch aus dem Fenster hängen? Die Geräte haben Behälter, in die das Wasser läuft und dann ausgelehrt wird. Darum muss sich der Mieter kümmern.

Ein Zähler ist heutzutage in jedem einzelnen Gerät enthalten. Die Zählerstände werden beim Ein- und Abbau abgelesen und dokumentiert.

In erster Linie wir es: LAUUUUUT!!! Die Trockner mußt Du Dir wie Turbinen vorstellen, nicht zu vergleichen mit normalen Heizgeräten. Die Trockenwirkung ist tatsächlich so stark, daß innerhalb kurzer Zeit Mauerwerk feuchtigkeitsfrei wird. Also die Nutzung der Küche vergiß mal... Tür zu - dann ist es im Rest der Wohnung nur noch: LAUUT! Also die 14 Tage sind realistisch, länger dauert das nicht. Aber muß alles durchgehend, auch nachts laufen, sonst ist der Effekt weg. Ich denke, Ihr solltet ein Ausweichquartier suchen - Ihr bracht ja Nachtschlaf, Konzentration etc. - und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Das muß vorher abgeklärt werden. Wenn er dazu bereit ist, wäre keine weitere Mietminderung anzuwenden. Wenn er ablehnt: 100%. Mit schriftlicher Begründung und per EInschreiben.

HotelPapa  14.10.2013, 17:39

Die Kosten gehen nicht an den Vermieter, sondern an die Versicherung des Verursachers.

Drachenbaum  14.10.2013, 17:41
@HotelPapa

richtig, und diese Versicherung muß die Kosten dann akzeptieren und rfeigeben, bevor sie anfallen.

Termin mit Versicherungsvertreter vereinbaren und dann schriftlich klären!

weisserrabe1  14.10.2013, 17:56
@HotelPapa

Schon richtig. Aber der Mieter kann sich nicht selbst an die Versicherung des Vermieters wenden (die im übrigen nicht einmal zuständig sein muß, ggf. ist die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers dran...) Also: Kostenvoranschlag an den Vermieter, Kostenübernahme einholen und weiter siehe oben.

IGEL999  14.10.2013, 22:09
@weisserrabe1

Das braucht der Mieter auch nicht. Der der bestellt zahlt, sofern die Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Danach sieht es hier aber nicht aus.

Der Mieter muss die Kosten für den Strom erst mal tragen. Der Vermieter bekommt diese Kosten allerdings ersetzt und muss das Geld an den Mieter weitergeben. Es ist aber wichtig, den Stromversorger zügig zu informieren, dass ein Wasserschaden vorliegt, da sonst die Abschläge erhöht werden.

Diese Trocknungsphase werden Sie zu Ihrem wohl, um künftig das Auftreten von Schimmel zu verhindern,dulden müssen. Es wird aber ziemlich laut! Das kostet sicher ein wenig Nerven. Wieviel Nervenkraft Sie zusätzlich bei einem Rechtsstreit um Art und Höhe von Mietkürzungen aufwenden müssen, das kann Ihnen hier niemand beantworten. Stellen sie sich einfach vor, der Schaden wäre Ihnen in Ihren eigenen vier Wänden und nicht in gemieteten Räumen passiert; das hilft gedanklich über Manches hinweg!