Was soll ich tun wenn das Jobcenter mich bei Mittellosigkeit trotz Schwangerschaft immer wieder vertröstet?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Ich habe nachdem man mich wegen verschiedener Gründe immer wieder weg geschickt hat im Februar endlich meinen Antrag auf ALG2 abholen können." Das ist seltsam, denn den Antrag gibt es sogar im Internet:

https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtk2/~edisp/l6019022dstbai378191.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378194

Und alle anderen benötigten Formulare ebenfalls: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI516946

Außer, das örtliche Jobcenter verlangt für bestimmte Fälle die Verwendung eigener Formulare.

Der Vorteil, wenn man seinen Antrag selbst im Jobcenter abholt, liegt darin: Wenn das Datum notiert wird in den Akten, dann gilt dies als Tag des Antrags! Denn man hatte an dem Tag ja schon zumindest mündlich erklärt, dass man Bedarf an ALG II hat. Und das gilt als Antrag auf ALG II.

Und gleich danach kann man mit Aussicht auf Erfolg einen Antrag auf einen Vorschuss stellen. Das SGB I schreibt dazu in § 42 Vorschüsse:

"(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags."

Vorschüsse beantragt man am besten schriftlich und lässt sich den Eingang des Antrags vom Amt schriftlich bestätigen. Kommt dann nicht bald ein Vorschuss, kann man beim Sozialgericht einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen das Jobcenter stellen.

Das klappt aber nur, wenn man ansonsten mitwirkt bei der Klärung seines Bedarfs. Wirkt man nicht genügend mit, kann die Leistung eingestellt werden, auch der Vorschuss fällt dann flach. Siehe SGB I §§ 60 bis 67: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/BJNR030150975.html#BJNR030150975BJNG001000314

Ob man genügend mitgewirkt hat, das entscheidet dann auch das Gericht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Patricialalilu 
Fragesteller
 30.03.2016, 02:48

Ja das hatte mich auch verwirrt, aber man wollte mir aufgrund dessen das mein ausweiß abgelaufen war keinen leeren Antrag mitgeben. So hieß es erst ich bräuchte  wenigstens eine meldebescheinigung und habe dann für die Woche darauf einen Termin zum abholen eines leeren Antrags bekommen. Als ich die Woche darauf mit meiner meldebescheinigung da war meinte man ich bräuchte ein gültiges ausweiß Dokument was leider auch wieder zeit bräuchte da ich vorher in einer anderen Stadt gewohnt habe und die Daten erst mit der alten Gemeinde abgeglichen werden mussten. Dauerte auch wieder 14 Tage bis ich meinen vorübergehenden ausweiß hatte. Ich weiß das dies völlig absurd klingt. Genau das dachte ich mir auch da ich ja wie gesagt nur einen leeren Antrag wollte um die Unterlagen für diesen schon beschaffen zu können. Braucht ja alles seine Zeit. Auf jeden Fall vielen Dank für die Antwort. Ist sehr hilfreich. 

GerdausBerlin  30.03.2016, 03:17
@Patricialalilu

Das liegt daran:

Normalerweise stellt man einen mündlichen Antrag beim Jobcenter. Das Jobcenter notiert den mündlichen Antrag und das Datum des mündlichen Antrags in den Akten und auf dem Formular für den schriftlichen Antrag.

Dann gilt der Antrag als gestellt. Ab diesem Tag gibt es also ALG II - beziehungsweise rückwirkend ab dem ersten des Monats.

Das geht natürlich nicht, wenn man den Antrag beim falschen Jobcenter stellt! Also muss man nachweisen, dass das das richtige Jobcenter ist. Dazu muss man vorlegen: Ausweis und Meldebescheinigung.

So geht es normalerweise. ABER: Das ist gar nicht notwendig!

Wenn ich in Hamburg gemeldet bin und dort eine Wohnung habe, aber gerade in München bin und kein Geld habe und dort ALG Ii beantrage, dann muss München meinen Antrag annehmen und nach Hamburg weiterleiten!

Und so weiter. Die Ämter machen da nicht immer alles richtig. Klar ist aber: Irgendwie musst du nachweisen, wer du bist und wo dein "gewöhnlicher Aufenthalt" ist (= meistens die Meldeadresse). Sonst könnte ja jeder Tourist aus Timbuktu ALG II beantragen und erhalten!

Gruß aus Berlin, Gerd

an deiner stelle würde ich sofort zum amtsgericht gehen und einen antrag auf beratungshilfe abgeben. zeitgleich zu einem anwalt für sozialrecht und dann dort druck machen und auf sofortige annahme des antrages und sofortige bearbeitung. weiterhin legst du deinen kontoauszug vor zum beweis das du mittlelos bist. wie erklärst du aber das du lebensmittel hattest, miete gezahlt hast und deine kosten trägst seit februar?

Patricialalilu 
Fragesteller
 30.03.2016, 02:36

Wie ich oben bereits kurz erwähnte habe ich mir Geld von bekannten geliehen. Meinem Vermieter habe ich die Sache erklärt und ihm gesagt das ich die mieten wenn die Nachzahlung von Amt da ist nachzahle. Danke für die Antwort. 

Mh, ich würde vor allem vorschlagen jemanden zu den Gesprächen mitzunehmen. Schau mal in der Stadt, da gibt es teilweise ehrenamtliche Begleiter, die sich mit solchen Problemen auskennen. Die begleiten und beraten dich dann. :) Und den Antrag kann man doch auch abgeben wenn noch nicht alles vollständig ist. Den Rest kannst du ja nachreichen, wenn du es hast.

Patricialalilu 
Fragesteller
 27.03.2016, 22:39

Also bei den letzten beiden Terminen hatte ich jemanden dabei, hat leider auch nichts gebracht. Allerdings war dies jetzt nicht jemand der sich damit wirklich auskennt und auch ich bin aufgrund dessen das ich zum ersten mal Arbeitslos bin etwas überfordert. Ich werde mich aber auf jeden fall erkundigen ob es in meiner nähe so einen ehrenamtlichen Begleiter gibt. Vielen dank