Zunächst mal wird selbstverständlich behandelt. Die bestehende Krankenversicherung wird zunächst zahlen. Erst wenn sich dauerhaft abzeichnet, dass die Eltern nicht ehr zahlen werden, erlischt natürlich die Familienversicherung. Bei unter 18 und ohne Einkommen, vermutlich noch in der Ausbildung bzw. Schule, würde übergangsweise das Jugendamt bzw. Sozialamt einspringen, bis eine eigene Versicherung aufgebaut werden kann. Also in erster Instanz gäbe es in so einem Fall kein Problem.

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Grundsätzlich ist Arbeit im Rettungsdienst auch mit körperlichen oder psychischen Erkrankungen natürlich möglich. Wie überall anders auch muss man eben, wie du selber sagst, natürlich den Anforderungen gerecht werden können. Körperlich gesehen kann z.B jemand mit einer Lähmung der Beine, der im Rollstuhl sitzt, so sehr er über Menschenrettung weiß und theoretisch gut ist, leider nicht im Rettungsdienst arbeiten, da er das Auto nicht fahren oder auch keinen Patienten tragen kann.

Das gleiche gilt für psychische Erkrankungen. Manche machen die Arbeit unmöglich, bei anderen ist es einfach nicht ratsam, wieder andere sind nicht das Problem. Eine reine nicht allzu sehr ausgeprägte Zwangsstörung wird bei sonst bestehender Eignung nicht das Problem sein - eine meiner Kolleginnen schließt Türen immer mehrmals, auch die vom RTW ...etwas seltsam, aber sicher auch aus der Zwang-Ecke und man gewöhnt sich dran. Natürlich könnte es auch erhebliche Zwänge sein, die dann die Arbeit im Rettungsdienst unmöglich machen.

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Menschen mit Psychosen und mit schweren Depressionen würde ich von der Arbeit im RD grundsätzlich abraten. Alles andere muss man je nach Ausprägung sehen.

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Ja und nein. Wenn ein Kind erhebliche Atemnot hat und man damit überfordert ist, ruft man natürlich die Rettung. Tritt ein Pseudokrupp erstmals auf, empfehle ich es in jedem Fall.

Neigt ein Kind zu solchen Anfällen und kann man damit als Eltern gut umgehen und die Situation selbst lösen, braucht man in der Regel die Rettung nicht. Meist ist es hilfreicher, wenn da nicht 4 rot verkleidete Gestalten rumhopsen und das Kind zusätzlich noch stressen. Aber da braucht man schon etwas Popo in der Hose als Elternteil, denn man muss, bis das Kortisonzäpfchen endlich wirkt, eben auch ne Weile mit dem japsenden und bellenden Knäuel vor dem Kühlschrank oder in der Dusche hocken und warten, bis es besser wird.

Ein Grund für einen Krankenhausaufenthalt ist ein Pseudokrupp oft nicht, wenn man ihn vernünftig behandelt. Eltern betroffener Kinder können in Schulungen lernen, wie man zu Hause gut die Erkrankung bekämpft.

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Also, du kannst auch einfach Blut spenden gehen und sagen, dass du keinen Hausarzt hast und alle Dokumente direkt zu dir geschickt werden sollen. Das geht.

Davon abgesehen kannst du als Volljährige Blut spenden gehen, egal was dein Vater dazu sagt, Hausarzt hin oder her. Unter 18 geht Blutspende eh noch nicht. Einzig wenn dein Vater als dein Hausarzt das nicht möchte, weil etwas medizinisches dagegen spricht, wäre da was dran - aber selbst dann kannst du hingehen. Die Ärzte vom Blutspendedienst entscheiden selber, was geht oder nicht.

Wenn du den Hausarzt wechseln willst und das empfehle ich dringend, denn in der Familie sollte das nicht sein, kannst du in der Tat dich in einer Praxis einfach zum Hausarztwechsel anmelden. In der Regel machen die Praxen dann einen "Kennenlern-Termin", um deinen aktuellen Ist-Zustand zu erfassen und damit war es das. Geht auch ohne akutes medizinisches Problem.

