Was passiert wenn ich mit Mietauto geblitzt werde?

8 Antworten

Die Autovermietung erhält keine Rechnung, sondern einen Bescheid mit Anhörungsbogen.

Im Anhörungsbogen wird darum gebeten, Angaben zum Fahrer zu machen, wenn man nicht selber gefahren ist.

Man kann auf die Anhörung verzichten und wortlos bezahlen.

Das wird die Autovermietung natürlich nicht tun, sondern angeben, dass Du den Wagen zu Zeitpunkt gemietet hattest. Dann kriegst Du den Bußgeldbescheid. Natürlich auch wieder mit Anhörungsbogen, in dem Du Dich dazu äußern kannst.

Bei Bußgeldbescheiden bei einem Mietfahrzeug gibt es folgenden Worklfow:

Der Halter erhält den Bußgeldbescheid => Mietwagenfirma.

Diese sucht in ihren Unterlagen, wer zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug gemietet hatte und gibt diese Personalien, Erreichbarkeit und Wohnadresse an die Bußgeldbehörde. Für diesen Aufwand wird die Mietwagenfirma eine Bearbeitungsgebühr erheben, da sie einen Mehraufwand hatte.

Die Bußgeldbehörde wendet sich nun an den Anmieter und vermeintlichen Fahrer. Ist dieser zu dem Zeitpunkt bereits verzogen, wird über das Einwohnermeldeamt seine neue Adresse in Erfahrung gebracht.

Möglichkeit 1: Er hat sich regulär umgemeldet und erhält nun an die neue Adresse den Bußgeldbescheid.

Möglichkeit 2: Er hat sich nicht umgemeldet. Dies stelle eine Ordnungswidrigkeit nach dem Meldegesetz dar. Also wird ermittelt, wo er denn nun tatsächlich wohnhaft ist. Hierzu gibt es in der Regel ebenfalls genau zwei Vorgehen, die 99,X% der Fälle abdecken:

2a) Er bezieht Sozialleistungen, wie z.B. das Bürgergeld => Hierfür muss er irgendwo eine Meldeanschrift hinterlegt haben, sonst könnte er diese Leistung nicht erhalten => Bußgeldbescheid + Anhörungsbogen auf Grund der Ordnungswidrigkeit nach dem Meldegesetz an die neue Adresse

2b) Er arbeitet. Das heißt, er zahlt Steuer. Über den Zoll kann so der Arbeitgeber ausfindig gemacht werden. Entweder wird er dann dort abgefangen, oder - häufiger - der Arbeitgeber wird angefragt und um Benennung der Meldeadresse seines Arbeitgebers gebeten.

Jede weitere "Institution" die eingeschaltet wird, produziert natürlich weitere Gebühren und Auslagen, welche schlussendlich dem Verursacher in Rechnung gestellt werden...

Ein Umzug ins Ausland könnte hingegen unter Umständen tatsächlich das Bußgeld umgehen, aber auch nur, wenn es im Ausland nicht vollstreckbar, also unter 70€, liegt...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Zunächst mal kommt der Anhörungsbogen nicht nach 3 - 4 Monaten, sondern innerhalb von drei Monaten, denn danach wäre der Vorgang verjährt.

Der Anhörungsbogen geht zum Fahrzeughalter, also in dem Fall zum Autovermieter.

Der sieht natürlich nach, wer das Auto in der fraglichen Zeit geliehen hat und trägt dessen Personalien im Anhörungsbogen ein, bevor er ihn an die Behörde zurückschickt.

Die Behörde meldet sich dann bei dir und sorgt auch dafür, dass sie das Geld bekommt....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Die Mietwagenfirma wird die Mieterdaten rausrücken und diesen Aufwand ggf. in Rechnung stellen.

Ja klar muss man als Fahrer das zahlen. Meinst du, das übernimmt jemand für dich?

KnowledgeTakerr 
Fragesteller
 30.04.2023, 14:28

Ja da das Auto nichtauf mich angemeldet ist und nach 3-4 Monaten könnte der Mieter eine neue Adresse haben neue Telefonnummer, dann müsste doch die Autovermietung das zahlen ?

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SuperKuhnibert4  30.04.2023, 14:30
@KnowledgeTakerr

Die zahlt es aber nicht, sondern teilt der Behörde mit, wer in dem Zeitraum das Fahrzeug gemietet hatte. Und dann bekommt diese Person das Schreiben zugestellt.

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Lindwurm756  08.06.2023, 18:28
@KnowledgeTakerr

Wenn Du dich nicht gerade ins Ausland abgesetzt hat, findet die Behörde Deine neue Anschrift ohne Probleme heraus. Die Einwohnermeldeämter sind verknüpft ;)

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