was passiert wenn man mit einem Auto ohne Auspuff von der Polizei angehalten wird?

5 Antworten

Von Experte furbo bestätigt

Dann darfst du das Auto stehen lassen - Weiterfahrt ist dann nicht mehr. Im schlimmsten Fall wird das Auto stillgelegt, weil dadurch die Betriebserlaubnis erloschen ist. Neben einem Bußgeld (Betreiben eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis) von 50,-- kommen also noch weitere Kosten auf dich zu - das wird teuer.
Generell solltest du also das Auto gar nicht mehr bewegen (ausgenommen der Weg zur Werkstatt), bis der Schaden repariert ist.

Das ist dermaßen Laut, daß Du in kürzester Zeit gestoppt wirst. Dann mußt Du es stehen und abschleppen lassen. Die Strafe wird nicht so riesig sein, da Du ja keine Gefährdung darstellst - vielleicht 100 Euro oder nix wenn Du erzählst Dir ist das gerade passiert. ok, ich habe gerade 20 Euro Strafe gelesen.

Deine Ansichten sind einfach nur egoistisch!

Wenn du dir keinen Sportwagen leisten kannst und stattdessen auf eine Kleinstgurke angewiesen bist, die beginnt sich aufzulösen ist das Schicksal.

Mag sein, dass dich weniger der Krach, als viel mehr der Gestank durch die ungefilterten Abgase in diese Euphorie versetzt.

Für eine Motorsport ähnliche Akustik fehlt deiner Karre einfach der Bumms. 45 PS reichen da nicht aus!

Wirst du angehalten dürfte eine Ordnungswidrigkeit winken.

Worauf du dich verlassen kannst ist eine sog. Mängelkarte.

Innerhalb einer Frist muss der Mangel behoben und die das Fahrzeug vorgeführt werden.

Mein Tipp:

Warum machst du nicht einfach eine Tonaufnahme und lässt dich anschließend über Kopfhörer verzaubern?

Oder geh mal zum STOCK-CAR-RENNEN. Da hörst du deinen Sound auch den ganz Tag!

Da es kein neuer Schaden ist, fährst du vorsätzlich durch die fehlende Abgasreinigung und den fehlenden Schalldämpfer mit erloschender Betriebserlaubnis. Ferner fährst du auch ohne Versicherungsschutz. Das Fahrzeug wird stillgelegt und du trägst die Kosten für Abschlepper, Gutachter und selbstverständlich die Anzeigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung