Was muss man bei Körperverletzung erwarten (Ersttäter)

4 Antworten

Kommt drauf an wie schwer derjenige verletzt worden ist.. warum du ihn angegriffen hast.. etc

§ 223 StGB Körperverletzung

(1) Wer einen anderen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es kommt natürlich auch darauf an, wie schwer das Opfer verletzt wurde. Im Regelfall wird hier aber mit einer Einstellung des Verfahrens zu rechnen sein, ggf. auch gegen Zahlung einer kleineren Geldauflage unter 500,-€ nach §153a StPO. Alternativ könnte auch ein Täter-Opfer-Ausgleich in Betracht kommen.

Was ist daraus geworden ? Ich hatte auch mal jmd für KV angezeigt und wurde aber eingestellt .. und bei dir ??

Es kann sein als du vor Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt wirst.