Was tun nach gewonnenem Prozess?

3 Antworten

Aus dem rechtskräftigen Urteil kann grundsätzlich direkt vollstreckt werden; allerdings ist je nach Gerichtsbarkeit ggfs. zunächst der entsprechende Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht einzureichen. Auskunft dazu kann u.a. die Rechtspflegerstelle beim Amtsgericht erteilen. Ansonsten wäre es wohl ratsam, dies über den eigenen Anwalt laufen zu lassen.

Du brauchst in erster Linie eine vollstreckbare Ausfertigung des jeweiligen Titels, wie Du dann genau vorgehen kannst ist in nachfolgendem link gut erklärt:

Arbeitsgericht Iserlohn: Zwangsvollstreckung (nrw.de)

(wenn Du beim Amtsgericht eine Pfändung beantragst, dann musst Du auch wissen, welcher Anspruch des Arbeitgebers gegen einen Dritten gepfändet werden soll)

Hattest Du beim Prozeß einen Anwalt? Dann könnte dieser Dir Auskunft geben, was zu tun ist. Ansonsten wende Dich doch einfach an das Amtsgericht - die können Dir bestimmt weiterhelfen!