Was passiert mit der Zwangsverwaltung nach Ende des Insolvenzverfahrens?
Hilfe! Ich habe eine wichtige Frage, die irgendwie keiner beantworten kann. Meine Freundin ist durch Mietnomaden in eine Privatinsolvenz geraten. Die Eigentumswohnung wurde aus der Insolvenzmasse freigegeben und sollte Zwangsversteigert werden. Da nicht der Preis erzielt wurde der angedacht war, stellte die Bank das Zwangsversteigerungsverfahren ein. Seitdem gibt es eine Zwangsverwaltung ( Wohnung ist wieder vermietet). In einem Jahr ist das Insolvenzverfahren vorbei, was passiert wenn die Wohnung bis dahin immer noch nicht verkauft wurde? Bleibt die Zwangsverwaltung dann weiter bestehen? Oder hat meine Freundin dann selbst Anrecht auf die Mieteinnahmen? Was passiert mit der Wohnung? Es wäre super nett, wenn jemand etwas dazu sagen könnte was uns wirklich weiterhilft. Danke schon mal vorab.
2 Antworten
Die Zwangsverwaltung ist völlig losgelöst vom Insolvenzverfahren und hat damit seit der Freigabe quasi nichts mehr zu tun. Die Bank betreibt die Zwangsverwaltung aus ihrem dinglichen Anspruch (z.B. Grundschuld an der Wohnung). Kommt es im Insolvenzverfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung, ist davon auch der Darlehensanspruch betroffen, welchen die Bank mit der Grundschuld dinglich gesichert hat. Durch die Restschuldbefreiung erlöschen zwar nicht die durch diese umfassten Ansprüche, sie werden aber Undurchsetzbar. Deine Freundin muss sie also nicht mehr bedienen. Die Grundschuld an sich ist unabhängig von einer Forderung, die Zwangsverwaltung wird also erst einmal nicht durch die Restschuldbefreiung berührt. Allerdings kann sie diese Einrede aus der Restschuldbefreiung (Darlehenanspruch ist undurchsetzbar geworden) über die sogenannte Sicherungsabrede, welche damals bei der Grundschuldbestellung ebenfalls zwischen Bank und Eigentümerin geschlossen werden, geltend machen. Aus diesem Grund wäre m.E. nach der Restschuldbefreiung und Erhebung der Einrede die Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens von der Bank zu bewilligen. Allerdings kommt es hier auch darauf an, was konkret in der Sicherungsabrede vereinbart wurde. Insgesamt ist die Rechtslage hier ein wenig komplexer und deine Freundin sollte sich notfalls anwaltliche Hilfe suchen (z.B. über Beratungshilfe beim Amtsgericht). Beachte auch, dass ich diese Frage relativ spontan beantwortet und dabei eventuell etwas übersehen habe.
Die Frage kann euch sicher der Insolvenzverwalter/-berater/-anwalt sachgerecht beantworten.
Nein, kann er nicht und wenn Du die Frage mal vernünftig gelesen hättest und nur auf Themen antworten würdest, von denen Du auch was verstehst, dann würde hier nicht so viel Mist stehen.
Der Fragesteller hat ganz klar geschrieben, dass die Wohnung aus der Insolvenzmasse herausgenommen worden ist. Damit ist auch der Involvenzverwalter draussen. Der kümmert sich nämlich nur um Dinge, die die Insolvenz betreffen.