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Also... es gibt diese Parasiten. Sie heißen Naegleria fowleri und sie kommem weltweit in Gewässern vor, hauptsächlich in Australien und den USA. Infektionen können tatsächlich tödlich enden. Aber: in über 60 Jahren gab es nicht mal 160 Erkrankungen in den USA und in Deutschland ist keine einzige jemals bekannt geworden. Dementsprechend kann man sagen, dass Baden ohne Probleme möglich ist und keine Gefahr droht. Erst recht nicht in geschlossen Schwimmbädern, da kommen die Viecher nämlich nicht vor.

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Die Unterbringung nach BGB funktioniert wie folgt: ein Mensch wird aufgrund der Tatsache, dass er sie selbst nicht adäquat für sein Leben sorgen kann (meist basiert das auf einer gesundheitlichen Problematik, muss aber nicht unbedingt) ein Betreuer zugeordnet. Dieser entscheidet die meisten Dinge im Leben des Betreuten. Besteht trotz der Betreuung in einer normalen Wohnung eine erheblich Gefahr für die Person, so kann der Betreuer beim Betreuungsgericht einen entsprechenden Antrag stellen, dass die Person untergebracht wird. Der zugrunde liegende Paragraph ist 1906 BGB. Diese Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung erfolgt so, dass die Person sich selber nicht mehr schaden kann, angemessen betreut ist, sie muss regelmäßig vom Betreuer und dem Gericht gesehen und überprüft werden, ob diese Maßnahme noch erforderlich ist, kann aber prinzipiell unbegrenzt andauernd. Ganz typisch ist das bei Menschen, die eine schwere Schizophrenie haben und schlichtweg einfach nicht in dieser Welt leben, damit möglicherweise eine Gefahr für sich und andere darstellen oder zumindest ihn nicht menschenwürdigen Umständen leben (z.B zwischen Fäkalien oder ähnliches. Damit dient eine Unterbringung nach BGB wenn man so will einem langfristigen Schutz eines Menschen und in gewisser Weise, sollte er sehr aggressiv sein, natürlich auch dem Schutz der Gesellschaft.

Die Unterbringung nach PsychKG erfolgt immer aufgrund einer akuten Eigen- oder Fremdgefährdung des Patienten und dient dem unmittelbaren Schutz des Patienten selbst und seiner Umgebung. Typisch sind hier Suizidhandlungen auf Basis von psychischen Erkrankungen, wie schweren Depressionen, aber natürlich auch fremdaggressive Verhaltensweisen bedingt durch psychische Erkrankungen, wie zum Beispiel den Schub einer ansonsten gut behandelten paranoiden Schizophrenie. Jemand, der einfach jemanden töten möchte, weil er dazu Lust hat, ist zwar auch eine Fremdgefahr, würde aber nicht nach PsychKG in eine Psychiatrie eingewiesen, da keine Krankheit zugrunde liegt, sondern er einfach ein Mörder ist. Als solcher würde er in eine Zelle gehen. Um eine Einweisung nach PsychKG durchzuführen sind bestimmte Regularien notwendig, die jeweils im Landesrecht verankert sind. In der Regel muss es ein ärztliches Gutachten geben, dass die aktuelle Situation auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist, es muss die Diagnose enthalten, dass eine akute Fremd-oder Eigengefährdung vorliegt und es muss ein Ermächtigter des jeweiligen Landkreises den Amtsakt durchführen, sprich das amtlich Dokument in Stellvertretung eines Richters unterzeichnen, das freiheitsentziehende Maßnahmen anordnet. Zu guter Letzt müssen diese Maßnahmen von Vollzugsbeamten, in der Regel also Polizei oder speziell ermächtigten Feuerwehr- oder Rettungsdienstmitarbeitern durchgeführt werden. Der Patient wird dann in eine Psychiatrie gebracht und akut behandelt. Nach relativ kurzer Zeit muss seine Unterbringung entweder von einem Richter bestätigt werden oder er muss freigelassen werden, dies geschieht jeweils nach herzlichen Gutachten der Psychiater. In der Regel ist ein Unterbringung nach PsychKG zeitlich begrenzt, bis der Patient wieder soweit ist, dass er in die Freiheit entlassen werden kann. Sollte sich herausstellen, das eine solche Wiederherstellung nicht möglich ist und der Patient für sich oder andere dauerhaft eine Gefahr darstellt könnte man eine Unterbringung nach BGB anschließend.

