Rechtliche Selbständigkeit von Konzernen

4 Antworten

Rechtlich selbständig bedeutet, in keine andere rechtliche Struktur eingebunden.

Kein Mutterkonzern, nur den Anweisungen der Hauptversammlung verpflichtet.

Nicht rechtlich selbständig, bedeutet, dass das Unternehmen in ein anderes eingebunden ist und dieses über die Entscheidungen im Unternehmen mitzubestimmen hat. Es gibt entweder keine freien Aktionäre, oder nur bis zu 24,9 %.

Rechtliche Selbständigkeit bedeutet, dass der Konzern als selbständige juristische Person firmiert, also eine eigene GmbH, KG oder AG ist. Das ist auch die übliche Konstruktion bei Konzerngeflechten.

Wenn ein Konzern wirtschaftlich keine Selbständigkeit besitzt, dann ist er in seinen wirtschaftlichen Entscheidungen abhängig von einem anderen Unternehmen (Mutterkonzern). Er kann z.B. über das Angebot und die Preisgestaltung nicht selbständig entscheiden.

Alle Klarheiten beseitigt?

Nich ganz... Aber gut geantwortet!!!

Ich verstehe das mit der rechtlichen Selbständigkeit nich

sorry

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Wird ein Unternehmen in einen Konzern eingegliedert (aufgekauft) und behält seinen bisherigen Namen (die Firma), so sagt man, dass es rechtlich selbstständig geblieben ist. Wenn aber die wesentlichen Entscheidungen an anderer Stelle getroffen werden, ist die wirtschaftliche Selbstständigkeit nicht mehr vorhanden.

dass er einem anderen gehört. zb neckermann gehört dem otto versand.