was passiert mit einem NIESSBRAUCH bei einer ZV?
Ich habe eine Zwangsversteigerung meines Grundstück/Gebäude derzeit am laufen. Der Zuschlagstermin war nach 16 gescheiterten Verkündungstermine am 14.11.2016 (1. Frage: ist die Menge an Terminen rechtlich) im Februar 2017 soll der Verteilertermin sein. Auf dem Grundstück/Gelände habe ich einen Nießbrauch eingetragen, der kein Rangrücktritt, keine Verzichtserklärung hat und es wurde auch kein Duldungstitel erwirkt. Im Grundbuch steht der Nießbrauch II 04 (21.03.2013) auf II 05 steht die Zwangsverwaltung und auf II 06 steht die Zwangesversteigerung (beide 04.08.2014, kein Vorrangvermerk) in III 01-10 sind Gläubiger vor 21.03.2013 eingetragen in III 11-17 sind Gläubiger nach 21.03.2013. ( auf III 08 hat die Bank einen Titel, auf III 14 hat die Stadt/Wasser mit Vorrang eingetragen) Ist es richtig, dass der Nießbrauch vom Ersteher übernommen werden muss und dass der Nießbrauch nicht nachrangig wird und nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 ZVG fortdauert oder befriedigt werden muss, egal ob Einmalzahlung oder Rente.-
3 Antworten
Der Nießbraucher darf da wohnen bis zu seinem Tode! Du bist zwar der Eigentümer und darfst alles schön bezahlen ( Reparaturen usw ) jedoch der andere darf da kostenlos wohnen und braucht nichts zu reparieren. Ich habe fast 20 Jahre auch mein Haus mit Nießbrauchrecht gewartet. Wenn du da selber wohnen willst, dann musst du Miete an den Nießbraucher zahlen.
Das ist falsch. Wenn die Versteigerung - wie hier - aus einem vorrangigen Recht betrieben wird fällt das Niesbrauchsrecht weg.
Das ist auch der Normalfall, weil keine Bank ein Grundstück mit einem erheblich wertmindernden Wohnrecht o. ä. beleiht.
Auf mich kommt es dabei überhaupt nicht an. Du müsstest dich da einmal mit dem Zwangsversteigerungsrecht befassen und deine Meinung danach überdenken. § 91 ZVG wäre ein Anfang:
https://dejure.org/gesetze/ZVG/91.html
FRAUFANTA: Ist in Deinem Fall datummässig VOR dem Niessbrauch Grundschulden/Kredite eines Gläubiger eingetragen, die nicht bedient werden können?
Nein! Nur das Nießbrauch alleine. Das Haus war Lastenfrei
Anderer Fall, andere Lösung.
Wie hoch sind denn die Forderungen aus den Rechten vor dem Nießbrauch?
Wie hoch ist das gerichtliche Gutachten?
ca. 650 t€ kredite, das gutachten liegt bei 590 t€
Da die Bank aus dem dem Nießbrauch vorrangigen Recht (Abt. III Nr. 8) die Zwangsversteigerung betrieben hat, ist der Nießbrauch durch Zuschlag erloschen.
Da bist du aber sehr optimistisch!!! Ein Nießbrauch verfällt erst mit dem Tod des Nießbraucher! Da bin ich mit 109% sicher!