Wasserschaden durch neu gekaufte Waschmaschine

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Hallo. Als erstes Ruhe bewahren und einen kühlen Kopf.

Hier liegen mehrere Probleme beieinander,

Im Grunde brauchst du und der Händler einen guten Anwalt.

Du hast eine Waschmaschine gekauft, und die guten Gewissens angeschlossen und aufgebaut. Dabei ist beim ersten Waschgang nun ein wie es sich liest erheblicher Sachschaden durch Wasseraustritt entstanden.

Um eine Waschmaschine aufzubauen, bedarf es der Ausrichtung, richtiger Anschluss der Wasserschläuche/Abwasser + Zuwasser und Entfernung der Transportsicherung.

Ein prüfender Blick, ob irgendwo Teile locker sind ist dir nicht zuzumuten. Dafür ist der Verkäufer/Händler zuständig.

Auch wenn der Händler sich beruft, dass er dir die Waschmaschine gezeigt hat und dort dicht war, hat kein Bestand bei einer Klageerhebung. Ein gewerblicher Händler muss Gewährleistung geben und ist für Schäden haftbar zu machen die bei Gefahrenübergang vorlagen.

Sprich: Das rausgebrochene Flusensieb oder sei es so dass es nicht richtig festgedreht war, geht zu Lasten des Händler, denn es war nicht fest. Das ist genauso wie wenn am Auto Räder gewechselt werden und der Händler die Schrauben nicht richtig anzieht und sich dann lösen. Da kann er auch nicht sagen: Bei der Probefahrt auf dem Hof war aber nichts.

Es liegt nun ein Sachmangel vor, der nun einen Schaden verursacht hat, dafür ist der Händler Schadensersatzpflichtig und zwar im vollen Umfang.

Sprich: Er muss für den gesamten Schaden aufkommen, wird er aber sicher nicht machen, also ab zum Anwalt.

Hier sehe ich verdammt gute Chancen für Dich.

Im Gegensatz zu langläufigen Meinungen, dass man eine Waschmaschine nie unbeaufsichtitg betreiben darf, haben mittlerweile auch Gerichte gänzlich anders entschieden, für ca 2-3 Stunden darf man schon die Wohnung verlassen ohne dass man das Ganze als grob fahrlässig ansehen kann.

Dich würde nur eine Schuld treffen wenn du die Maschine nicht richtig aufgebaut hättest. Aber es liegt ja anscheinend an einem nicht einwandfrei befestigten Flusensieb, Und das gehört nicht zum Aufbauprozess dazu.

Sollte der Händler dicht machen und nun behaupten du hättest das Flusensieb aufgedreht, hat er hier auch schlechte Karten: Er ist in der Beweislast, dass es richtig fest war. Im ersten halben Jahr der Gewährleistung geht die Rechtsprechung davon aus, wenn man sich ein Produkt gekauft hat und es geht defekt, dass dieses Produkt bei Gefahrenübergang(Verkauf) schon mit einem Sachmangel belegt war. Der Händler müsste nun über Gutachten beweisen dass er das Sieb richtig befestigt hatte. Und das wird unmöglich sein. Also sehr gute Karten für Dich.

Auch die Klappe die abgebrochen ist, wäre ein Reklamationsgrund. Vielleicht hat das Material mittlerweile Materialermüdung? Das wäre ein Sachmangel. Wer sagt denn dass ihr unsachgemäss getragen habt? Ich würde mich erstmal quer stellen, den Händler auf Schadensersatz verklagen, die Maschine abholen lassen, und mir meine ganzen Kosten ersetzen. Auch der gemietete Bulli muss der Händler bezahlen. denn du hättest den Bulli ja nicht gebraucht wenn du dir dort keine Waschmaschine gekauft hättest.

Einziges Problem an der ganzen Story könnte die aufgebrochene Tür sein. Wenn der Vermieter nicht nachweisen kann, dass er unbedingt die Tür aufbrechen musste, weil sonst sich nirgendswo das Wasser abstellen ließ im Haus, dann hat er schlechte Karten, weil er dann den Schaden selbst verursacht hat. Kann er aber allerdings nachweisen dass das aufbrechen der Tür unumgänglich war um weiteren Schaden zu verhindern, dann muss auch dafür der Händler grade stehen, denn dann hat der Vermieter von seiner Schadensminderungspflicht gebrauch gemacht.

Lass dich nicht abwimmeln, stell auch fest wann der Wasserschaden festgestellt wurde, wann das Wasser abgestellt wurde, die Leute werden erstmal versuchen Dir die Schuld in die Schuhe zu schieben weil du länger weg warst.. Hier hilft ein guter Anwalt. sofern du eine Haftplficht hast, solltest du dort diese in Anspruch nehmen, dort ist auch eine Rechtsschutz mit drin und zwar genau für diesen Vorfall.

