Was macht man wenn man etwas erfunden hat?

5 Antworten

Ein Prototyp ist nicht erforderlich. Um ein Gerät durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster (billiger, jedoch eingeschränkterer Schutz) zu schützen, muss eine Patentanmeldung eingereicht werden. In dieser muss das Gerät beziehungsweise das erfinderische am Geräte (neue Funktion, etc) detailliert beschrieben werden. Dazu sollten Figuren zur Illustration der Erfindung in der Anmeldung verwendet werden.

Deine Erfindung muss auch nicht unbedingt funktionstüchtig sein, um diese anzumelden, es es muss bloss plausibel sein, dass sie funktionieren könnte. Daher musst Du auch nicht unbedingt einen Prototypen vorweisen können.

Auf alle Fälle würde sich eine vorgängige Patentrecherche lohnen, um feststellen zu können, ob Deine Erfindung überhaupt neu und erfinderisch und somit Patentfähig ist.

Da Du anscheinend nicht so viel Ahnung hast, wie sowas abläuft, rate ich Dir, zu einem Patentanwalt zu gehen. Frage nach einer kostenlosen Erstberatung, sollte eigentlich angeboten werden (wir machen sowas auf jeden Fall). Bei einer solchen Beratung erfährst Du mehr über das Anmeldeverfahren, die verschiedenen Möglichkeiten für einen internationalen Schutz Deiner Erfindung etc.

Mein Tipp: auch wenn ein Patentanwalt etwas kostet lohnt es sich auf alle Fälle, eine Anmeldung durch diesen ausarbeiten zu lassen, da die richtige Formulierung der Anmeldung für das weitere Verfahren entscheidend ist. Laien laufen da schnell Gefahr, durch eine unsorgfältige Formulierung die Erteilungschancen der Anmeldung zu gefährden. Ich habe bereits viele solche Fälle gesehen, bei denen auch ich als "Profi" später nichts mehr retten konnte.

Für ein Patent reicht es eine Skizze der Erfindung bzw. des Prototyps einzureichen.

cymbeline  21.05.2012, 14:14

Nein! Es braucht hierzu eine ausgearbeitete Patentanmeldung, in der die Erfindung im Detail erklärt wird. Hierzu können Figuren zur Darstellung der Erfindung eingereicht werden, allerdings wird der Schutz durch die Schutzansprüche definiert, welche durch den Text der Beschreibung der Patentanmeldung detailliert und klar erklärt werden müssen.

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KoljaV  21.05.2012, 21:34
@cymbeline

Ich bin davon ausgegangen, dass eine Erklärung bei einer Skizze selbstverständlich ist.

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cymbeline  22.05.2012, 13:53
@KoljaV

Das mag ja sein, nur würde selbst dies nicht reichen, da nicht alle vorgeschriebenen Teile einer Anmeldung gemäss §34 PatG enthalten wären...

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KoljaV  22.05.2012, 14:05
@cymbeline

Ok, zäunen wir das mal von der anderen Seite auf: Glaubst du, dass wenn er zum Patentamt gehen sollte (oder auf deren Inet-Seite), die nicht eine Art vorgefertigten Antwortbogen haben? Folglich reicht doch die Antwort, dass er keinen Prototyp einreichen muss sondern nur eine Skizze, Beschreibung, whatever (also nur seine Idee) vollkommen aus und muss nicht näher im Detail erläutert werden.

Aber ja, falls du dich dadurch umbedingt besser fühlst: Die Antwort war wohl reichlich unausführlich und dadurch wohl auch nicht sämtlichen Richtlinien des Patentamts angemessen.

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Den Leuten beim Patent verklickern, dass du allein für die Herstellung zuständig sein willst und niemand sonst die Pläne deiner Erfindung zu sehen kriegt.

cymbeline  21.05.2012, 14:12

Da werden Dich die Leute vom Patentamt bloss auslachen. So läuft das nämlich nicht...

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TheUKfella  24.05.2012, 08:57
@cymbeline

Tut es also nicht? Dann erklär doch mal wie es dann tatsächlich läuft:)

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