was passiert mit einem NIESSBRAUCH bei einer ZV?

3 Antworten

Der Nießbraucher darf da wohnen bis zu seinem Tode! Du bist zwar der Eigentümer und darfst alles schön bezahlen ( Reparaturen usw ) jedoch der andere darf da kostenlos wohnen und braucht nichts zu reparieren. Ich habe fast 20 Jahre auch mein Haus mit Nießbrauchrecht gewartet. Wenn du da selber wohnen willst, dann musst du Miete an den Nießbraucher zahlen.

lesterb42  21.01.2017, 10:41

Das ist falsch. Wenn die Versteigerung  - wie hier - aus einem vorrangigen Recht betrieben wird fällt das Niesbrauchsrecht weg.

Das ist auch der Normalfall, weil keine Bank ein Grundstück mit einem erheblich wertmindernden Wohnrecht o. ä. beleiht.

FrauFanta  21.01.2017, 11:02

Da bist du aber sehr optimistisch!!! Ein Nießbrauch verfällt erst mit dem Tod des Nießbraucher! Da bin ich mit 109% sicher!

lesterb42  21.01.2017, 18:26
@FrauFanta

Auf mich kommt es dabei überhaupt nicht an. Du müsstest dich da einmal mit dem Zwangsversteigerungsrecht befassen und deine Meinung danach überdenken. § 91 ZVG wäre ein Anfang:

https://dejure.org/gesetze/ZVG/91.html

38303950 
Fragesteller
 22.01.2017, 14:50

FRAUFANTA: Ist in Deinem Fall datummässig VOR dem Niessbrauch Grundschulden/Kredite eines Gläubiger eingetragen, die nicht bedient werden können?

FrauFanta  22.01.2017, 14:53

Nein! Nur das Nießbrauch alleine. Das Haus war Lastenfrei

lesterb42  28.01.2017, 16:53
@FrauFanta

Anderer Fall, andere Lösung.

38303950 
Fragesteller
 02.02.2017, 15:13
@lesterb42

was meinst Du mit ANDERER Fall?

kennst Du jemand, der eine Lösung bekommen hat?

Wie hoch sind denn die Forderungen aus den Rechten vor dem Nießbrauch?
Wie hoch ist das gerichtliche Gutachten?

38303950 
Fragesteller
 02.02.2017, 15:21

ca. 650 t€ kredite, das gutachten liegt bei 590 t€

Da die Bank aus dem dem Nießbrauch vorrangigen Recht (Abt. III Nr. 8) die Zwangsversteigerung betrieben hat, ist der Nießbrauch durch Zuschlag erloschen.