Was kann ich tun?

6 Antworten

Ja, du kannst auf jeden Fall Unterstützung beantragen. Hier sind einige Optionen, die für dich infrage kommen könnten:

1. Wohngeld

Wenn du mit deinem Einkommen die Miete kaum oder nicht stemmen kannst, kannst du beim Wohngeldamt einen Wohngeldantrag stellen.

Die Höhe hängt von Einkommen, Miethöhe und der Anzahl der Personen im Haushalt ab.

2. Bürgergeld (ehem. Hartz IV)

Falls dein Einkommen (inkl. Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss) nicht ausreicht, kannst du beim Jobcenter Bürgergeld beantragen.

Das Jobcenter kann ggf. einen Teil der Miete übernehmen, wenn sie als „angemessen“ gilt. Falls nicht, kann es eine Übergangsfrist geben, bevor du eine günstigere Wohnung suchen musst.

3. Unterhaltsvorschuss

Falls dein Ex keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss für deine Kinder beantragen.

4. Kinderzuschlag (KiZ)

Wenn du mindestens 600 € (alleinerziehend) oder 900 € (mit Partner) verdienst, kannst du zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragen.

5. Bildungs- und Teilhabepaket

Falls du Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommst, kannst du für deine Kinder Zuschüsse für Schulbedarf, Klassenfahrten, Mittagessen oder Vereinsbeiträge erhalten.

Was du jetzt tun kannst:

1. Erste Anlaufstelle: Jobcenter oder Wohngeldstelle kontaktieren und beraten lassen.

2. Unterhalt & Unterhaltsvorschuss klären – Jugendamt fragen, falls Ex nicht zahlt.

3. Kinderzuschlag online prüfen: Das geht auf der Website der Familienkasse mit einem Schnellcheck.

4. Dokumente sammeln: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge, Geburtsurkunden der Kinder usw.

Hast du schon mit deinem Ex besprochen, ob er Unterhalt zahlt? Das wäre der erste Schritt, um deine finanzielle Lage besser einschätzen zu können.

Liebe Grüße Juli 🐈‍⬛


sunstarmoon2 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 08:11

Er würde den Betrag für die Kita bezahlen und das Essen. Über weiteres haben wir bis jetzt noch nicht gesprochen

Julius334  10.02.2025, 08:15
@sunstarmoon2

Das ist schon mal gut, aber du solltest mit ihm auch über den regulären Unterhalt für die Kinder sprechen. Falls er genug verdient, ist er verpflichtet, Unterhalt zu zahlen – die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Falls er nicht zahlen kann oder will, kannst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Was du jetzt tun kannst:

1. Unterhalt klären

Setz dich mit ihm zusammen und besprecht, wie viel er zahlen kann/muss.

Falls ihr euch nicht einigen könnt, hilft das Jugendamt oder eine Anwältin.

2. Unterhaltsvorschuss beantragen (falls nötig)

Falls er nicht oder nur wenig zahlt, bekommst du bis zu 393 € pro Kind (je nach Alter) vom Staat.

3. Kita-Kosten

Falls dein Einkommen niedrig ist, kannst du einen Antrag auf Kita-Gebührenbefreiung stellen.

4. Wohngeld oder Bürgergeld prüfen

Falls dein Einkommen nach Abzug der Fixkosten nicht reicht, kannst du Wohngeld oder Bürgergeld beantragen.

Hast du eine grobe Vorstellung, wie viel du nach der Elternzeit verdienst? Dann könnte man besser einschätzen, welche Unterstützung du brauchst.

sunstarmoon2 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 08:18
@Julius334

Ich habe vorher Vollzeit 40h 1.800€ verdient, ich habe erst Ende der Woche bei meinen Arbeitgeber einen Termin um den neuen Arbeitsvertrag aufzusetzen

Julius334  10.02.2025, 08:29
@sunstarmoon2

Danke für die Information! Mit deinem vorherigen Einkommen von 1.800 € netto in Vollzeit (40 Stunden) kann ich dir eine grobe Einschätzung geben, wie du dich nach der Elternzeit aufstellen kannst.

Wenn du in Teilzeit arbeitest, hängt dein zukünftiges Einkommen davon ab, wie viele Stunden du arbeitest. Wenn du z.B. 20 Stunden pro Woche arbeitest (also halbe Stelle), dann würdest du mit einem reduzierten Stundenumfang etwa mit 900 € netto rechnen (also die Hälfte deines bisherigen Einkommens). Wenn du mehr oder weniger Stunden arbeiten wirst, wird sich das natürlich anpassen.

