Was passiert mit Privateigentum verstorbener Soldaten?
Das soll nicht respektlos wirken und frage nur rein aus Interesse.
Was passiert z.B mit den Autos gefallenen Soldaten, die noch an der Kaserne stehen oder alleinstehende Wohnungen, wenn sie keine Familie oder verwandte haben? Und wie sieht das gleiche mit normalen Zivilisten aus?
3 Antworten
Bei Zivilisten schaltet sich ohne Testament* eine Stelle ein (ich glaube vom Landgericht?), die versucht zu ermitteln, ob doch noch Erben da sind. Das kann Jahre dauern.
(Eine Bekannte von mir hat das früher gemacht, öffentlicher Dienst).
Wenn niemand ermittelt werden kann, fällt das Erbe an den Staat.
Das ist bei Truppenangehörigen nicht anders, es gibt kein Extra- Erbrecht für Soldaten.
Auch wenn es keine Angehörigen gibt (und sogar trotzdem) kann das Testament ja jemanden begünstigen: Tierheim, Freunde, eine Organisation wie Kirche oder Seenotretter..
Wenn man als Soldat in den Einsatz geht der entfernt beinhaltet das etwas geschehen könnte, gehört es dazu genau diese Dinge vorher zu regeln. das wird mwn seitens der Bundeswehr auch eingefordert.
Sollte also etwas passieren, ist klar was mit den Hinterlassenschaften passiert. Die Details sind natürlich von Soldat zu Soldat unterschiedlich.
Vermutlich gilt das 'ganz normale Erbrecht.
Wenn es keine regulären Erben gibt, und kein Testament vorhanden ist, fällt es letztlich an den Staat.