Wenn du so willst ist der große Unterschied zwischen den beiden Unterbringungsverfahren, dass eine Unterbringung nach Betreuungsrecht dauerhaft angelegt ist und nicht mehr das Ziel hat, dem Patienten soweit zu helfen, dass er als geheilt ein normales Leben führen kann. Man wird natürlich versuchen, ein so normales Leben wie irgend möglich zu erreichen, in der Regel ist eine Entlassung in die Selbstverantwortung aber nicht vorgesehen. Dieses Verfahren betrifft also Menschen, bei denen nicht davon auszugehen ist, dass sie jemals ansatzweise für sich selbst sorgen könnten. Die Unterbringung nach Psych kG hat das Ziel, eine akute psychische Erkrankung zu behandeln und den Patienten in stabilen Verhältnissen wieder in ein normales Leben in Freiheit zu entlassen.

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Niemand zwingt dich, Angaben zu machen. Allerdings geht es hier ja nicht um einen Spaziergang im Park, sondern eine Narkose. Narkosen sind heutezutage sehr sicher - wenn der Anästhesist sich auf deine Angaben verlasen kann. Rauchen kann die künstliche Beatmung beeinflussen, Cannabis die Wirkweise von Narkosemitteln. Beides nicht in großem Umfang, wahrscheinlich wird nichts passieren, aber was, wenn doch? Es empfiehlt sich, im Vorgespräch absolut ehrlich und vollständig Auskunft zu geben. Wenn das deine Angehörigen nicht mitbekommen sollen, dann geh allein hin...

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Bewusstlosigkeit ist immer ein lebensbedrohlicher Zustand. Natürlich kann es sein, dass jemandem, der hohes Fieber hat, beim z.B. plötzlichen Aufstehen mal kurz das Blut in den Beinen versackt und er umkippt und ein paar Sekunden weg ist. Dies nennt sich eher orthostatische Fehlregulation und ist keine echte Bewusstlosigkeit. Sobald man liegt und das Blut leichter wieder in den Kopf kommt, wird man wieder wach.

Aber wenn die Bewusstlosigkeit länger als ein paar Sekunden dauert, dann sollte in der Tat ein Notruf abgesetzt werden. Der Rettungsdienst kann dann selber beurteilen, was er mit der Person anstellt - ganz oft kommen wir irgendwo hin und die Person ist bereits wieder wach. Dann liegt es an den Gesamtumständen, ob der Patient mit in die Klinik muss oder nicht.

Selber ins Krankenhaus fahren empfiehlt sich nur bei kleineren Dingen, z.B. mittelschwere Verletzungen mit mäßigen Schmerzen (ein Armbruch, z.B.) oder ähnlichem. Wann immer man um das Leben anderer oder das eigene fürchtet, gehört die 112 gewählt.

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Das künstliche Koma ist niemals Selbstzweck. Also niemand braucht einen solchen künstlichen Schlaf für irgendwas. Man heilt nicht besser im Schlaf oder ähnliches. Zudem muss klar sein, dass ein künstliches Koma immer mit einer künstlichen Beatmung einher geht. Durch die Schlafmittel kann man nicht ausreichend selber atmen und muss daher über einen Beatmungsschlauch und eine Maschine beatmet werden. Andersrum wird der Beatmungsschlauch bei wachen Patienten nicht toleriert. Wer also eine künstliche Beatmung braucht, braucht gleichzeitig auch künstliches Koma.

