Antwort
Die Autovermietung erhält keine Rechnung, sondern einen Bescheid mit Anhörungsbogen.
Im Anhörungsbogen wird darum gebeten, Angaben zum Fahrer zu machen, wenn man nicht selber gefahren ist.
Man kann auf die Anhörung verzichten und wortlos bezahlen.
Das wird die Autovermietung natürlich nicht tun, sondern angeben, dass Du den Wagen zu Zeitpunkt gemietet hattest. Dann kriegst Du den Bußgeldbescheid. Natürlich auch wieder mit Anhörungsbogen, in dem Du Dich dazu äußern kannst.