Was tun mit Fahrrad vom Ex?
Hallo ihr Lieben,
vielleicht kann mir ja einer einen guten Tipp geben zu meinem Anliegen.
Die Situation ist so, dass ich mich vor 2 Jahren von einem Ex getrennt habe und er nach ewigen Hin und Her dann auch mit Sack und Pack auszog. Er schickte sogar seine Eltern (die wohnen 300 km entfernt!) extra vorbei um seinen Kram holen zu lassen (zwecks großem Auto und Kühlschrank nehm ich an). Aber das ist noch was anderes. Wir haben alles verpackt und gut war. Abgeschlossen damit und fertig.
Nun habe ich aber festgestellt, dass an so ziemlich alles gedacht wurde, nur nicht an sein Rad, welches bei uns noch im Schuppen steht. Kontakt habe ich zu meinem Ex nicht mehr und ich weiß auch gar nicht wo er jetzt wohnt, so dass ich einfach mal seine Nummer raussuchen und ihn anrufen könnte.
Was mache ich mit dem Rad? Es stört dort niemanden und könnte also auch da stehen bleiben, soll ich es also einfach stehen lassen? Oder soll ich mich durch eine laaaaange Liste von Leuten telefonieren, welche zufällig heißen wie er? Davon gibt's nämlich ne Menge. Blieben höchstens noch seine Eltern, aber so dringend mag ich die eigentlich auch nicht anrufen. Oder warten, bis er sich vielleicht doch noch mal darauf besinnt? Verkaufen? Darf ich das überhaupt?
So viele Fragen ...
7 Antworten
Der aufrechte Weg ist seine Eltern zu informieren (telefonisch oder per Post) und eine vernünftige Frist für die Abholung des Fahrrades setzen (1 Monat o.ä.), nach der Frist kannst du es mMn verkaufen oder verschenken oder behalten, was dir am liebsten ist.
ich würde das fahrrad einfach schroten
Das hört sich nach einer ganz schlimmen Geschichte an.
Verkaufe das Ding.
Falls einer mit Regressansprüchen kommt, dann kanst Du immer sagen, das Du 300 Euro pro Jahr für die Aufbewahrung in Anspruch nimmst.
Dir kann nichts passieren.
Mario
Gibt es neben dem bereits erwähnten und entfernten "Sack und Pack" auch nur den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass es ein solches Fahrrad noch im Schuppen gibt?
Einfach mal weiterdenken! - vielleicht wurde es ja bereits vor Jahren dem Eigentümer gestohlen oder verschrottet etc. etc.!?!
Hat er eine Quittung über das Vorhandensein oder die Unterstellung?
Das "Kölsche Grundgesetz" verzeichnet im Artikel 4 dazu:
Artikel 4
Jammere den Dingen nicht nach.
Wat fott es, es fott!
Falls du keinen Kontakt mehr mit deinem Ex hast und es ist ja auch schon länger her. (Bestimmt weiß er noch nichmals dass du das Fahrrad hast) ich würde das Fahrrad schön sauber machen und es auf eBay oder ähnliches verkaufe.
Ich denke dass du keinen Kontakt mehr hast. Und dein Ex hatte ja auch lange Zeit alles mitzunehmen. sobald er ausgezogen ist geht es auf deinen Haushalt über. Aber ich kann dir keine Garantie geben. Versuchs einfach
Hatte ich überlegt, aber ich weiß nicht wie das rechtlich aussieht, da es mir ja nicht gehört.
So weit ich weiß nicht und er hängt sicher auch nicht sehr daran, aber was, wenn es ihm doch noch mal einfällt?
Da möchte ich mich rechtlich nicht in irgendeiner Grauzone bewegen um Ärger zu vermeiden.