Wenn man diese Grundüberlegung kennt, erkennt auch einige Gründe für ein künstliches Koma. Diese können nämlich einerseits in dem Bedarf an einer künstlichen Beatmung liegen (z.B. bei Lungenversagen, Störungen des Atemantriebs, Sicherung des Atemwegs bei Verletzungen, Ausfall von Schutzreflexen etc), andererseits kann künstliches Koma auch zur Toleranz bestimmter Zustände erforderlich sein (starke Schmerzen nach OP oder Unfall, Septischer Schock, Bedarf an massiver Kreislaufunterstützung, Postreanimationstherapie, Unterkühlung etc)

Was ein genereller Ausschluss für Künstliches Koma ist: hier kommt allein der Wille des Patienten auf die Liste (z.B. auch im Rahmen einer Patientenverfügung)oder dass eine medizinische Maßnahme niemals durchgeführt werden darf, wenn sie medizinisch unsinnig ist. Also bei einem eingewechselten Zehennagel dürfte man das nicht machen, weil es medizinisch unsinnig und damit eine schwere Körperverletzung wäre - auch dann, wenn der Patient es ausdrücklich will. Aus medizinischer Sicht gibt es ansonsten bei entsprechender Indukation keinerlei Grund, ein Künstliches Koma nicht einzuleiten. Was muss, das muss eben

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Du willst den Wasserstand um 24,5 cm senken (27cm - 2,5cm).

Da du die Grundfläche (52 m²) kennst, kannst du nun ausrechnen, wie viele Kubikmeter Wasser du damit wegpumpen musst.

Dazu rechnest du die 24,5cm in Meter um und multipliziert mit der Grundfläche, also 0,245 m x 52 m². Das Ergebnis sind dann 12,74 m³, also Kubikmeter.

Ein Kubikmeter Wasser hat 1000 Liter. In den 12,74 m³ sind also 12.740 l Wasser enthalten.

Teilst du nun diese Menge Wasser durch die Pumpleistung der Pumpe erhältst du die Minuten, die du wissen willst.

Also: 12.740 l : 200l/min = 63,7 min

Demnach sollte die Pumpe in knapp über einer Stunde (63,7 min) den Raum bis auf 2,5 cm Wasserhöhe leergepumpt haben.

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Je nach Schwere und daraus resultierender Behandlung ist das durchaus möglich. Kommt mal jemand mit 35 Grad aus dem Freibad und zittert wie blöd, ist das noch kein großes Problem. Jemand mit unter 34 Grad wird schon mal apathisch und darf schon mal einen oder zwei Tage in der Klinik bleiben. Eine Erwärmung eines tief unterkühlten Patienten mit 29 Grad würde in Narkose und mit ECMO erfolgen, da sind sicher eine oder zwei Wochen gebucht

Man darf nicht vergessen, dass durch die Unterkühlung nicht nur alles kalt ist, sondern dass etliche Kärperfunktionen nicht mehr richtig funktionieren. Das reicht von der Blutgerinnung bis zum Sauerstofftransport, von der Regulation des Blutzuckers bis zu Herzrhythmusstörungen. All das kann je nach Ausmaß lebensgefährlich sein und daher ist der Aufenthalt länger, je größer das Ausmaß.

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Die Werte sind teilweise die Vitalwerte, also wie gut Herz, Lunge und Blutdruck funktionieren (grün: EKG und Herzfrequenz, blau: Sauerstoffsättigung und Pulskurve sowie Pulsfrequenz, rot: Blutdruckkurve mit entsprechendem Wert), teilweise die Überwachung der Narkosetiefe (gelb: Bispektralindex, Elektromygramm [wofür auch immer...] und Burst Suppression als EEG-Marker). Zusammengefasst besteht nach dem Bild eine tiefe Narkose und ein stabiler Kreislauf. Ob das aber gut ist oder nicht, kann man gar nicht sagen, denn es fehlen Zusatzinfos. Z.B.: muss der Kreislauf mit Einsatz starker Medikamente gestützt werden (schlecht) oder ist er er auch so stabil? Ist er mit Medikamenten ruhiggestellt (wäre ok) oder ist dieses Bild des Bewusstseins ohne Betäubung (wäre schlecht).

