Einen generellen Mindestlohn gibt es nicht. Gewisse Branchenverbände sowie einzelne Arbeitnehmer unterstehen einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der Mindestlöhne vorsieht (eine Liste findest Du hier http://www.gav-service.ch/LohnrechnerSuchen.aspx). Für Logistiker gibt es so weit ich weiss keinen generellen GAV.

Für Nachtarbeiten ist generell ein Lohnzuschlag von 25% zu erwarten. Als Nachtarbeit gilt jedoch nur die Arbeistzeit ab 23 Uhr bis 06 Uhr.

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Wohl deshalb weil derjenige, der die Postkarten geschrieben hat, diese erst nach seiner Rückkehr in Millingen in den Briefkasten geworfen hat. Einen anderen Grund kann ich mir schlicht nicht vorstellen...

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Ob ein Name geschützt ist, lässt sich in entsprechenden Datenbanken herausfinden. Empfehlen kann ich TMview (https://www.tmdn.org/tmview/welcome.html?lang=de), damit lässt sich eine grosse Anzahl an Markenregistern durchforsten. Beachten: Marken sind nur im Zusammenhang mit gewissen Waren und Dienstleistungen geschützt, welche in sog. Nizza Klassen eingeteilt sind. Spieleapps gehören beispielsweise in die Nizza-Klasse 09. Nur wenn ein Name identisch oder ähnlich für identische oder ähnliche Waren registriert ist, liegt eine Verletzung vor.

Ferner kann auch ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen, dies müsste jedoch im Einzelfall durch einen spezialisierten Anwalt abgeklärt werden.

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Nein, gibt es nicht. Mit einer Matura eines Gymansiums in der Schweiz ist man automatisch für alle Studiengänge der ETH zugelassen. Studierende aus dem Ausland müssen allerdings eine Aufnahmeprüfung bestehen.


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So kurzfristig wird das leider wohl nicht gehen. Informiere dich doch sonst da:

http://www.gsoa.ch/soldat/

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Ja, kannst Du. Dein Flug ist eigentlich ein Swiss-Flug, nur eben mit einer Helvetic Maschine und einer Helvetic Crew. Helvetic fliegt im sog. wet-lease für die Swiss. Grund dafür sind Leferverzögerungen bei den neuen Bombardier CS100 Flugzeugen, was bei Swiss zu Kapazitätsproblemen geführt hat.


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Da jeder Kanton ein eigenes Schulsystem hat, kann dir niemand eine allgemeingültige Antwort geben. Wende dich einfach an die Bildungsdirektion deines zukünftigen Wohnkantons.

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