Waschmaschine bei ebay verkauft - nicht abgeholt. Was tun?
Hallo zusammen, ich habe ende Juli eine Waschmaschine bei ebay verkauft und mit der Käuferin den 13.8. Als Abholung vereinbart. (im verkaufstext stand, dass ich die waschmaschine bis spätestens 14.8 abgeholt werden muss, weil ich umziehe). Nun hat die Käuferin gestern angerufen und mitgeteilt, dass sie gerne einen Tag später kommen würde, weil sie gerade gesehen hat, dass 250km Entfernung zwischen ihr und dem abholort ist. Leider ist sie nicht erschienen, kann ich die Waschmaschine nun einfach entsorgen? Geld habe ich auch noch nicht bekommen. Vielen Dank und viele Grüße
4 Antworten
... kann ich die Waschmaschine nun einfach entsorgen?
Nein, das kannst Du nicht.
Erst musst Du den Käufer in Verzug setzen und danach den Kaufvertrag per Einschreiben mit einer datierten Frist kündigen, 10 Tage sollten ausreichen.
Ein Nichtzahlerfall bei eBay entbindet nämlich weder den Käufer noch den Verkäufer vom Kaufvertrag, weil der nach dem BGB geschlossen wurde.
Und erst dann darfst Du den Artikel erneut einstellen, entsorgen oder was auch immer.
Gleichzeitig meldest Du innerhalb von 32 Tagen bei eBay einen nicht bezahlten Artikel:
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du musst den Fall nach vier Tagen selbst schließen, dann wird der Käufer verwarnt, verliert sein Bewertungsrecht und Du bekommst Deine Gebühren zurück.
Setz ihn anschließend auf Deine Sperrliste:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:
Entsorgen ist schwierig. Sie kann (genauso wie Du) auf Erfüllung des Kaufvertrags pochen.
Ich würde die Waschmaschine mit umziehen, sie schriftlich in Verzug setzen und ihr Umzugskosten der Waschmaschine pauschal in Rechnung stellen.
Ihre Ausrede mit den 250 km ist ja ein Treppenwitz. Man kann ja vor dem Kauf gucken wie weit es ist.
Tja, es kommt darauf an, ob ein wirksamer Kaufvertrag bereits mit dem Austausch eurer Nachrichten zustande kam.
Wenn dem so ist, könnte die Käuferin ihren Anspruch auf das Gerät geltend machen. Wenn dieses dann nicht mehr da ist, könnte diese eine vergleichbare Waschmaschine woanders kaufen, die evtl. teurer ist, dann müsstest Du den Differenzbetrag als Schadenersatz leisten.
Klar das mit der Käuferin. Ob sie die Amtsschimmel noch haben möchte oder nicht.