Also, wie gesagt: stabile Werte, die aber keinen Aufschluss über den Gesundheitszustand geben

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Du hast dich für die Ausbildung zum Notfallsanitäter beworben? Falls ja - such dir doch eine Stelle in einer Rettungsschule für Rettungssanitäter. Die Schulung muss man vermutlich zwar erst mal bezahlen, kann aber nach 3 Monaten einen Job suchen und das ganze abbezahlen - und mit besseren Chancen in die nächste Runde bei der Bewerbung auf eine NFS-Stelle starten

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Das von dir vorgeschlagene Vorgehen scheint sinnvoll. Mach zunächst die RS-Ausbildung, auch wenn du die vermutlich selber finanzieren musst. Damit verschwendet du lediglich 3 Monate Zeit (oder, wenn berufsbegleitend gemacht, entsprechend viele Wochenenden...), wenn es nicht klappt, hast aber nicht alles umgeworfen, um in eine 3-jährige Vollzeit-Ausbildung zu starten. Zudem hast du als RS, optimalerweise mit Berufserfahrung, bei vielen Anbietern bessere Chancen, einen NFS-Ausbildungsplatz zu bekommen. Der RS sollte dir eine Idee geben, ob dir das Lernen komplizierter medizinischer relativ leicht fällt oder nicht. Wenn dir der RS schon schwer fällt, solltest du über den NFS dann tatsächlich nachdenken, da diese Ausbildung erheblich umfangreicher und komplexer ist.

Wie gesagt: deine Idee eines abgstuften Prozesses ist meiner Meinung nach sehr sinnig.

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Für den Antritt der Ausbildung benötigst du keine Vorkenntnisse. Theoretisch musst du also gar nichts machen vorher. Voraussetzungen für die Aubilsung ist formal ein Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit anschließender mindestens zweijähriger Ausbildung. Des weiteren musst du glaube ich einen Erste-Hilfe-Kurs haben. Da man als NotSan aber ja eh einen Führerschein braucht, ist das damit in der Regel abgegolten. Und als Schulsani hast du den ja auch.

Wenn du es aber gern weitere Vorkenntnisse sammeln willst, hilft vermutlich die Mitgliedschaft in einer Bereitschaft einer Hilfsorganisation (also dem Katastrophenschutz), wo man schon mal mit dem ein odrr anderen medizinischen in Kontakt kommt oder vielleicht ein FSJ oder BFD im Bereich Krankentransport/Hausnotruf etc. Bei den letzten beiden kann man sogar Glück haben, und die Schulung zum Rettungssanitäter noch abgreifen. Wenn man die bereits hat, sind in den Auswahlgesprächen die Chancen auf eine Ausbildungsstelle als NotSan denke ich besser. Wenn es mit der Ausbildungsstelle nicht auf Anhieb klappt, wäre eine privat gezahlte Ausbildung zum RettSan auch nicht verkehrt. Man muss zwar etwas Geld in die Hand nehmen, verbessert aber sie Chancen, NotSan zu werden und außerdem kann man schon mal im RD arbeiten und Geld verdienen.

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Mein Studium ist nun leider schon viele Jahre her, daher kann ich dir nicht versprechen, dass es heute auch mich so ist.

Damals war es so, dass wir den Stundenplan kaum selber gestalten konnten. Das Studium war eng getaktet. Im Grundstudium liefen die Veranstaltungen eines Faches immer über das ganze Semester (Anatomie, Histologie, Physiologie, Chemie, Biochemie, Biologie, Physik, Botanik/Zoologie, Terminologie, Ethik etc) im Hauptstudium dann als Blöcke, je nach deren Wichtigkeit (der Block allgemeine Innere Medizin war länger als der Block HNO). Praktika und Famulaturen lagen oft in den Semesterferien. Im der Vorklinik war das Pensum ok, da gab es weniger Anwesenheitspflicht, besonders in den Vorlesungen. In den klinischen Blöcken war das anders. Schwänzen war nicht mehr so gut oder dass man als Gruppe den Besuch der Vorlesungen aufgeteilt hat. Da war das Lernen allerdings auch viel besser, da viel in Kleingruppen gemacht wurde und natürlich viel mehr praktisches dabei.

