Wasserablesung ohne Anwesenheit des Mieters- Rechtens oder nicht?

7 Antworten

Die Ablesung von Zählern durch den Vermieter, seine Angehörigen oder beauftragte Firmen ist zulässig.

Ich lese zum Beispiel meine Zähler seit Jahren selbst ab.

Niemand hat ein Interesse, einen falschen Zählerstand anzugeben - und Du selbst hast ja immer die Chance, die Richtigkeit des Zählerstandes zu kontrollieren, ggfs. auch zu berichtigen.

Wurde die Ablesung nicht schriftlich angekündigt ?

Ist die Ablesung nicht im Normbereich ?

Wenn all das nicht zutrifft , dann würde ich den vermieter anrufen und fragen was das soll ? Währed den Anfängen, wenn er das immer so macht hat man gar keine Kontrolle, weder über Wasser oder auch Strom und sonstiges.

Der Zähler ist ja verschlossen, wie soll ich den denn selber kontrollieren? Ja, die Ablesung wurde angekündigt, ich war auch zu Hause aber niemand klingelte:-( Und was ist der Normbereich bzw wie wird er definiert?

Natürlich ist das zulässig,genau so zulässig ist es aber auch,das dir der Zugang bzw.die Möglichkeit gegeben werden muss,deinen Zählerstand jederzeit ablesen zu können,das muss gewährleistet sein !

Du hast gegenüber dem Hauseigentümer einen Anspruch darauf, Zugang zu Deinem Verbrauchszähler zu erhalten und den Zählerstand zu notieren.