Was sind Außerplanmäßige Aufwendungen oder Auswahl (Haushaltsangelegenheiten), weiß jemand etwas dazu?

3 Antworten

Jede Behörde muss vor Jahresbeginn einen Haushaltsplan aufstellen, in dem die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben abgeschätzt werden. Dieser sollte in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein. 

Tritt auf der Ausgabenseite ein Umstand ein, der nicht vorgesehen war und der nicht durch Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen werden kann, spricht man von "außerplanmäßigen Aufwendungen". Gleiches kann auch auf der Einnahmenseite geschehen, ist dann aber nicht so gravierend. 

Wenn die außerplanmäßigen Aufwendungen erheblich sind, muss ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden, in dem darzulegen ist, wie diese finanziert bzw. ausgeglichen werden. Das kann geschehen durch Mehreinnahmen (z. B. Steuer- oder Gebührenerhöhungen), Entnahme aus dem Rücklagen

"Auswahl" habe ich in diesem Zusammenhang ebenfalls noch nie gehört.

Für mich sind außerplanmäßige Aufwendungen im öD, Dinge die nicht im Haushaltsplan vorgesehen waren. Für das Jahr wird das 5. Polizeiauto zum Totalschaden, es sind aber nur 3 Neuanschaffungen geplant. 

Hängt zusammen mit LHO und BHO, Polizei eher nur BHO und dem Haushaltsgesetz. Vielleicht hilft das ja noch weiter. 

https://www.bundeshaushalt-info.de/#/2017/soll/ausgaben/einzelplan/0625.html

Auswahl weiß ich nicht, habe ich auch noch nie gehört.

Nathan86 
Fragesteller
 22.10.2017, 21:36

vielen Dank :)