Was kann man tun bei einer voraussichtlichen Kündigung?

10 Antworten

Ja, eine verhaltensbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn hier entsprechende Situationen nachgewiesen werden können. Wenn Du also den Betriebsfrieden störst oder denunzierst oder sonstiges, muss ein Unternehmen das nicht dulden.

Dir sollte jedoch klar sein, dass eine verhaltensbedingte Kündigung zu einer Sperre beim ALG führt und dass Dein Verhalten Dir auch zukünftig im Weg stehen kann / wird, wenn Du da nicht schaffst das Ruder rum zu reißen.

Du wirst ja wissen, was man Dir vorwirft und solltest versuchen hier noch einzulenken / Dich bei den Kollegen entschuldigen und Dein Verhalten anpassen so dass man wieder lieber mit Dir arbeiten möchte.

Dein Verhältnis zu den anderen verbessern. Du hast dafür ja noch 4 Wochen Zeit. Gleichzeitig wäre es sinnvoll dich nach etwas neuem umzusehen

Sweap007 
Fragesteller
 06.11.2015, 11:33

Daran dachte ich auch.

Hast Du denn eine Abmahnung bezüglich Deines Verhaltens erhalten?

Wenn Du nicht gerade in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitest, solltest Du auf alle Fälle bei einer Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Erhalt derselben Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist, macht das ein Rechtsanwalt für Dich. Du kannst aber auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Dort hilft man Dir bei der Klageformulierung und das ist kostenlos.

Was Du beschreibst wäre eine verhaltensbedingte Kündigung. Wenn diese aber unrechtmäßig ist und Du noch nicht mal eine Abmahnung erhalten hast, wird der AG diese Kündigung sehr wahrscheinlich nicht durch bekommen.

Jetzt schaust Du, dass Du Deinen Job richtig erledigst und wartest einfach. Mehr kannst Du jetzt nicht tun. Das Schlimmste wäre, wenn Du jetzt mit einer Trotzreaktion kommst, Deine Arbeit nicht mehr anständig erledigst oder die Kollegen anmachst. Dann lieferst Du evtl. einen (wirklichen) Grund Dich abzumahnen oder gar zu kündigen.

Sweap007 
Fragesteller
 06.11.2015, 11:43

Ich habe keine Abmahnung bekommen

Hexle2  06.11.2015, 12:49
@Sweap007

Dann wartest Du einfach ab und wenn man Dir eine Kündigung gibt, klagst Du dagegen.

Sobald Du die Kündigung schriftlich hast, meldest Du Dich a) umgehend beim Arbeitsamt, b) legst eine Kündigungsschutzklage ein.

Jetzt kannst Du erstmal nichts machen als Stellenangebnote sichten.

Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Wenn nein.. die greift erst nach 3 Monaten Anwartszeit, nutzt alöso wohl nihcts, sie jetzt (noch) abzuschließen.

Nach 6 Jahren im Betrieb hat der AG eine längere Kündigungsfrist einzuhalten! (Du nicht, aber die unbedingt!)

Guck mal hier:

http://www.kuendigungsschutzrecht.com/kuendigungsfristen/

Gehe mit dir mal selber ins Gericht. Hast du dich in den 6 Jahren sehr verändert? Wurdest du von den Kollegen/innen darauf mal angesprochen? Hat sich das Arbeitsklima verändert?

Habt ihr eine Mitarbeitervertretung? Dann schnellstens dort mal anrufen. Ansonsten schon mal andere Arbeitsstellen sondieren. Oder auch im Freundes und Bekanntenkreis nachfragen.