Was kann man Pflegepersonal zu Weihnachten schenken?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine schöne Karte und ein Scheinchen in die Stationskasse wird sie sicher freuen.

Bananaphone0  24.11.2022, 11:37
Anders sieht es bei größeren Geschenken oder Einladungen aus. Solche Geschenke, wie etwa 50 Euro oder ein gemeinsames Essen auf Kosten des Patienten (oder dessen Angehörigen), sind zunächst einmal strikt abzulehnen. Des Weiteren muss das Angebot unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Dies gilt auch für die Zerstückelung eines großen Geschenks in viele kleine Aufmerksamkeiten. Es gibt keine genaue Grenze, ab wann ein Geschenk als Aufmerksamkeit zu sehen ist, oder umgekehrt. Im Einzelfall gilt es abzuwägen, ob ein meldepflichtiges Angebot oder eine kleine nette Geste vorliegt. Die Ausnahme gilt dann, wenn der Arbeitgeber der Geschenkannahme zustimmt (§ 3 Abs. 2 TVöD).

https://www.deutsches-pflegeportal.de/magazin/darf-eine-pflegekraft-geschenke-annehmen

Verstehe immer nicht, was für "Ratgeber" hier unterwegs sind🙄

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  • Wie wäre es mit schönen selbstgemachten Plätzchen, einen schönen Kuchen oder Weihnachts Cupcakes? Wäre was anderes als Schokolade.
  • Vielleicht schöne Weihnachtsblumen / Gestecke und einen lieben Brief mit einer "Spende" für die Kaffeeekasse.
  • Ich fände ein Glücksglas auch cool. Also ein Glas/ eine Box, wo viele verschiedene einerollte Zettelchen mit Sprüche/ Witze/ aufmunternde Sätze oder Rätsel sind. Je nach Laune und Situation können sie sich in der Pause oder mal zwischendurch einen Zettel rausnehmen und diesen lesen. Im Prinzip sowas wie Glückskekse. Vielleicht kann man ja wirklich ein paar kleine Süßigkeiten mit in das Glas/ die Box mischen und paar Geldmünzen ( Glücksmünze für die Kaffekasse)
  • schöne Led Kerzen

Spontane Idee: kein "Allerweltsgeschenk" sondern zusammen mit Omi einen Adventskkalender basteln, mit Erinnerungen und kleinen Geschichten zu den Erlebnissen mit ihren Pflegern.

Wie viel Spaß die Malstunde mit A gemacht hat, wie gerne auch ihr als Besucher den Geschichten zuhört, die B erzählt, wie gut die Blumen duften, die C im Sommer aus dem eigenen Garten mitbringt, wie schön X ihr immer die Haare macht, wie toll Y singt, wiewillkommen ihr euch auch im größten Stress fühlt usw.

Einfach 24 kleine Umschläge in einen großen stecken, und in den letzten zusätzlich noch einen Geldschein für die Stationskasse oder einen Gutschein für ein Restaurant oder den nächsten Supermarkt, damit sie sich etwas aussuchen können, worauf sie wirklich Lust haben.

Bananaphone0  24.11.2022, 11:35
Anders sieht es bei größeren Geschenken oder Einladungen aus. Solche Geschenke, wie etwa 50 Euro oder ein gemeinsames Essen auf Kosten des Patienten (oder dessen Angehörigen), sind zunächst einmal strikt abzulehnen. Des Weiteren muss das Angebot unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Dies gilt auch für die Zerstückelung eines großen Geschenks in viele kleine Aufmerksamkeiten. Es gibt keine genaue Grenze, ab wann ein Geschenk als Aufmerksamkeit zu sehen ist, oder umgekehrt. Im Einzelfall gilt es abzuwägen, ob ein meldepflichtiges Angebot oder eine kleine nette Geste vorliegt. Die Ausnahme gilt dann, wenn der Arbeitgeber der Geschenkannahme zustimmt (§ 3 Abs. 2 TVöD).

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Vielleicht einen Gutschein für ein Café. Dann können sie alle zusammen mal essen gehen und was gemeinsames machen.

Oft ist ein von Herzen kommendes "Dankeschön" auch schon ein wunderbares Geschenk.

Bananaphone0  24.11.2022, 11:36
Anders sieht es bei größeren Geschenken oder Einladungen aus. Solche Geschenke, wie etwa 50 Euro oder ein gemeinsames Essen auf Kosten des Patienten (oder dessen Angehörigen), sind zunächst einmal strikt abzulehnen. Des Weiteren muss das Angebot unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Dies gilt auch für die Zerstückelung eines großen Geschenks in viele kleine Aufmerksamkeiten. Es gibt keine genaue Grenze, ab wann ein Geschenk als Aufmerksamkeit zu sehen ist, oder umgekehrt. Im Einzelfall gilt es abzuwägen, ob ein meldepflichtiges Angebot oder eine kleine nette Geste vorliegt. Die Ausnahme gilt dann, wenn der Arbeitgeber der Geschenkannahme zustimmt (§ 3 Abs. 2 TVöD).

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namenlos95  25.11.2022, 07:55
@Bananaphone0

Ich habe selbst im KH gearbeitet und es gibt immer eine Stationskasse, wo man 500€ einwerfen könnte und es wäre in Ordnung. Anders verhält es sich, wenn mir z.B.eine Patientin 100€ in die Hand drückt und ich es behalte.

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Eine kleine Geschenktasche mit einer kleinen Weihnachtsfigur/Dekofigur oder einem kleinen Weihnachtsstern (Blume) und einem leckeren Saft oder Tee darin. Mehr muss es gar nicht sein. Klein, aber fein. Geht ja um die Geste.
Das ist sehr lieb von euch.