Insgesamt ist die Zeit im Medizinstudium im Vergleich zu anderen Studiengängen zu meiner Zeit immer irgendwie knapper gewesen. Es gab viele Wochenstunden und dann noch die Praktika in den Ferien. Viele andere Studiengänge konnten sich gefühlt weniger Stunden selbständiger planen. Der Druck dürfte heute noch etwas größer sein, da man nicht mehe so viele Fehlverauche hat wie früher in den Klausuren (da hat man absichtlich schon mal gepatzt, um mehr zeit zum Lernen zu bekommen. Aber da hatte man unendlich viele Versuche. Heute sind es nur noch drei...).

Trotzdem hatte ich immer ausreichend Freizeit. In den Ferien merkte man allerdings schon, dass alle anderen weniger zun tun hatten...

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Du kannst die Doktorarbeit während des Studiums anfangen oder sogar abschließen, aber um ehrlich zu sein bringt dir das nicht wirklich Vorteile. Oder Nachteile. Ob du nun während des anstrengenden Studiums dich zusätzlich mit solcher Arbeit belastest oder direkt nach Ende des Studiums, dafür zum Beginn einer verantwortungsvollen Tätigkeit, wo man auch genug um die Ohren hat, das ist irgendwie beides so oder so. Manche Studenten nehmen ein Freisemester, um die Arneit zu machen, andere fangen nach dem Studium in einer Uniklinik an, wo man am besten an Themen für eine Doktorarbeit kommt. Man muss sich überlegen, wie es am besten in die eigene Planung passt...

Einige Hinweise: während des Studiums kommt man gut an experimentelle Doktorarbeiten. Diese sind zeitintensiv, was Forschung angeht und dauern entsprechend meist eher lange. Nach dem Studium kommt man besser an klinische Studien, die oft kürzere Beobachtungszeiträume haben, aber dafür neben der Klinischen Tätigkeit laufen und man kann es nicht so gut nebenbei abreißen. Wenn man an einer Uniklinik ist, kommt man gut an Themen, wenn man lieber gleich an ein kleines Krankenhaus gehen will, wo nicht viel geforscht wird, ist es schwieriger (wobei man natürlich auch an einer Uni promovieren und an einem kleinen Haus arbeiten kann, wenn man die Kontakte knüpfen kann). In de er Lernphase für das Examen hat man keine Zeit für Doktorarbeit

Letzten Endes gilt, dass du ohne eine fertige Doktorarbeit auf dem Markt keinerlei Nachteile hast. Es gibt die gleiche Kohle. Und heutezutage ist nur noch an Unikliniken wichtig ob du irgendwann promovierst

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Also zunächst einmal sprechen die Quellen, die ich zusätzlich gefunden habe, von einer "medizinischen Ursache", nicht von einem Herzinfarkt. Das kann ja alles sein. Aber nehmen wir mal an, dass es ein Herzinfarkt war. Dieser hätte durch JEDE Aufregung, wie du in der Frage sagst, begünstigt werden können. Beim Joggen, bei der Festnahme eines anderen Verdächtigen oder sogar bei einem besonders spannenden Film - wer weiß es? Dass nun ausgerechnet in dieser Situation ausgerechnet dieser Täter anwesend war - unglückliches Schicksal, leider. Es kann hier tatsächlich, selbst wenn die Aufregung irgendwie eine Rolle gespielt hätte, keine Schuld dem Schläger dafür zugeschoben werden.

Ich mache mal ein anderes, vielleicht etwas plakativeres Beispiel: Stell dir vor, du würdest einem guten Freund, den du lange nicht gesehen hast, bei eer Umarmung zur Begrüßung freundschaftlich fest auf den Rücken klopfen. Dabei reißt die zu diesem Zeitpunkt bereits gefährlich erweiterte Hauptschlagader (Aortenaneurysma) ein und der Freund verblutet. Wärst du dann Schuld an seinem Tod? Müsstest du wegen Totschlags ins Gefängnis? Natürlich nicht selbst wenn die Klopfer auf den Rücken wirklich zum Platzen des Aneurysmas beigetragen haben könnten.

