Was kann ich bei Verleumdung/übler Nachrede tun?

6 Antworten

Du hast die Möglichkeit, zur Polizei zu gehen und Strafanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede zu erstatten. Der Unterschied zwischen Verleumdung und übler Nachrede ist der, dass die Person bei übler Nachrede nicht weiß, ob es stimmt was sie über dich erzählt, beziehungsweise es nicht beweisen kann, während sie bei Verleumdung weiß, dass es nicht stimmt. Damit das strafrechtlich verfolgt wird, musst du selbst aktiv einen Strafantrag stellen. Das musst du innerhalb von drei Monaten tun, nachdem du von der Behauptung erfahren hast.

Wichtig ist, dass du so viele Beweise wie möglich sammelst. Das können zum Beispiel Screenshots, Chatverläufe, Sprachnachrichten oder Aussagen von Leuten sein, die gehört haben, wie die Behauptung geäußert wurde. Wenn das Ganze öffentlich passiert ist, etwa in sozialen Medien, dann solltest du auch das sichern. Am besten mit Datum und Uhrzeit.

Neben der Strafanzeige kannst du auch zivilrechtlich gegen die Person vorgehen. Du kannst verlangen, dass sie diese Aussage in Zukunft unterlässt. Dafür kann ein Anwalt eine Abmahnung oder eine gerichtliche Verfügung veranlassen. Wenn dir durch die Lüge ernsthafter Schaden entstanden ist, zum Beispiel psychisch oder beruflich, kannst du unter Umständen auch Schmerzensgeld fordern.

Damit du rechtlich erfolgreich bist, muss klar sein, dass die Aussage deinem Ruf schadet, dass sie nicht stimmt und dass du beweisen kannst, dass sie tatsächlich gemacht wurde. Je besser du das belegen kannst, desto größer ist deine Chance, dich erfolgreich dagegen zu wehren.


AureliaFinley  26.06.2025, 23:02

Mach das unbedingt, dieser furchtbare Mensch darf damit nicht durchkommen

Frag doch mal bei der Polizei nach ob es sich lohnt soetwas anzuzeigen. Ich würde sagen, ohne mich auszukennen, das geht ganz gut.


LeoStorm  26.06.2025, 22:21

Ist auch so.

Warum herrscht wohl in der USA so eine enorme Gewaltbereitschaft unter der Zivilbevölkerung?

Da kann jeder gegen jeden hetzen und Hassreden schwingen. Es tatsächlich nicht verboten.

Ein Glück dass das hier nicht so ist.

Kommt auf euer Alter an, wie viel es bringt, aber einen Strafantrag kannste schon stellen. Viel Glück!

LG Max👋


MaxLP3112  26.06.2025, 22:09

§ 186 StGB – Üble Nachrede:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die nicht erweislich wahr ist und geeignet ist, ihn verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und – wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften begangen wird – mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Lisa4363 
Beitragsersteller
 26.06.2025, 22:09

danke. Warum kommt das aufs Alter an? Bzw. Von wem das Alter ?

MaxLP3112  26.06.2025, 22:11
@Lisa4363

Wenn die Person, die die Unwahrheiten verbreitet unter 14 ist, wird es halt n bissle schwierig

Auf jeden Fall kannst es anzeigen … schwer halt die üble Nachrede bzw die Rufschädigung dann nachzuweisen ….

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Die Themenbereiche haben alle schon eine Rolle in meinem Leb

Natürlich kann man sowas anzeigen und obendrauf auch zivilrechtlich Schadensersatz einklagen.

Woher ich das weiß:Recherche