Was passiert wenn man aus einer Einrichtung wegläuft?

5 Antworten

Du weisst selbst das es Unsinn ist und nur Ärger produziert.

Wenn du wegen eines Handys weglaufen möchtest, dann bist du nicht so erwachsen, wie du denkst.

In eine betreute Einrichtung kommt man nicht einfach so, das wird schon seinen Grund haben.

Razorino  11.07.2019, 09:07

Betreutes Wohnen heißt nicht immer gleich das das Kind "Schwierig" ist. Es kommen auch Kinder in Betreutes Wohnen wo mit den Eltern was schief läuft oder die Eltern z.B durch einen Unfall oder sonstiges Verstorben sind. Du stellst das ja hier so hin als ob nur bekloppte in so ein Betreutes Wohnen kommen.

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saddl19 
Fragesteller
 11.07.2019, 13:19

ich bin 19

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Still  11.07.2019, 17:54
@saddl19

Sorry, hab die Uhrzeit mit Alter verwechselt ; - )

Dann wirst du maximal zur Aufenthaltsermittlung gesucht.

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Von Amtswegen werden die der Polizei eine Vermißtenmeldung machen. Da du 17 Jahre alt bist und dich nur schlecht benimmst, wird die Polizei keine SoKo für dich bilden, sondern einfach abwarten, bis du irgendwann auftauchst.

Durch das Weglaufen beweist du nur, dass du über keine ausreichende Reife verfügst!

saddl19 
Fragesteller
 11.07.2019, 13:19

Ich bin 19 und benehme mich nicht schlecht

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Wenn du erwachsen bist kannst du tun und lassen was du willst- nur wird dir dann ganz schnell keine Wohngruppe mehr bezahlt werden und dir droht die Obdachlosigkeit.

ChristianKlaus  11.07.2019, 08:42

leider offensichtlich nicht immer, man weiß nicht, warum FS einen Betreuer/Vormund hat

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DerJoergi  11.07.2019, 08:44
@ChristianKlaus

...aber auch gesetzlich betreute Erwachsene können nicht zum Verbleib in einer solchen Einrichtung gezwungen werden.

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SarahSchweiz  11.07.2019, 08:46
@DerJoergi

Doch, durchaus. Es gibt geschlossene betreute Einrichtungen. Beispielsweise in der Psychiatrie. Und Genaueres wissen wir nicht über den Fragesteller.

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DerJoergi  11.07.2019, 08:48
@SarahSchweiz

Nach einer Unterbringung nach dem PsychKG klang das für mich jetzt nicht- aber wenn dem so sein sollte dann klar.

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Kerosine  11.07.2019, 09:04
@DerJoergi

Wenn dem so wäre, dürften sie ihm aber wiederum das Handy nicht abnehmen....

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Noeru  11.07.2019, 09:07
@DerJoergi

Doch. Nennt sich Aufenthaltsbestimmungsrecht.

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DerJoergi  11.07.2019, 09:14
@Noeru

ja, das kenne ich alles- ohne Anordnung nach dem PsychKG dürfen sie dort aber niemanden einsperren.

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Kerosine  11.07.2019, 09:25
@Noeru

"Aufenthaltsbestimmungsrecht" bezieht sich auf rechtliche Angelegenheiten in Bezug auf den Aufenthalt, nicht auf den tatsächlichen Aufenthalt

-außer eben bei einem Unterbringungsbeschluss, wie Joergi gesagt hat...

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Gar nichts passiert. Ich habe auch irgendwie Schwierigkeiten, mir vorzustellen, dass in deinem betreuten Wohnen nicht öfter mal Leute weg bleiben...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung