Was tun wenn jemand bei einem Brandalarm ein Gebäude nicht verlassen möchte?
In einer Bibliothek gab es kürzlich einen Brandalarm. Angestellte mussten natürlich sämtliche Personen evakuieren. Nur was können diese tun, wenn sich die Benutzer der Bibliothek schlicht weigern, das Gebäude zu verlassen?
7 Antworten
Drin lassen und der Feuerwehr gleich bescheid sagen wo sich die Person befindet mit der info das sie sich geweigert hat. Feuerwehr und Polizei dürfte den Rest dann regeln.
Zusätzlich sofortiges Hausverbot.
Die Frage gefällt mir.
Tatsächlich konnte ich keine gesetzliche "ordnungsrechtliche/strafrechtliche" Maßregel finden. Allerdings wäre es genug "Stoff" um zivilrechtliche zukünftige Auseinandersetzungen mit so einem Opfer gelassen entgegenzusehen. Ein derartiges Verhalten ist nicht nur fahrlässig sondern mögliche Eigen- und Fremdgefährdung wird durch die Nichtbeachtung in Kauf genommen.
Kommt die Feuerwehr an einen Brandherd oder an einen mutmaßlichen Brandherd nach einem Feueralarm, (Tatsachen die die Annahme rechtfertigen ...usw) hat sie weitreichende Befugnisse, unter anderem räumt sie Falschparker in Brandschutzzonen kurzerhand weg, schlägt Türen zum Brandort ein, nur um mal die Möglichkeiten anzudeuten.
Ob ein Student, der dem Alarm nicht nachkommt und es keine Anzeichen für einen tatsächlichen Brand gibt entfernt werden kann wage ich allerdings zu bezweifeln.
Ich persönlich würde ihn zur Leitung zitieren und ihm sein Verhalten nicht nur darlegen, sondern auch konsequent beim nächsten mal mit einem Verbot drohen. Ich würde das analog einer Abmahnung sehen.
Schließlich könnte er
-als schlechtes Beispiel Schule machen
-durch sein Verhalten später Dritte gefährden, die ihn dann retten müssen
-er hält sich nicht an die Vorgaben für die Benutzung der Bibliothek.
Aber wie gesagt, nette Frage. Hoffe meine Antwort passt.
Wer bei einem Brand das Gebäude nicht verlassen will, zeugt von geistiger Umnachtung - der ist eigentlich überhaupt in einer Bibliothek falsch aufgehoben.
Derjenige kann auf alle Fälle belangt werden, weil er Hilfsmaßnahmen behindert.
Wenn das schon am Morgen passiert, kann das keineswegs schaden. :-) Dir auch herzliche Grüße
Weißt du, ich habe früher in der größten deutschen Spezialbibliothek für Kunsthistoriker gearbeitet: Dort hätte das auch leicht passieren können! Der neueste Aufsatz oder die Doktorarbeit gehen vor. 😉
Da liege ich mit der geistigen Umnachtung doch nicht falsch - durch solche und ähnliche Situationen ist sicher auch der "zerstreute Professor" als Begriff entstanden. :-)
Glaub nicht, dass es da spezielle rechtliche Vorschriften bzw. Strafen gibt. Es ist ja im Grunde jedem selber überlassen, wenn es keine schriftlichen Regeln/Verpflichtungen dazu gibt wo jemand dafür unterschrieben hat.
Ich denke aber im Ernstfall wird jeder freiwillig das Gebäude verlassen, wenn ihm was an seinem Leben liegt. :-)
Polizei rufen.. im Ernstfall verlassen sie das Gebäude halt im Blechsarg.. jeder wie er will
in dem Fall gestern war es keine Übung, sondern ein Fehlalarm. Also war nicht 100% sicher, ob es wirklich wo brannte...
Ich weiß nicht, ob das Hausverbot rechtens wäre. Die Benutzer sind Studenten der Uni. und Studenten können glaube ich nicht so leicht ein Hausverbot für eine universitäre Einrichtung bekommen.