Was passiert bei überprüfung einer bedarfsgemeinschaft? HILFE! :(

9 Antworten

Zuerst einmal: cool bleiben, nicht einschüchtern lassen!
Der Sachbearbeiter darf weder in euren Kleiderschrank schauen, noch euren Kühlschrank überprüfen.
Zudem solltest du einen Bekannten oder Freund dabei haben, in dessen Anwesenheit die ganze Überprüfung stattfinden kann.
Lebt ihr unter einem Jahr zusammen, so darf die ARGE nur dann eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen, wenn "objektive" Gründe dafür sprechen, z.B. wenn ihr ein gemeinsames Kind und/oder gegenseitige Kontovollmachten habt.
In dieser Einjahresfrist, muss innerhalb der Wohnung der Lebensraum mitnichten strikt getrennt sein, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass dieses Jahr dazu dient, auszuprobieren, ob ihr überhaupt zusammen leben könnt. D.h. innerhalb dieses ersten Jahres dürft ihr in einem Bett pennen und auch gemeinsam Essen kochen, ohne dass sich daraus automatisch eine BG konstruieren lässt. Von entscheidender Bedeutung ist, dass ihr keinerlei gegenseitige Kontovollmachten besitzt und versichert, dass ihr nicht bereit seid, euch gegenseitig zu unterstützen.
Nach einem Jahr wird die ganze Sache etwas schwieriger, da nun die ARGE qua Gesetz eine BG unterstellen darf. Hier würde dann tatsächlich auch die räumliche Trennung notwendig, um zu belegen, dass ihre keine BG bildet.
Völlig problemlos wäre es, wenn dein Ex schon eine neue Freundin hat, denn dan wäre die notwendige Unterstellung einer auf Dauer angelegten Beziehung von vorneherein obsolet.
Wie gesagt: mach dir immer klar, dass die Sachbearbeiter - GEZ-like - wie bellende Hunde sind, die nicht beißen ohne Weiteres beißen können.
Wichtig sind: Neutraler Zeuge, Protokoll anfertigen, nichts zugeben oder abstreiten.

eigenes fach im kühlschrank, eigene pflegemittel, eigene zimmer mit eigenen schränken...usw. waschmaschine könnt ihr zusammen nutzen. stellt sich heraus, dass ihr keine bedarfsgemeinschaft seid, muss die pflicht des unterhaltes geprüft werden...solltet ihr als paar zusammen leben.

wenn du angegeben hast das du da alleine wohnst bist du am ar... die arge intersiert es nämlich nicht ob ihr euch da noch seht oder nicht und all die anderen punkt edie du da aufgeführt hast

Vildbass 
Fragesteller
 01.03.2010, 22:35

ich habe eine wohngemeinschaft angegebendamals als ich den antrag gestellt habe

RedPhantom  01.03.2010, 22:41
@Vildbass

ergo erhälts nur du unterstützung? wenn dem so ist braucht jeder n extra bett und einen eigenen raum. auch im kühlschrank müsst ihr eure sachen getrennt aufbewahren.

RedPhantom  01.03.2010, 22:44
@RedPhantom

schau dir auch den link den Lotta1 gepostet hat durch

Es darf ncihts darauf hinweisen, daß Ihr irgend etwas gemeinsam benutzt. Sieh zu, daß alles getrennt gelagert wird und Ihr auch nicht in einem Raum schlaft.