Was tun, wenn bei einem Kauf das Geld überwiesen ist und die Ware vom Verkäufer abgeschickt ist und das Paket nicht ankommt?

7 Antworten

Beim Kaufvertrag geht es weniger um Schuld oder Unschuld, sondern um Ansprüche!

Gut zu wissen:

  • Handelt es sich um einen Versendungskauf, also ein Geschäft unter Privatleuten, trägt der Käufer das Versandrisiko.
  • Ist der Verkäufer ein gewerblicher Händler haftet immer der Unternehmer, wenn die Ware nicht zugestellt wird.

Du schreibst:

Verkäufer schickt das Paket ab und das Paket kommt nicht.

Damit hat der private Verkäufer den Kaufvertrag erfüllt. Das Versandrisiko geht auf den Käufer über, sobald dieser die Sendung an einen Paketzusteller oder die Post übergeben hat.

Verkäufer schickt das Paket ab und das Paket kommt nicht. Der Verkäufer hat keine Sendungsnummer.

Dann hat der Verkäufer ein Päckchen geschickt. Und dann kommt es darauf an, welche Versandart im Kaufvertrag vereinbart wurde.

Was du jetzt nicht in der Frage erwähnt hast, es ist ein Unterschied ob es ein gewerblicher Verkäufer ist oder nicht.

Nur als Beispiel von paketda: (mit diversen Möglichkeiten)

https://www.paketda.de/verlust/dhl.html

und ganz konkret zum Thema Haftung:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/paket-verlust-sendung-nicht-angekommen-und-verloren-wer-haftet-wenn-die-ware-weg-ist_183553.html

Orothred23  07.05.2022, 17:03
Was du jetzt nicht in der Frage erwähnt hast, es ist ein Unterschied ob es ein gewerblicher Verkäufer ist oder nicht.

Wo wird denn hier unterschieden? Aus dem BGB ist mir da nichts bekannt....

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Orothred23  07.05.2022, 17:36
@Eckengucker

Ich finde 447 BGB diesbezüglich einfach seltsam, da dort dieser Unterschied nicht deutlich wird.....

Danke für den Link :-)

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https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html

Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Der gewerbliche Vk haftet bis es im Empfangsbereich des K zugestellt wurde. Der Vk trägt das Versandrisiko bis dahin.

Der private Vk haftet bis das Paket dem Transportunternehmen übergeben wurde. Der K trägt das Versandrisiko.

Der Vk muss es ggf. nachweisen können dass dies geschah.

Wurde nicht versichert geschickt, kann bei Untergang auch nicht der Transporteur in Haftung genommen werden.
Einen Nachforschungsauftrag kann man aber auch bei unversichertem Versand stellen.

Der der das Versandrisiko trägt, trägt auch den Schaden durch den Verlust. Ausnahme, man kann der anderen Seite eine Vertragsverletzung nachweisen (z.B. es wurde versicherter Versand vereinbart, das Paket verschwand und der Vk kann kein versicherten Versand nachweisen).