Was tun, wenn das ALG I niedriger ist als ALG II?
Meine Ausbildung endet am 2.7. und ich habe leider noch keinen neuen Job, mein Ausbilder übernimmt mich nicht. Ich war bereits beim Arbeitsamt und die sagen nur "machen Sie sich keine Sorgen, mit ihrer Ausbildung finden sie immer was, da brauchen Sie unsere hilfe nicht". Klingt ja toll aber ich habe bisher auf all meine Bewerbungen keine Rückmeldungen bekommen. Nun werde ich wohl erstmal alg I beantragen müssen. Das wird allerdings deutlich niedriger sein als das alg II aufgrund meiner Ausbildungsvergütung. Kann man das ganze aufstocken oder wie sieht das im allgemeinen aus?
7 Antworten
Du beantragst Alg1 und stockst mit Alg2/Hartz4 auf den normalen Satz auf. Wenn du in einer angemessenen Wohnung wohnst sind das 399 Euro - 380 Euro Alg1 + Grundmiete + Nebenkosten + Heizkosten. Stelle die Alg1 und Alg2 Anträge. Du mußt aber auch bereit sein jede zumutbare Arbeit an zu nehmen. Eigenbemühungen bzw. Bewerbungen/Absagen nachweisen. Außerdem darfst du kein großes Eigenkapital (Ersparnisse) haben. Lasse dich nicht mit irgendwelchen Sprüchen abwimmeln. Wenn du einen schriftlichen Antrag stellst bekommst du auch einen Bescheid, dessen Rechtmäßigkeit du überprüfen lassen kannst. Die Anträge und die Erläuterungen kannst du dir aus dem Internet laden und zu Hause in Ruhe ausfüllen.
Das solltest du dir von deiner ARGE berechnen lassen. Da niemand hier deine Umstände kennt, kann dir auch niemand dazu eine Antwort geben.
Habe ich bereits und da würde ich auf 380€ kommen. Aber ja ohne Miete und der gleichen wie bei alg II
Hallo, das Arbeitslosengeld 2 (auch als Hartz4 bekannt), ist mit der Sozialhilfe zusammengelegt worden.
Das heißt das jeder mindestens das bekommen würde, was er auch unter Hartz4 bekommen würde.
Das heißt es wird dann solange Aufgestockt bis das Hartz4 Niveau erreicht wird.
Zum einen MÜSSEN die deinen Antrag auf ALG1 annehmen! Ein Lehrvertrag ist per se ein befristetes Arbeoitsverhältnis und da MUSS man 3 Monate vor Ablauf arbeitssuchend melden, sonst gibt es ne Sperrfrist.
Wenn du dann den ALG1-Antrag stellst, MUSST du parallel ALG2 beantragen. Das ALG1 wird mit ALG2 aufgestockt, aber eben nur auf Antrag!
Eine Aufstockung beantragen beim Job-Center. Bekommst du dann ALG 1 und aufstockendes ALG 2
Hängt von Fall zu Fall ab. Wenn ALG 1 weniger ist bekommt sie dies.,
Nicht immer!