Was passiert, wenn ein Vollstreckungsbescheid gegen eine Person vorliegt, die nicht mehr im Haushalt lebt?

8 Antworten

Ich würde zur Sicherheit mit dem Amtsgericht Kontakt aufnehmen und die neue Adresse der Tante mitteilen (auch wenn sie im Ausland ist).

Eventuell hat sich Deine Tante nie beim Meldeamt des Ortes abgemeldet und das Amtsgericht geht davon aus, dass sie noch da wohnt. Ein fehlendes Namensschild ist da kein Beweis - das wird auch bei säumigen Schuldnern vorkommen, die nicht weggezogen sind.

Das Amtsgericht kann Dir sicher sagen, wie Du einen Vollzug unter falschen Voraussetzungen vermeiden kannst. Wenn man da freundlich nachfragt (und nicht rumschreit), bekommt man oft mehr Hilfe als erwartet.

Eventuell muss Deine Oma als Wohnungsinhaberin schriftlich oder sogar eidesstattlich bestätigen, dass die Tante dort nicht mehr wohnt.

longbatterylife 
Fragesteller
 19.12.2017, 12:23

Vielen Dank für die Antwort.

Werde ich bei gelegenheit tun, allerdings weiß ich nicht einmal in welcher Stadt sie ist.. Nicht einmal ich habe noch Kontakt zu ihr..

Danke für die Tipps, werde ich beherzigen :)

Schicke die Briefe an die Absender zurück , dass die Tante mit unbekannten Wohnsitz ins Ausland verzogen ist.

Auch mit dem Amtsgericht solltest Du Kontakt aufnehmen, um unliebsame Besuche eines Vollstreckungsbeamten zu vermeiden.

longbatterylife 
Fragesteller
 19.12.2017, 12:27

Vielen Dank für den Tipp, werde ich machen !

An Deiner Stelle würde ich jetzt erst einmal aus eigener Initiative das Amtsgericht kontaktieren, welches den gerichtlichen Vollstreckungsbescheid erlassen hat, und denen dann erst einmal erörtern, wie sich die aktuelle Situation derzeit verhält, warum Du derzeit in besagter Wohnung lebst und welche Gegenstände davon ( nachweislich ) Dir selbst gehören.

Mehr lässt sich in dieser Dreiecksbeziehung für Dich erst mal nicht sagen, wenn Du unwissentlich dieser Hintergrundthematik von Deiner Oma das Nutzungsrecht an besagter Wohnung zugebilligt bekamst.

Wenn Du nicht Schuldner / rechtlich beteiligte(r) im derzeit laufenden Vollstreckungsverfahren bist, wird man Dir gegenüber von Seiten der vollstreckenden Behörde allerdings auch keine näheren Informationen geben dürfen.

longbatterylife 
Fragesteller
 19.12.2017, 12:16

Ersteinmal vielen Dank für die Mühe !

Ich habe bis jetzt nichts unternommen, da es ja nicht mein "Bier" ist. Ich werde mal beim Amtsgericht anrufen und versuchen die Angelegenheit zu klären.

Parhalia2  19.12.2017, 12:33
@longbatterylife

Das solltest Du unbedingt tun, denn Dein "Bier" ist zumindest die Nutzung der Wohnung. 🤔

longbatterylife 
Fragesteller
 19.12.2017, 13:27
@Parhalia2

Genau das ist ja das wo ich mir Sorgen mache. Obwohl ich mit der ganzen Geschichte nichts zu tun habe, so wohne ich ja trotzdem hier. Ich befürchte einfach nur, dass im schlimmsten Fall die Wohnung zwangsvollstreckt wird und ich dann auf der Straße bin, obwohl ich "unschuldig" bin bzw. nicht involviert.