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Dieses Thema ist wohl sehr kontrovers. Du wirst von jedem Retter irgendwo was anderes zum Thema "Ausrüstung am Mann" hören.

Was aber sicher ist: persönliche Schutzausrüstung, also das gesetzliche Vorgeschriebene, sollte der Arbeitgeber stellen. Das sind Klamotten inklusive Schuhe sowie der Helm, der allerdings nicht zwingend personalisiert sein muss, da reicht es, genügend Helme auf dem Auto vorzuhalten. Das war es aber auch. Was du darüber hinaus brauchst, entscheidest du selber.

Und was du da entscheidest, ist einengute Frage. Viele neigen dazu, den Gürtel mit allerlei Holstern voll zu packen, um scheinbar auf alles vorbereitet zu sein. Manche Ideen sind gut, andere Blödsinn. Kollegen, die von jeder Größe Zugang zwei Stück im Holster haben - aber weder Fixierungsmaterial noch Desinfektionsspray noch eine Abwurfbox - liegen irgendwie nicht auf meiner Wellenlänge. Dennoch gibt es tatsächlich das eine oder andere, das sinnvoll sein mag. Da bin ich ausnahmsweise in einem Gegensatz zu Sani on the Road, mit dem ich sonst fast immer deckungsgleich bin... ein bisschen persönliche Note darf schon sein 😁. Was man aber nun braucht, liegt bei jedem selbst. Ich habe z.B. tatsächlich eine Taschenlampe, eine Raptor sowie ein Holster für eine FFP3-Maske, in das ich alternativ auch THL-Handschuhe befestigen kann am Gürtel. Neben der viel zitierten Diagnostikleuchte und dem Stethoskop (was bei Anästhesisten natürlich nie fehlen darf) habe ich in den Taschen der Hose einen vielseitig nutzbaren Stauschlauch dabei (falls man mal zu zweit nach einem Zugang sucht oder zum fixieren von irgendwas sehr wertvoll), einem Mehrfachkabelbinder zum Aufhängen von Infusionen, eine Rolle Klebeband sowie einen kleinen Schreibblock samt Kuli, in der Jacke besagte THL-Handschuhe und eine Stirnlampe. Tatsächlich ist das eine ganze Menge - ich habe immer ergänzt, was ich mehr als einmal vermisst habe. Alles andere ist tatsächlich meist griffbereit in Rucksack oder Auto vorhanden.

Ich schlage vor, dass du erst einmal anfängst. Während deiner aktiven Tätigkeit wirst du dann relativ schnell feststellen, was für dich wichtig ist und an den Gürtel gehört. Aber das ist wirklich etwas, das man nicht gut vorschreiben oder empfehlen kann. Jeder hat da andere für ihn wichtige Dinge und muss seine eigenen Erfahrungen machen. Anfänger neigen dazu, zu viel mitzunehmen. Das mag sein. Aber man muss auch nicht ZU minimalistisch sein. Finde deinen eigenen Weg...

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"Blutwäsche" ist ein problematischer Begriff. Normalerweise meint man damit Dialyse, die bei Versagen der Niere eingesetzt werden kann, um das Organ zu ersetzen.

Aber "Blutwäsche" bezeichnet oft auch Plasmapherese, das bedeutet einen Austausch des Blutplasmas, ebenfalls über eine Dialysemaschine. Statt dass Körpereigene Plasme zurück zu geben wird aber Spenderplasma gegeben. Ziel ist es, bei Autoimmunerkrankungen bestimmte Proteine wie Antikörper loszuwerden. Tatsächlich ist diese Behandlung oft eine Ultima Ratio, die bei schwersten Verkäufen bestimmter Erkrankungen angewendet wird.

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