Beispiel folgt
So fragt der Nutzer Frankebert12 "Was ist der Unterschied zwischen einem Zitat und einem Verweis?"¹
¹ Kommentar vom 23.11.2020 auf https://www.gutefrage.net/frage/was-ist-der-unterschied-zwischen-einem-zitat-und-einem-verweis
Beispiel folgt
So fragt der Nutzer Frankebert12 "Was ist der Unterschied zwischen einem Zitat und einem Verweis?"¹
¹ Kommentar vom 23.11.2020 auf https://www.gutefrage.net/frage/was-ist-der-unterschied-zwischen-einem-zitat-und-einem-verweis
Ich persönlich achte in meinen Klausurenphasen darauf, ausreichend zu schlafe, sowie frische Luft und Sport zu machen.
Bei der Ernährung achte ich darauf, reichlich Omega 3 Fettsäuren zu mir zu nehmen, viele Hülsenfrüchte und Nüsse und generell Gemüse sowie morgens immer ein kleines Glas Karottensaft.
Außerdem mache ich morgens vor dem Zähneputzen und Essen Öl-ziehen 15min.
Kurz vor der Klausur würde ich nicht mehr lernen und vor der Klausur ordentlich frühstücken oder essen.
Bevor du hier irgendwelche Aussagen in deine Hausaufgaben packst, solltest du lernen, was ein Sachurteil ist. :)
Ansonsten kommt bei der Hausaufgabe nichts gutes bei raus, weil du die Operatoren Liste nicht kennst und die Frage nicht verstanden hast. Es gibt schließlich einen Unterschied zwischen bewerten und beurteilen.
Völliger Bullshit!
Frag sie mal, wo das steht. Wenn der § 2040 BGB fällt, würde ich mit dem Schutzzweck argumentieren und den Unterschied zwischen der Kontoverfügung und der Auskunftspflicht erklären.
Der § 2040 BGB welcher regelt, dass ihr auf das Konto nur bei Anwesenheit aller verfügen dürft, dient dazu, dass nicht das Erbe eines anderen gefährdet wird. Bei der Auskunft liegt allerdings solch eine Gefährdung nicht vor.
Wenn Sie dies auch nicht einsehen will, würde ich an deiner Stelle entweder einen Rechtsanwalt einschalten oder von den anderen Erben eine Auskunftsvollmacht ausstellen lassen (das Gesicht der Frau würde ich dann gern mal sehen).
Das Auskunftsrecht kann grundsätzlich auch von jedem einzelnen Miterben eingefordert werden. Die Bank ist lediglich verpflichtet, die Auskunft an alle Miterben zu erteilen.
Hier kannst du noch mehr darüber lesen:
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/konto.html
Ich an deiner Stelle, würde einfach die Schulbehörde anrufen. Die beantworten dir auch gleich all deine Fragen und erklären dir, wie du vorgehen musst.
Wann würdest du denn dein Fachabi schreiben? Wenn es nicht mehr lang ist und du es so machen kannst und dennoch auf das Gymnasium wechseln kannst, würde ich an deiner Stelle erst das Fachabi machen und dann auf das Gymnasium wechseln. So hast du schon einmal was in der Tasche und die Garantie, falls es mit dem Abitur doch nicht so einfach wird.
Sprich offen mit ihr über diese Angst. Das zeigt ihr, dass dir was an der Freundschaft liegt und dir Sorgen machst. Erkläre ihr, dass es solche Gerüchte gibt, bevor sie davon hört und erzähle, was wahr und was nicht wahr an diesen Gerüchten ist. Frag sie, ob sie eine Frage hat, die sie dir stellen möchte und erkläre ihr, dass sie dich immer alles Fragen kann und du ihr ehrlich antwortest.
Kommunikation ist das Zauberwart jeder Freundschaft und Beziehung. Man sollte ehrlich über Gedanken, Fragen, Ängste/Gefühle reden, damit keine Missverständnisse entstehen.
Hi,
wie schon erwähnt, ist dies ein Kindesmissbrauch. Hast du noch Kontakt zu deinem Onkel? Du solltest mit einer Person deines Vertrauens darüber reden und dir Hilfe holen. Das können deine Eltern, eine Lehrerin oder ein Lehrer, sowie die Polizei oder eine andere erwachsene Person sein. Du solltest keine Angst haben dürfen. Du kannst gar nichts dafür und bist nicht Schuld.
Mir fällt nichts anderes ein als in die Lücke "Kodierung" zu schreiben aber bin nicht sicher, ob das richtig ist. Die anderen Sache sind, denke ich, richtig.
Viel Erfolg
Etwas, was dich selbst interessiert und worin du gut bist sowie hervorstichst. Wenn du es nur für Klicks machst, stehst du selbst ja nicht dahinter und dann kann es (langfristig) nicht gut werden.
