Was kommt nach Erste-Hilfe?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZfGA) definiert Erste Hilfe so:

Unter Erster Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.

Die Betonung auf "jedermann" ist dabei wichtig. Es geht um Maßnahmen, die eben nicht professionell ausgebildete Helfer durchführen, sondern alle, die irgendwo unterwegs sind. Alles andere, also Rettungsdienst und Krankenhaus, mit allen speziellen Ausrüstungen und Möglichkeiten, sind unter dem Begriff "professionelle medizinische Hilfe" zusammengefasst.

Entsprechend nennt man die Hilfe, die man im Krankenhaus erhält "professionelle medizinische Hilfe" - Letzte Hilfe finde ich persönlich aber wesentlich großartiger. Allerdings haben wir auf Intensiv allerdings auch einen etwas merkwürdigen Sinn für Humor 😁.

Was der Rettungsdienst macht ist übrigens auch keine erste Hilfe - auch wenn ein privat und außerdienstlich auf dem Weg befindlicher Rettungsdienstmitarbeiter durchaus Erste Hilfe leisten kann, da ihm ja das ganze Equipment und alle medizinisch-technisxhen Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anästhesist und Notfallmediziner
fxabin 
Fragesteller
 22.11.2023, 14:46

Alles klar, vielen Dank👌

Ich fand einf die Frage von meinem Patienten echt lustig😅

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Es gibt prinzipiell die nachfolgenden Versorgungsstufen:

1.) Lebensrettende Sofortmaßnahmen und weitere erste Hilfe. Diese wird in aller Regel von zufällig anwesenden Ersthelfern, also allermeist von medizinischen Laien geleistet. Fachpersonal ist eventuell durch Zufall gerade anwesend, ist in diesem Moment dann allerdings trotzdem auch "Ersthelfer", weil zufällige Anwesenheit und gerade kein dienstlicher-/ beruflicher Auftrag zur Hilfeleistung.

2.) Rettungsdienst. Dieser leistet eine professionelle, notfallmedizinische Erstversorgung. Hat den gesetzlichen Auftrag, lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, schwere gesundheitliche Folgeschäden vom Patienten abzuwenden, die Transportfähigkeit des Patienten herzustellen und diesen anschließend unter medizinisch- fachlicher Betreuung in eine geeignete weiterbehandelnde Versorgungseinrichtung zu transportieren. Dies ist in aller Regel das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus, kann in gewissen Fällen aber auch mal eine entsprechend geeignete, niedergelassene Facharztpraxis sein.

3.) Krankenhaus. Abschließende medizinische Versorgung.

4.) Ggf. anschließende Rehabilitationseinrichtung.

Eventuell, befindet sich zwischen dem Ersthelfer und dem Eintreffen des Rettungsdienstes noch der sogenannte "Helfer- vor- Ort" (HvO) oder auch First- Responder genannt. Dies sind ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer, welche die Zeitspanne zwischen dem Ersthelfer und dem Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken und erste notfallmedizinische Maßnahmen einleiten können, die über die Inhalte der ersten- Hilfe hinausgehen. Dazu, haben diese Helferinnen und Helfer eine organisationsintern geregelte, sanitätsdienstliche Ausbildung mit einer Dauer von je nach ausbildender Hilfsorganisation ein- bis zwei Wochen erhalten und teilweise auch eine zusätzliche First- Responder- Schulung absolviert. Zum Teil, ist hier jedoch auch Personal mit einer rettungsdienstlichen Ausbildung eingebunden und ehrenamtlich aktiv.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

ein krankenwagen transportiert kranke von a nach b !

eine rettungstransportwagen besatzung versorgt am unfallort - transportsicherung - und bringt die person in ärtzliche versorgung !

in ausnahmefällen operiert ein arzt auch schon im RTW ! selten, aber kommt vor !

fxabin 
Fragesteller
 18.11.2023, 12:00

Danke, musst du mir nicht erklären... ich habe den Satz meines Patienten so 1 zu 1 übertragen und zitiert😒

Du hast aber meine Frage gar nicht beantwortet!

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fxabin 
Fragesteller
 18.11.2023, 12:01

Außerdem nennt sich das wenn dann Krankentansportwagen!

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Nach der ersten Hilfe kommt dann die ärztliche Behandlung im Krankenhaus würde ich sagen.

fxabin 
Fragesteller
 18.11.2023, 09:56

Oh, ja, guter Vorschlag... damit könnte ich mich anfreunden🙃

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es gibt doch einen Notfall Knopf am Bett und dann kommt umgehend eine Schwester/Stationsarzt.

würde sagen Notfall.

Erste Hilfe leistet kein Krankenhaus, erste Hilfe ist z.b. du kommst zu einem Unfallort und verbindest jemand und rufst einen Krankenwagen.. das ist erste Hilfe.

Bei uns in der Firma haben wir das auch das nennt sich dann "Ersthelfer".

fxabin 
Fragesteller
 18.11.2023, 09:45

Für Patienten gibt es keine Möglichkeit über einen Knopf einen Arzt zu rufen, die Möglichkeit gibt es nur für uns Pflegekräfte...

Aber du Antwortest nicht wirklich auf meine Frage

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