Was macht die Polizei wenn sie bei einer Wohnungsdurchsuchung einen Tresor findet?
Also würden sie den mitnehmen und wie wollen die den öffnen
6 Antworten
ICh hoffe das Ding im Bild ist nur ein Beispiel... Da geht jede Keksdose schwerer auf. Das Teil kann man sicherlich ohne Schlüssel/Code öffnen.
Es kommt drauf an was gesucht und vermutet wird. Wenn dort Beweismittel drin vermutet werden, kann man ja nen Spezialisten anfordern zum öffnen oder der Tresor wird mitgenommen.
Wenn die Öffnung erforderlich ist, wird der Tresor zwangsweise geöffnet. Praktischerweise kommt ein Monteur der Herstellerfirma und macht ihn auf.
Die Kosten trägt der Verurteilte (sh. § 465 StPO).
Du müsstest ihn öffnen und zeigen was da drinnen ist
Sie dürfen aber erst deine Wohnung/Haus durchsuchen wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt
Quark, sagen musst du gar nix.
bei dem mickrigen Tresor lohnt es sich natürlich nicht, zu schweigen, aber man darf die Klappe halten.
Sie dürfen aber erst deine Wohnung/Haus durchsuchen wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt
Nein - du solltest dich mit den Polizeigesetzen mal beschäftigen.
dann liegt ein Durchsuchungsbeschluss vor, du wirst den öffnen müssen. oder jemand anders macht den auf, auf deine Kosten
herrje, wie kommt man nur auf gleich 2 Fehler in so wenigen Worten ?
als Ziel einer Durchsuchung hast du immer ein Aussageverweigerungsrecht und Rechnungen bekommt man auch keine.
das geht aufs Budget der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.
§ 465 gilt NACH dem Prozess, nicht schon vorher.
und wie bitte kommst du auf das schmale Brett, der Durchsuchte müsse irgendetwas durch sein eigenes Zutun ermöglichen ? er darf auf der Stelle jede Mitarbeit einstellen und bezüglich Passwörtern und Tresorcodes in schwere Amnesie verfallen.
die Mitnahme des Tresors kann er nicht verhindern, öffnen oder was verraten aber muss er ihn nicht selber.
Das Aussageverweigerungsrecht ist in der StPO geregelt. Dort steht nichts davon, dass ein Durchsuchter ein Aussageverweigerungsrecht hat. Versuche nicht, meine Frage umzudeuten und dich an deiner Deutung hochzuziehen.
Natürlich gilt der 465 StPO nach dem Prozess. Das hat aber mit der Sache nichts zu tun, die Hauptsache ist doch, dass der Verurteilte die Kosten zahlen muss und es nicht auf das Budget der Polizei oder StA geht - wie du fälschlicherweise behauptest.
Offensichtlich weisst du noch nicht einmal, dass auch bei anderen Personen als dem Beschuldigten durchsucht werden darf; das gehört zu den Basics, die dir erkennbar fremd sind. Befasse dich erstmal grundlegend mit dem Strafrecht, bevor du darüber diskutieren kannst. Bis dahin: Ende der Diskussion von meiner Seite aus.
Den Tresor, wie er abgebildet ist, öffne ich im Vorbeigehen. Aber um auf die Frage einzugehen: Gibt es einen Durchsuchungsbeschluss, wird ein vorhandener Tresor geöffnet, vor Ort oder er wird mitgenommen.
Wenn ich sage ich sag den Code nicht was dann?