FordPrefect  19.12.2017, 14:34

Gegenfrage: Wieso soll das das AG, welches den Bescheid erlassen hat, überhaupt interessieren? Das AG prüft beim gerichtlichen Mahnverfahren genau gar nichts; es handelt sich um ein standardisiertes Verfahren. Der Gläubiger hat einen Titel gegen die Schuldnerin, und vollstrecken muss es der Gerichtsvollzieher - und genau der ist auch der einzig sinnvolle Ansprechpartner.

mepeisen  19.12.2017, 18:47
und welche Gegenstände davon ( nachweislich ) Dir selbst gehören.

Das wiederum würde ich erst mal komplett verschweigen. Solange es keine Begründung gibt, warum man annehmen muss, die Schuldnerin wohne noch dort, solange darf auch erst mal niemand die Wohnung betreten.

Zwar ist richtig, dass ein GV Sachen pfänden darf, die anderen gehören. Das aber nur, wenn die Schuldnerin sie im Zugriff hat.

Lebt sie aber nicht mehr dort seit über einem Jahr, hat sie auch erst mal nichts im Zugriff. Fremde Wohnungen sind vorerst tabu.

Es dürfte das Gericht auch derzeit nicht interessieren, welche Gegenstände da so in der Wohnung sind und der Oma oder dem/der TE gehören.

Warum lieber verschweigen? Meistens kann man die Eigentumsverhältnisse nicht mehr klar nachweisen, weil man die Rechnungen u.ä. längst entsorgt hat. Oder weil da kein Name drauf steht. Dann sollte man dieses Fass und diese Diskussion, was einem gehört, auch erst aufmachen, wenn wirklich die Wohnung zwangsweise geöffnet werden würde und die Einwände "Lebt nicht mehr hier" als unzulässig erklärt worden sind.

Mit einem Vollstreckungsbescheid kann der Vollzieher nur Sachen Pfänden die der Person des Bescheids gehören, außer in wenigen ausnahmen, die sind hier aber aus meiner Sicht nicht gegeben.

Einfachster Weg hier wäre "Rechtskostenbeihilfe" zu beantragen und das ganze mit einem Anwalt zu besprechen

DerHans  19.12.2017, 12:19

Wenn der GV mehrmals bei dieser Adresse vergeblich vorgesprochen hat, kann er durchaus auch die Tür öffnen lassen, so lange er vermuten muss, dass die Schuldnerin dort immer noch wohnt.

mepeisen  19.12.2017, 18:38
@DerHans

Kleine Ergänzung: Das kann er nur, wenn der Gläubiger das will (und im Voraus bezahlt) und wenn ein Richter das absegnet. Aber meist ist das nur Formsache, einen Gerichtsbeschluss für die Wohnungsöffnung zu beantragen.

PatrickLassan  19.12.2017, 12:40

Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte sind nicht verpflichtet, die Eigentumsverhältnisse zu prüfen. Ggfs. muss der tatsächliche Eigentümer sein Eigentum beweisen.

Hast Du dem Amtsgericht mal mitgeteilt, daß die Schuldnerin unter der angegebenen Adresse nicht mehr zu erreichen ist? Hast Du Mahnungen etc. mit dem Hinweis "Empfänger unbekannt verzogen" an die Post zurückgegeben, damit die Absender entsprechend informiert werden können? Wenn Deine Tante noch Gegenstände in der Wohnung zurückgelassen haben sollte, können diese natürlich gepfändet werden.

longbatterylife 
Fragesteller
 19.12.2017, 12:18

Nein, ich habe noch nicht, werde ich aber tun, Vielen Dank für den Tipp!

Nein, sie hat nichts da gelassen. Lediglich meine und ein Paar Dinge meiner Oma sind noch in der Wohnung.

mepeisen  19.12.2017, 18:43
@longbatterylife

Du solltest sicherheitshalber trotzdem mal für die pfändbaren Sachen (teure Möbel usw.) die Eigentumsnachweise raussuchen. Nur um wirklich sicher zu gehen, falls es Diskussionen gibt, weil sie immer noch dort gemeldet ist.