Was kann ich bei Verleumdung/übler Nachrede tun?
Hallo zusammen,
es gibt eine Person in meinem Umfeld, die über mich im Ort, bei Freunden und vielen (für mich) fremden Menschen, Lügen erzählt.
Sie erzählt das ich ein sexuelles Verhältnis zu meinem Pflegevater habe (was für mich eine absolut verstörende Vorstellung ist) und einfach nicht im geringsten der Wahrheit entspricht. Also wirklich komplett frei erfunden ist. Nur erkennen mich auch Menschen und sagen dann sowas wie : ach du bist ja die Freundin von xy.
sie nennt mich vor anderen schl*mpe und erfindet Geschichten das ich mit meinem Papa geschlafen hätte und und und .
kann ich sie anzeigen? Wenn ja, wie sind die Schritte? Was passiert dann?
viele Grüße L.
6 Antworten
Du hast die Möglichkeit, zur Polizei zu gehen und Strafanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede zu erstatten. Der Unterschied zwischen Verleumdung und übler Nachrede ist der, dass die Person bei übler Nachrede nicht weiß, ob es stimmt was sie über dich erzählt, beziehungsweise es nicht beweisen kann, während sie bei Verleumdung weiß, dass es nicht stimmt. Damit das strafrechtlich verfolgt wird, musst du selbst aktiv einen Strafantrag stellen. Das musst du innerhalb von drei Monaten tun, nachdem du von der Behauptung erfahren hast.
Wichtig ist, dass du so viele Beweise wie möglich sammelst. Das können zum Beispiel Screenshots, Chatverläufe, Sprachnachrichten oder Aussagen von Leuten sein, die gehört haben, wie die Behauptung geäußert wurde. Wenn das Ganze öffentlich passiert ist, etwa in sozialen Medien, dann solltest du auch das sichern. Am besten mit Datum und Uhrzeit.
Neben der Strafanzeige kannst du auch zivilrechtlich gegen die Person vorgehen. Du kannst verlangen, dass sie diese Aussage in Zukunft unterlässt. Dafür kann ein Anwalt eine Abmahnung oder eine gerichtliche Verfügung veranlassen. Wenn dir durch die Lüge ernsthafter Schaden entstanden ist, zum Beispiel psychisch oder beruflich, kannst du unter Umständen auch Schmerzensgeld fordern.
Damit du rechtlich erfolgreich bist, muss klar sein, dass die Aussage deinem Ruf schadet, dass sie nicht stimmt und dass du beweisen kannst, dass sie tatsächlich gemacht wurde. Je besser du das belegen kannst, desto größer ist deine Chance, dich erfolgreich dagegen zu wehren.
Mach das unbedingt, dieser furchtbare Mensch darf damit nicht durchkommen
Frag doch mal bei der Polizei nach ob es sich lohnt soetwas anzuzeigen. Ich würde sagen, ohne mich auszukennen, das geht ganz gut.
Ist auch so.
Warum herrscht wohl in der USA so eine enorme Gewaltbereitschaft unter der Zivilbevölkerung?
Da kann jeder gegen jeden hetzen und Hassreden schwingen. Es tatsächlich nicht verboten.
Ein Glück dass das hier nicht so ist.
Kommt auf euer Alter an, wie viel es bringt, aber einen Strafantrag kannste schon stellen. Viel Glück!
LG Max👋
§ 186 StGB – Üble Nachrede:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die nicht erweislich wahr ist und geeignet ist, ihn verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und – wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften begangen wird – mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Auf jeden Fall kannst es anzeigen … schwer halt die üble Nachrede bzw die Rufschädigung dann nachzuweisen ….
Natürlich kann man sowas anzeigen und obendrauf auch zivilrechtlich Schadensersatz einklagen.
danke. Warum kommt das aufs Alter an? Bzw. Von wem das Alter ?