Was tun wenn Ausbilder früher geht?
Sers, werde aktuell immer unzufriedener mit meinem Ausbildungsverhältnis, wie ich behandelt und gelehrt werde. Seit den letzten 16 Wochen habe ich nichts neues gelernt. Das ist aber nebensächlich, es geht gerade darum dass mein Chef (gleichzeitig auch Ausbilder) einfach mal wie heute 4 Stunden eher geht und somit sitze ich hier mit dem anderen 2 Azubis komplett alleine (wir sind alle seit 6 Monaten dabei) Ständig rufen Kunden mit Problemen an, denen wir nicht helfen können weil wir absolut keine Ahnung davon haben. Die anderen 2 Mitarbeiter die fest angestellt sind, sind gerade im Urlaub.
Ist das überhaupt zulässig Azubis alleine zu lassen? LG
P.S (kein Ausnahmefall)
4 Antworten
Nein, Azubis sollten nicht alleine bleiben.
Da scheint in der Arbeitsorganisation einiges im Argen zu liegen. Ihr solltet mit Eurem Ausbilder reden. Wenn das nichts bringt, solltet Ihr Euch an die IHK wenden.
Er muss sich an die Gesetze halten und wenn er das nicht macht, solltet ihr euch an die IHK oder der Berufsschule wenden.
Edit: Ihr habt lernpflicht.
Ist das überhaupt zulässig Azubis alleine zu lassen?
Nein. Wendet Euch bitte an die zuständige Kammer.
https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi/index.html?fp.l=t&fp.d=61706
An Sich kann Ausbildung nur dann stattfinden, wenn am Ausbildungsplatz ein Ausbilder oder ein Ausbildungsbeauftragter anwesend ist, der dich ausbildet. Laut § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) muss der Ausbildende selbst ausbilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen. Der Ausbilder oder die Person, die mit der Ausbildung beauftragt ist, muss dem Azubi Fragen beantworten und ihn in Arbeitsvorgänge einweisen. Er oder sie muss seine Arbeitsergebnisse kontrollieren und dafür sorgen, dass der Azubi alle wichtigen Ausbildungsinhalte erlernt. Daraus ergibt sich, dass er eigentlich immer anwesend sein muss. Der Azubi darf also nicht alleine am Ausbildungsplatz sein oder nur in Gesellschaft von anderen Azubis, Praktikanten und Ungelernten, die als Ausbilder nicht geeignet sind. Alle Verstöße gegen diese Ausbilderpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können nach §102 Berufsbildungsgesetz mit einem Bußgeld geahndet werden!
https://www.baustoffwissen.de/duerfen-azubis-unbeaufsichtigt-arbeiten-31102023
Wenn man bereits 6 Monate tätig ist, sollte man doch in der Lage sein leichte Aufgaben in einem Firma ausführen zu können.
Nach deiner Frage kann man aber erkennen, dass wenn dein Chef weg ist du mit deinem Kollegen nur herum sitzt und somit keine Arbeit verrichtest.
Du kannst annehmen was du willst, wenn du keine Ahnung was sollte man generell nichts schreiben.
Du bist ein Spaßvogel, solch einem Mitarbeiter wie dir hätte ich schon längst gekündigt.
Natürlich, das habe ich nicht verneint, es geht hier aber um komplexere Systeme und diverse Ausfälle wo wir mit aktuellem Wissen nicht weiterkommen