Was zählen zu den Nebenkosten an dritte beim Wohnungsgeldantrag?
Guten Tag,
welche der Kosten zählen als "Nebenkosten an Dritte" beim Wohnungsgeldantrag?
- Kosten für Kabelanschluss
- Kosten für Telekom-Tarif (Telefon/Internet)
- Kosten für GEZ-Gebühren
- Welche Art von Versicherungen (Haftpflicht, Privatschutz, Lebens)
- Allgemeine nachträgliche Betriebskostenabrechnung/Nachzahlung (variabel und ungenau)
Gruß
2 Antworten
- Nein.
- Nein.
- Nein.
- Wenn du nicht gesetzlich versichert bist oder eine beitragsfreie Sicherung besteht (z. B. bei Beamten für die Altersvorsorge), kannst du Aufwendungen für die freiwillige oder private Krankenversicherung und die Aufwendungen für die freiwillige oder private Rentenversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung geltend machen. Empfänger von Arbeitslosengeld können keine Versicherungen absetzen, weil sie bereits über die Arbeitsagentur kranken- und rentenversichert sind.
- Nein.
Nebenkosten an Dritte sind Kosten, die eigentlich Betriebskosten sind (siehe Betriebskostenverordnung) aber nicht als Bestandteil der Gesamtmiete an den Vermieter sondern direkt an ein Versorgungsunternehmen oder ähnliches zu zahlen sind.
Nerui
28.11.2014, 21:46
Fragesteller
Vielen dank. :) Zu Punkt 4: Wenn ich es richtig verstanden habe, gehört also eine beispielsweise Private Lebensversicherung doch zu den Nebenskosten?
Wer ist der Dritte? Der Vermieter?
Nerui
26.11.2014, 16:30
Fragesteller
Unter "dritte" ist gemeint, Nebenkosten die nicht in der Gesamtmiete miteinberechnet ist, die also an Firmen etc. abzuführen sind, und nicht an dem Vermieter.