Anhand deines Einkommens und der aktuellen Lebenssituation könnten folgende Unterstützungsarten relevant sein:

1. Wohngeld

Falls du nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitest und dein Einkommen nicht ausreicht, um die Miete und Lebenshaltungskosten zu decken, kannst du Wohngeld beantragen. Es wird auf dein Einkommen und deine Miete abgestimmt und könnte dir eine finanzielle Entlastung verschaffen.

2. Bürgergeld

Wenn das Wohngeld nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken, kannst du beim Jobcenter Bürgergeld beantragen. Es wird dir helfen, dein Einkommen auf ein Existenzminimum anzuheben. In diesem Fall prüft das Jobcenter, ob du Anspruch auf eine Aufstockung hast.

3. Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag könnte ebenfalls eine Hilfe für dich sein, wenn dein Einkommen als Alleinerziehende nicht ausreicht, um den Unterhalt für dich und deine Kinder zu decken. Dieser Zuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, wenn dein Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt.

4. Kita-Kosten

Falls du finanzielle Unterstützung bei den Kita-Gebühren brauchst, kannst du beim Jugendamt prüfen lassen, ob eine Kita-Gebührenbefreiung möglich ist, besonders wenn dein Einkommen niedriger ausfällt.

5. Unterhaltsvorschuss

Falls der Vater deiner Kinder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt, kannst du für jedes Kind Unterhaltsvorschuss beantragen. Das wäre eine finanzielle Unterstützung, die der Staat übernimmt, bis der Vater seiner Verpflichtung nachkommt.

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Was du tun kannst:

1. Wohngeld berechnen lassen (bzw. Bürgergeld, falls nötig). Hierfür benötigst du deinen künftigen Arbeitsvertrag und eine Berechnung deiner Miete.

2. Unterhalt klären mit deinem Ex-Partner, um sicherzustellen, dass er seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt. Falls er nicht zahlt, kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen.

3. Kita-Kosten prüfen: Falls du Unterstützung bei den Kita-Gebühren brauchst, beantrage die Befreiung beim Jugendamt.

Hi!

Erst einmal wünsche ich dir viel Kraft für die anstehende Zeit! Hier ein paar Anlaufstellen und Infoseiten für dich:

  • Auf dem Familienportal des BMFSFJ findest du z. B. Infos rund um verschiedene Familienleistungen - Infos speziell zum Thema Trennung (Leistungen wie Kinderzuschlag, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss; Thema getrennt erziehend/alleinerziehend & Co.) gibt es über diesen Link: https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung Über die Suchfunktion des Familienportals kannst du nach Alleinerziehendenberatungsstellen in deiner Gegend suchen.
  • Ich weiß nicht, in welchem Bundesland du wohnst und ob deine Kinder in eine Kita gehen - falls ja und falls du Beiträge für die Betreuung zahlen musst (unterscheidet sich je nach Bundesland), kannst du dich, sofern du Leistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehst, an den örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe (oft ist das das Jugendamt) wenden und zur Beitragsbefreiung beraten lassen. Mehr Infos zum Thema findest du hier: https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/ausbildung-beruf/kinderbetreuung (Überschrift: "Welche Angebote zu Kinderbetreuung gibt es und was kosten sie?")
  • Da du schreibst, dass du bald wieder in den Beruf einsteigen wirst: Falls du hierbei Unterstützung benötigst und dich beraten lassen möchtest: Bei der Agentur für Arbeit gibt es die Berufsberatung für Ihren Wiedereinstieg: https://www.arbeitsagentur.de/k/berufsberatung-wiedereinstieg

Alles Liebe für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sozial- und Jugendamt sind Deine Anlaufstellen. Dazu solltest Du möglichst die Einkünfte von Euch (Lohnstreifen vom Partner) und den Mietvertrag mitbringen.

Wohngeld beantragen und möglicherweise Aufstockung vom Amt.

auch kannst du beim Jugendamt vorstellig werden, was du für euer Kind noch an Leistungen beantragen könntest....

Bist du von Deutschland?

In Österreich kann man Wohnbeihilfe beantragen. Das hängt dann von deinem Einkommen ab. :)

Ansonsten einfach mal auf der Gemeinde nachfragen.

Alles Gute😊