Naja, du beantwortest deine Frage selbst. Es fehlt ihnen an emotionaler Intelligenz.
Also solange es nicht deutlich zu viel ist, kannst du es ja dennoch beantragen. Was zu verlieren hast du nicht und beantragen darfst du es ja trotzdem. Ich rate dir außerdem es mind. 6 Monate vor deinem Auslandsaufenthalt beantragst.
Wie oben schon erwähnt, sollte man nicht nur auf die Stadt sondern gerade auch auf die Bundesländer achten. Ich studiere in Leipzig - Sachsen und kann sagen, dass das Staatsexamen in Sachsen anspruchsvoll ist allerdings bin ich mit der Uni, der Stadt und den Profs sehr zufrieden. Gerade auch in Zeiten von Corona kann ich sagen, dass bei mir die Lehre nicht all zu stark leidet. Außerdem gibt es bei uns in Leipzig ein eigenes Uni Rep (Rep = Repititorium = vorbereitung auf das Staatsexamen).
https://www.lto.de/jura/uni-ranking/
Hier kannst du dich nochmals detaillierter informieren. :)
Du kannst auch nach einer Ausbildung oder einem Arbeitsplatz studieren. Es gibt sogar duale Studiengänge, bei denen du studierst und eine Ausbildung machst oder ich zum Beispiel arbeite neben der Uni. Du kannst aber auch erst mal nicht studieren und was anderes machen und danach studieren. Solltest aber darauf achten, dass sich dann die Finanzielle Unterstützung ändern könnte (wenn du zum Beispiel BAföG kriegen möchtest oder Unterhalt von einem Elternteil sowie Kindergeld).
Naja, prinzipiell brauchst du deinem Arbeitgeber keine Begründung wegen deiner Krankschreibung mitteilen. Ob dies aber für das Arbeitsverhältnis so gut ist, ist natürlich fraglich. Aber auch wegen einer tatsächlichen Krankschreibung darf dich der Arbeitgeber nicht kündigen. Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung musst spätestens am 4. Tag beim Arbeitgeber vorlegen. Die Krankmeldung mit voraussichtlicher Dauer muss allerdings unverzüglich erfolgen.
Ich habe mir eine Basis angespart und das gebe ich nie aus (ist mein Notfallgeld). Ansonsten kaufe ich etwas nur, wenn ich es wirklich will und keine Zweifel habe. Wenn ich schon überlegen muss, ob ich es wirklich will, ist es nicht richtig. Somit spare ich über mein Notfallgeld hinaus aber wenn ich mal was größeres möchte, kann ich es mir dann auch einfach sofort leisten. Es ist immer wichtig, eine Rücklage zu haben.
Hm, schwierig aber einfach mal versuchen über deinen Schatten zu springen. Ich selbst wurde schon paar mal angesprochen und war bisher immer freundlich auch, wenn ich nicht positiv geantwortet habe. Ich finde es nicht schlimm, wenn man angesprochen wird, das heißt ja nur, dass man einen guten ersten Eindruck gemacht hat. Wichtig ist es nur, dass du nicht aufdringlich und höflich bist. Ich glaube viele Frauen sind es dann auch und so gewinnst du auch mehr Selbstvertrauen.
Also ich selbst habe dort noch nie was bestellt aber wenn ich was auf einer unbekannten Seite bestelle überprüfe ich immer das Impressum. Demnach ist das Unternehmen in Lützen und beim Amtsgericht Stendal registriert. Außerdem steht dort auch der Name durch wen es vertreten ist. Natürlich ist dies keine Garantie aber all dies macht es Seriöser.
Niemals irgendwo was bestellen, wo kein Impressum oder kein vollständiges vorhanden ist.
Guck doch mal bei Youtube, da gibt es viele Erklärvideos. :)
Naja, ich denke dass die Lehrerin dir nur Helfen wollte.
Ich selbst bin auch schüchtern (vor allem, wenn ich in ein neues Umfeld komme). Was ich seit einiger Zeit mache ist über mein Schatten springen. Klingt leichter als es ist. Wenn ich mir zum Beispiel denke ich könnte eine Person ansprechen aber traue mich nicht, zwinge ich mich dazu es trotzdem zu machen. Bisher hatte ich nur gute Erfahrungen und das bestärkt mich in meinem tun. Du könntest auch ruhig sagen, dass du schüchtern bist. Wenn du zeigst, dass du Probleme hast macht es dich nur nahbar und bei einigen vielleicht sympathischer.
Ich würde am besten mal den Prof fragen oder in die Studienordnung gucken. Das wird überall anders geregelt und nicht, dass du zum Amtsarzt musst, weil die Bachelorarbeit ja zum Abschluss des Studiums geschrieben wird. Wenn du deinen Prof vorher fragst, bist du auf der sicheren Seite. Selbst, wenn er dir was falsches sagt (Stichwort Vertrauensschutz).