Du selbst hast keine Hausrat. Diese würde auch nur für deine Möbel aufkommen ( sofern nicht jemand anderes SChuld hat, wie jetzt halt der Händler)

Deine Haftpflicht müsste für die anderen Schäden aufkommen.. und zwar bei dem Vermieter/Nachbarn.

Aber die werden auch nicht einfach zahlen sondern werden sicher gegen diesen Händler mit dir zusammen vor Gericht ziehen und dort die Kosten einfordern.

Im ganzen hast du sehr gute Chancen. Melde den Fall bei der Verbraucherzentrale, du kannst auch bei der Handelskammer diesen Vorfall melden, dass der Händler sich weigert deine absolut berechtigten Schadensersatzanspüche gelntend zu machen.

Viel Glück und Durchhaltevermögen !

Kuscak  22.07.2013, 12:47

"Der gesunde Menschenverstand sagt ja dass man beim ersten Waschgang einer neuen Waschmaschine vor Ort ist" Gut. das sagt der gesunde Menschenverstand, aber nicht die Rechtsprechung. Du musstest anscheinend schnell weg um deinen gemieteten Bulli weg zu bringen. Und das ist auch in Ordnung. Auch dass die Waschmaschine gleich angestellt hast. Man könnte hier versuchen eine Teilschuld zu drehen, Aber man kann auch Gegenargumentieren; Kaufe ich mir ein gebrauchtes Auto und nach 30 km fällt mir ein Rad ab und ich baue aufgrund dessen einen Unfall, dann wird auch keiner sagen: Ja warum prüfen Sie nicht vor der Fahrt den richtigen Sitz der Radschrauben, ähnlich dem Flusensieb.

Der Händler wo dieses Auto gekauft wurde, müsste wegen abfalens des Rades, den ganzen Unfall bezahlen, das Auto zurücknehmen, Schmerzengeld zahlen, für alle Kosten die dir entstehen gerade zu stehen. So sieht das Gesetz aus.

Also nicht unterkriegen lassen und auch so argumentieren falls jemand meint er müsste ne Schuldzuweisung machen warum die Maschine gleich sofort angestellt wurde und unbaufsichtigt lief.

JakobKreuzefeld 
Fragesteller
 22.07.2013, 13:25
@Kuscak

Oh danke... Das ist ja wie mein Papa so sagt. Ich bin grad mit Studieren angefangen und hab wenig Geld und dann gleich sowas, Welcher Hafplflicht muss ich dass den melden? Ich hab eine wo auch mein Roller mit versichert ist, ist das die richtige?

kleinewanduhr  22.07.2013, 13:37

Verbraucherzentrale NRW: http://www.vz-nrw.de/waschmaschinen-10

Allerdings muss die Versicherung nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz bei nur kurzer Abwesenheit von zwei bis drei Stunden (also die übliche Dauer eines Waschvorgangs) im Schadensfall zahlen – und zwar auch, wenn die Maschine keinen Aquastopp hat (Az. 10 U 1124/99).

Nürnberger Versicherung: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz dürfen Sie sich auf die Funktionstüchtigkeit moderner Waschmaschinen verlassen – und müssen den Waschvorgang nicht ständig überwachen (Az. 10 U 1124/99)

Nur mal einfach erwähnen...

JakobKreuzefeld 
Fragesteller
 22.07.2013, 13:44
@kleinewanduhr

also trifft dem Händler volle Schuld und ich muss mir keine Sorgen machen?

Kuscak  22.07.2013, 13:54
@JakobKreuzefeld

Ja dem Händler trifft die volle Schuld. Du hast ja auch alles richtig gemacht. Selbst wenn du selbst das Flusensieb auf und zu gedreht hättest, wäre der Händler schuld, da es ja keinen Zeugen gibt der anderes behauptet. Und der Händler kann auch nicht beweisen dass es fest war. Du hast gute Chancen, weil es ja gleich beim ersten Waschgang aufgetreten ist. Da wird jeder Richter für dich sprechen.

Ok., deine Moppedversicherung ist der falsche Ansprechpartner. Die haften für Schäden die du mit deinem Mopped machst, bzw Roller.

Grad ausgezogen/Student?? Dann frag mal deinen Papa nach. Du wirst sicher noch unter der Familienhaftpflicht mit laufen, sofern du noch kein eigenes Einkommen hast. Also würde diese Haftpflicht erstmal um die Sache kümmern.

Ich habe gelesen dass der Händler dir keine Gebrauchsanweisung mitgegeben hat? Das ist ja noch schlimmer. Wie sollst du dich also auch mit dem Gerät ordentlich vertraut machen können. Ohne Gebrauchsanweisung ein technisches Gerät verkaufen ist schon allein ein Sachmangel.

