Waschmaschine nach 2 Wochen defekt, muss der Händler mir Ersatz geben?

7 Antworten

Der Händler muss dir keinen Ersatz hierfür bieten. Bei Bosch ist es in der Regel sogar standard, zumindest meiner Erfahrung nach. Die schicken dann meistens jemanden vom Kundenservice.

Georg63  23.09.2014, 16:58

Der Händler ist der Ansprechpartner und hat die Reparatur zu organisieren. Er kann den Kunden lediglich bitten, sich zwecks Terminabsprache mit dem Kundendienst zu verständigen. Sollte es da irgendwelche Schwierigkeiten geben, landet die Sache immer wieder beim Händler.

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Dazu muß man erst mal wissen was überhaupt wie kaputt gegangen ist.

Wenn der Schaden (oder zumindest die Ursache für den Schaden) nämlich beim Kauf schon bestand ist es ein Gewährleistungsfall und der Händler muß das in Ordnung bringen. Is die Maschine aber erst bei Dir kaputt gegangen, ist es ein Garantiefall, und das ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Georg63  23.09.2014, 16:56
erst bei Dir kaputt gegangen

Wo ist irrelevant.

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Effigies  23.09.2014, 17:49
@Georg63

Soso...... Und wann beginnt die Verjährungsfrist für die Gewährleistung?

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Georg63  23.09.2014, 18:59
@Effigies

Sie beginnt bei Übergabe der Ware und beträgt 24 Monate.

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Effigies  23.09.2014, 19:02
@Georg63

Dann sollte ja offensichtlich sein was mit "bei Dir" gemeint ist. Es sei denn man will halt nur nutzlos rumstänkern.

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Georg63  24.09.2014, 15:17
@Effigies
Is die Maschine aber erst bei Dir kaputt gegangen, ist es ein Garantiefall,

Diese Aussage ist einfach falsch. Das hat mit Stänkern nichts zu tun.

Es bleibt für mind. 6 Monate ein Gewährleistungsfall.

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Effigies  24.09.2014, 16:46
@Georg63

OK; ich seh schon. du willst nicht stänkern.... du willst es nur nicht kapieren.

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Rücktritt vom Kauf bei erfolglosen Reparaturversuchen

Liegt ein Sachmangel vor, so stehen dem Anspruchsinhaber verschiedene Mängelrechte zur Verfügung. Zunächst besteht ein sog. Vorrang der Nacherfüllung (§ 439 BGB). Dem Vertragspartner soll so die Möglichkeit gegeben werden, durch Reparatur oder Nachlieferung der Sache am Vertrag festzuhalten. Verweigert er dies oder schlägt die Nacherfüllung mehrmals fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB), vom Vertrag zurück treten (§ 437 Nr.2 BGB) oder kann Schadensersatz (§ 437 Nr.3 BGB) geltend machen.

Der Verkäufer haftet grundsätzlich für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sog. versteckte Mängel die bereits vorhanden waren, jedoch erst später entdeckt wurden. Liegt ein Mangel vor, muss immer bei demjenigen reklamiert werden, bei dem man die Sache gekauft hat. Meist ist dies der Händler, bei dem Sie die Ware erworben haben. Falsch wäre es, direkt beim Hersteller seine Rechte geltend zu machen. In der Praxis geschieht es allerdings oft, dass der Verkäufer als Vertragspartner versucht, die Haftung im Rahmen der freiwillig gegebenen Garantie auf den Hersteller abzuwälzen. Hierauf müssen Sie sich in der Regel jedoch nicht einlassen.

Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

Effigies  23.09.2014, 16:33

Viel blabla, aber wenig zum Thema. Einfach irgendwas hier hin kopieren hilft ja ned weiter.

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Droitteur  23.09.2014, 22:48
@Effigies

Ist ein guter Hinweis darauf, dass diese immer gleichen Fragen super simpel allein geklärt werden können, wenn man mal ein kleines bisschen (wenigstens im Internet) liest.

Noch dazu ist das "viel blabla" im Gegensatz zu deiner Antwort richtig, wie ich gerade erst sehe^^

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Ganz eindeutig: der Händler ist für die Gewährleistung verantwortlich. Auch wenn in der Gebrauchsanweisung eine Herstellergarantie abgedruckt ist, ist das nur zusätzlich und nimmt den Händler nicht aus der Verantwortung. Der will sich die Arbeit mit dem Austausch und dem hin- und herschicken sparen und auf euch abwälzen. Darf er aber nicht, das ist ein weit verbreiteter Handwerkertrick.

Der Händler muss das normalerweise tun. Kann er es nicht, weil er aus technischen Gründen nicht in der Lage ist, dass Gerät zu reparieren oder den Fehler zu diagnostizieren muss er normalerweise dafür sorgen, dass du die Möglichkeit bekommst, dass Ding repariert zu bekommen.

Bei uns war es so: Wir hatten einen Fernseher von Media Markt gekauft. Haben das bei Media Markt gemeldet, dass er defekt ist. Die haben daraufhin einen "Reparateur" von Panasonic beauftragt und der kam zu uns um das Gerät zu diagnostizieren und letzten Endes auch zu reparieren.