Was sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Merkmale des Auftrags?
Leute ich komme nicht weiter hoffe jmd kann mir helfen .✌️
3 Antworten
Hallöchen,
der Auftrag ist in den §§ 662 ff. BGB geregelt.
Die Definition: Ein Auftrag ist ein Rechtsgeschäft, mit dem sich der Beauftragte verpflichtet, unentgeltlich ein Geschäft für den Auftraggeber zu besorgen.
Wichtig ist hier die Abgrenzung zum Gefälligkeitsverhältnis. Hierbei wird bei einem Rechtsbindungswillen auf den Auftrag abgestellt.
Kurz gesagt sind die Merkmale: Unentgeltlich, Rechtsbindungswille (Verpflichtung), sowie die Einigung der Parteien
Wenn du mehr dazu lesen möchtest googelst du am besten die Begriffe: Auftrag, BGB Abgrenzung
LG
Jurastudentin
Das ist in den §§ 662 ff. BGB genau definiert. Im Gegensatz zum Dienstvertrag schuldet der Auftraggeber keine Gegenleistung.
Ich hab' auch überhaupt gar keine Ahnung. Aber nach 0,5 Googlesekunden hatte ich mindestens das da gefunden: https://www.finanzfrage.net/g/frage/wirtschaftlichen-und-rechtlichen-merkmale-des-kundenauftrags
Verrückt, oder?