Sieht immer schlechter aus für diesen komischen Händler.

HobbyTfz  22.07.2013, 14:56
@Kuscak

Ein offenes Flusensieb hat mit der Garantie überhaupt nichts zu tun, es sei denn der Händler hat das Gerät aufgestellt. Wer selbst ein Gerät aufstellt und in Betrieb nimmt ist für Folgeschäden verantwortlich.

Wäre die Waschmaschine beim Einschalten beobachtet worden, wäre das offene Flusensieb sofort entdeckt worden

Kuscak  22.07.2013, 16:14
@HobbyTfz

Quatsch..

Wenn jemand anderes keine vernünftige Arbeit leistet, ein mangelhaftes Produkt verkauft /liefert oder eine mangelhafte Dienstleistung vollbringt und es dadurch zu einem Folgeschaden kommt, dann haftet dafür der Verkäufer/Dienstleister.

In diesem Fall kann es nicht sein dass der Kunde der Dumme sein soll.

Ein Kunde braucht kein technisches Verständnis und muss nach Aufstellung eines Gerätes dabei stehen oder gucken ob irgendwo Dinge nicht richtig festgeschraubt/befestigt sind. Er kann und darf davon ausgehen dass ein gekauftes Produkt aus einem Handel ordnungsgemäß funktioniert und wenn nicht, ist es nicht vom Kunden das Problem sondern vom Händler, da er für mangelhafte Ware haftbar zu machen ist.

Das lose oder gebrochen Flusensieb gehört zu einem Sachmangel der in versteckter Form bei Gefahrenübergang angelegt war und dafür greift die gesetzliche Gewährleistung des Händlers.

Es liegt auch kein Eigenverschulden durch Fehlbedienung vor. Der Kunde hat das Gerät ordnungsgemäß angeschlossen, sogar mit Wasserwaage ausgerichtet und ist dann nach anstellen des Gerätes gegangen.

Eigenverschulden wäre: Falsches Aufstellen, falsches Befüllen. Wobei natürlich auch nicht zu vernachlässigen ist, dass der Kunde keine Gebrauchsanweisung gehabt hat. Wie kann der Kunde sich also mit dem Gerät vertraut machen? Gar nicht. Der Händler ist dafür zuständig bei Verkauf eine in deutscher Schrift gefasste Bedienungsanleitung/Aufbauanleitung mitzugeben. Ansonsten ist das Produkt als Mangelhaft zu bezeichnen, denn auch bei einem Bedienfehler, falsche Benutzung würde der Händler haftbar gemacht werden können.

Mein Tipp: Verbraucherzentrale den Vorfall melden und der Handelskammer. Dort wird es sicherlich Unterstützung geben.

JakobKreuzefeld 
Fragesteller
 22.07.2013, 18:32
@Kuscak

Vielen Dank Kusak. Sie haben mir sehr weitergeholfen. Mein Papa und ich waren heute beim Anwalt und es sieht tatsächlich so aus wie Sie das hier auch geschrieben haben. Ich habe keine Schuld und der Händler muss für alles gerade stehen. Danke,

Da gibt es nur eins: Du brauchst einen guten Anwalt.

Wenn das ein Teil war, was der Händel nur wieder "reindrehen" musste, dann war ja gar nichts kaputt, sondern du hast sie nur falsch bzw. unvollständig montiert... Wenn man sich nicht sicher ist, dass man das selbst kann, sollte man lieber einen Fachmann beauftragen.

Beim ersten Lauf der Waschmaschine sollte man immer dabei bleiben. Das sagt der klare Menschenverstand aber auch die meisten Bedienungsanleitungen.

Beim hochtragen ist mir schon die Klappe vor diesem Sieb schon abgebrochen,

Wenn dir die Kappe abgebrochen ist, hast du es ja kaputt gemacht und es war bei Kauf noch gar nicht kaputt. Dafür kann der Verkäufer nicht haften. Wenn dir ein Teil rausbricht, solltest du schon nachschauen, was das ist und ob du die Maschine trotzdem betreiben kannst. Ist es ein Garantiefall, hättest du das bei Verkäufer melden sollen.

ich seh nicht ein warum ich dafür versichert sein soll. Ich habe eine Maschine gekauft von einem Händler. Darauf muss der Garantie geben. Schon beim blßen Tragen bricht da ne Klappe ab, dass kann doch nicht sein, da stimmt doch was nicht.

