Was passiert wenn die GmbH bei einer GmbH & Co. KG zahlungsunfähig wird?

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Bei einer GmbH und Co. KG ist die GmbH Komplementär, das heißt sie haftet mit ihrem Vermögen persönlich und uneingeschränkt. Falls jetzt die Gläubiger alle Verbindlichkeiten der KG einfordern und sowohl die KG als auch die GmbH diese Verbindlichkeiten nicht begleichen können, so sind sowohl die KG als auch die GmbH insolvent.

Wolfi0410  15.07.2009, 23:02

Genau

agentharibo  19.01.2014, 10:17
@Wolfi0410

Insolvenz und Zahlungsunfähigeit sind 2 verschiedene Schuhe. Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkei und Überschuldung. Eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit löst noch keine Insolvenz aus. Eine Überschuldung wird meist durch Bürgschaften der Gesellschafter behoben. Ebenso kann Zahlungsunfähigkeit durch Kreditaufnahme bei Banken oder den Gesellschaftern behoben werden. Insolvenz tritt meist erst dann ein, wenn niemand mehr bereit ist Kapital in das Unternehmen zu stecken. Manchmal wird die Insolvenz aber auch dazu benutzt ein Unternehmen zu sanieren.

Wieviel Anspruch haben die Lizenzpartner, die einer GmbH Startgebühren von ca. 1500 Euro gegeben  haben und daraus lebenslange Nutzungrechte (Storeforyou GmbH) haben.

Kennt schon jemand ein Urteil, ob das einseitige Kündigungsrecht durch den Lizenzgeber legal ist? Wo kann ich das Urteil finden?

Diesen Geschäftsideen sollten endlich ein Ende bereitet werden, denn das ist weder innovativ noch eine Basis für die Zukunft. Wenn wir zulassen, dass dieser Rechtsmissbrauch Standard wird, dann werde ich mich in diesem System zur Ruhe setzen, denn ich werde nicht weiter Handlanger sein und mich vor meinen Enkeln schämen, denen ich diese Lizenzen vererben wollte.

 

 

 

Die Gesellschaft ist verpflichtet, von sich aus Insolvenz bzw. Konkurs zu beantragen, ansonsten könnte eine Klage wegen Insolvenzverschleppung folgen

Wie kann die GmbH, die ja nur als Komplementär dient, zahlungsunfähig werden???
Die Geschäfte laufen ja doch wohl normalerweise über die KG.

Caramelo 
Fragesteller
 15.07.2009, 21:02

Wieso "nur" als komplementär? Die GmbH ist dann Vollhafterin.

Wolfi0410  15.07.2009, 23:01
@Caramelo

Eben, darum nimmt man ja die Konstellation GmbH & Co KG um das Haftungsrisiko zu beschränken.
Aber nach wie vor, die Geschäftstätigkeit liegt bei der KG.
Nehmen wir an es gibt einen Haftungsschaden, der aber nicht die GmbH allein trifft sondern immer die GmbH & Co KG, die GmbH als Komplementär muss haften bis zur Höhe des Gesellschaftskapitals und das war´s.
Entweder man ist in dieser Höhe versichert oder der Laden ist pleite, der ganze Laden und nicht nur die GmbH.

agentharibo  19.01.2014, 10:34

Man darf die Begrifflichkeiten nicht durcheinander wirbeln, da liegt das Problem. Die GmbH und Co. KG ist eine Personengesellschaft. Die GmbH übt die Komplementärstellung aus. Für sie gilt zwar Gesellschaftsrecht (HGB, GmbHG) ansonsten haftet sie aber wie eine natürliche Person, mit allem Vermögen was sie hat. Ansonsten besteht kein Unterschied zu einer "normalen KG". Aus diesem Grund finden auch die Rechtsvorschriften für Personengesellschaften Anwendung, auch wenn nach Außen keine natürliche Person mehr haftet. Ein Umstand, der in der EU äußerstes Mißfallen hervorruft. :-) Meist stellt die Komplementär-GmbH ihr Haftungskapital leihweise als Darlehen der KG zur Verfügung, genau so wie Gewinnanteile oder Vergütungen, meist Kapitalzinsen und Avalprovisionen sowie Tätigkeitsvergütung für die Geschäftsführung der KG.