Dann schließ ich das Gerät an und habe es ordngungsgemäß mit Wasserwaage aufgebaut und angeschlossen. Dann bricht da während des ersten Waschens etwas raus oder war nicht richtig festgedreht. Für diese Sachen ist doch der Händler zuständig? Er hat doch das Gerät angeblich geprüft und hätte feststellen müssen dass dort was nicht richtig fest ist oder abgebrochen. Ich hab nur ganz normal die Waschmaschine abgestellt wie jeder andere Mensch auch und habe mich darauf verlassen dass der Händler das Gerät mir als einwandrei verkauft hat.

Außerdem hat das schon alles sehr lange gedauert bei dem Händler, weil er noch mir zeigen musste das alles geht, und so war ich über eine Stunde in dem Laden und der gemietete Bulli musste auch zurück. Mein Kumpel ist übrigends Zeuge dass wir beim vorsichtig hochtragen wie man eine Waschmaschine halt vorsichtig trägt, ohne dass wir etwas gemacht haben dabei etwas abgebrochen ist.

Ich hab mich nun auch ein wenig schon im Internet schlau gemacht und da steht dass der Händler Garantie geben muss und dass er auch für Schadensersatz haftbar ist.

Ich hatte nur Unkosten, den Bulli mieten, jetzt eine total überschwemmte Wohnung , eine aufgebrochene Wohnungstür, einen sauren Vermieter und Nachbarn und noch dazu eine für mich ganz klar: Defekt vom Händler herausgegebene Waschmaschine.

Ich hab an diesem Fulsensieb nix gemacht, mein Papa sagt dass meine mama gesagt hat dass man da eh nur ran muss wenn da was drin sitzt. Und das hat doch der Händler geprüft, wenn nicht, dann hat er nie das Gerät auch ausprobiert und alles war gelogen.

Eine Hausrat habe ich noch nicht, bin erst grad zwei Wochen in der Wohnung.

Der Händler behauptet weiterhin dass er keine Schuld hat und dass er kein Gerät rausgibt wo was undicht ist und er es ja auch vorgeführt hätte ohne das Wasser rauslief. Aber es lief Wasser bei mir raus und zwar ganz viel , weil sich dieses Sieb gelöst hat oder rausgebrochen ist. und das beim ersten anstellen.

Für mich hat das Gerät einen SChaden gehabt, gleich wo ich es bekommen habe und im Internet steht dass dann die Gerantie des Hädnlers greift.

Was muss ich tun um dass der Händler alles bezahlt, der muss doch auch versichert sein. Warum soll ich meine versicherung in ANspruch nehmen wenn er doch Schuld hat?

Ich will das Gerät auch nicht mehr.. es ist doch kaputt.. wer weiß ob nicht wieder dieses Sieb rausbricht während des Waschens. Das ist doch nicht normal sowas.

Gibt es da nicht eine Behörde wo man hingehen kann um den Fall zu melden und das man sein Recht bekommt?

kleinewanduhr  22.07.2013, 13:52

Völlig richtig erkannt, wenn Du schreibst:

Schon beim blßen Tragen bricht da ne Klappe ab, dass kann doch nicht sein, da stimmt doch was nicht.

Genau! Und ab diesem Zeitpunkt hätte Dir klar werden dürfen, daß ein störungsfreier Betrieb der Maschine eventuell nicht mehr gewährleistet ist.

Anaxabia  23.07.2013, 07:48

Ich habe eine Maschine gekauft von einem Händler. Darauf muss der Garantie geben.

Nein, da gibt es nur Gewährleistung.

Schon beim blßen Tragen bricht da ne Klappe ab, dass kann doch nicht sein, da stimmt doch was nicht.

Die ist nicht abgebrochen, sondern nur rausgezogen worden, wenn der Händler sie wieder reingesteckt hat und nun alles läuft.

Ich hab mich nun auch ein wenig schon im Internet schlau gemacht und da steht dass der Händler Garantie geben muss und dass er auch für Schadensersatz haftbar ist.

Mach Dich nochmal schlau. Garantie ist eine freiwillige Leistung.

Der Händler behauptet weiterhin dass er keine Schuld hat und dass er kein Gerät rausgibt wo was undicht ist und er es ja auch vorgeführt hätte ohne das Wasser rauslief. Aber es lief Wasser bei mir raus und zwar ganz viel , weil sich dieses Sieb gelöst hat oder rausgebrochen ist. und das beim ersten anstellen.

Sehe ich ähnlich. Dass sich das Sieb gelöst hat, ist kein Mangel. Das ist ja nur reingesteckt/gedreht.

Hallo JakobKreuzefeld

Wenn man eine Waschmaschine, die keine Wasserschutzvorrichtung hat, in Betrieb nimmt dann darf die Maschine nicht ohne Aufsicht laufen. Bei einem dadurch entstandenen Schaden hat man nur die Möglichkeit dass eine Hausratversicherung dafür aufkommt.

Gruß HobbyTfz