Was kann ich ohne Grundausbildung der Freiwilligen Feuerwehr als Rettungssanitäter machen?


01.11.2023, 16:59

Kann ich in der Logistik Gruppe schön was machen

4 Antworten

Kommt auf das Bundesland/Gemeinde drauf an, beispielsweise ist bei uns ein Rettungssanitäter ohne Grundausbildung dabei, er fährt bei Einsätzen mit und kann auch bestimmte Fahrzeuge, aufgrund des C1 Führerscheins, fahren.

Also am Besten einfach mal nachfragen :)

Nachfragen, aber ohne Grundausbildung darf man per Gesetz nur an Ausbildungen teilnehmen. Würde man dich zu Einsätzen mitnehmen und dir passiert irgendwas, wird gegen den Wehrleiter nicht wegen einem fahrlässigen sondern wegen einem Vorsätzlichen vergehen ermittelt und da spielt es keine Rolle ob man schon jahrelang im Rettungsdienst tätig war. Denn 12 Jahre Rettungsdienst ersetzen ja auch nicht die Grundausbildung nach FwDV 2.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Zugführer in einer größeren bayerischen Feuerwehr
Nomex64  01.11.2023, 18:53
ohne Grundausbildung darf man per Gesetz nur an Ausbildungen teilnehmen.

Steht Wo in Welchen Gesetz?

Ich kenne nur Formulierungen wie:

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind freiwillig und ehrenamtlich tätig. Sie haben an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen und den dort ergangenen Weisungen nachzukommen.
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JuniorBJ92  02.11.2023, 09:24
@Nomex64

Das steht natürlich nicht wörtlich in einem Gesetz, aber geeignet für den Feuerwehrdienst ist man eben erst mit Abschluss der Grundausbildung. Und aus der Kombination verschiedener Verordnungen ergibt sich dann, das ein Wehrleiter vorsätzlich handelt, wenn er eine nicht ausgebildete Einsatzkraft im Einsatz gefährdet.

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Nomex64  02.11.2023, 14:33
@JuniorBJ92

Auf der einen Seite kann der Einsatzleiter jede Person über 18 zur Hilfeleistung verpflichten, auf der anderen Seite darf er FA ohne TM1 aber nicht einsetzen? Das ist doch völlig unlogisch.

Was bitte spricht dagegen einen FA entsprechend seinen Fähigkeiten einzusetzen?

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JuniorBJ92  02.11.2023, 14:35
@Nomex64

Ja, zum Beispiel einen Baggerfahrer, damit der mit seinem Gerät einen Heuhaufen breit zieht. Das Gesetz ist nicht dafür das Karl-Heinz der gerade mit seinem Hund Gassi geht eine Förderleitung mit aufbaut.

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OnePerson19  01.11.2023, 20:44
ohne Grundausbildung darf man per Gesetz nur an Ausbildungen teilnehmen. 

Das steht in welchem Gesetz?

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Ja, der Leiter der Feuerwehr kann dich jederzeit nach deinen Fähigkeiten einsetzen.

Schau dazu einfach mal ins Feuerwehrgesetz von NRW. Da sollte das drin stehen.

Wichtig! Sprich das vorher mit der Wehrführung ab.

Logistik oder auch Einsatzstellenhygiene sind wichtige Posten und geeignet schon mal in den Einsatzablauf rein zu schauen.

Einfach nachfragen. In der Regel übernehmen die ohne Grundausbildung bei einem Einsatz einfache Tätigkeiten wie Absperrung und ähnliches.

JuniorBJ92  01.11.2023, 17:20

Normalerweise darf man ohne Grundausbildung gar nicht mit zum Einsatz. Wer sowas wissentlich macht und es passiert irgendwas, begeht der Wehrleiter eine vorsätzliche Straftat und nicht nur eine fahrlässige oder grob fahrlässige.

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adler1234  01.11.2023, 17:33
@JuniorBJ92

Okay das war bei uns anders, allerdings bin ich auch in einem kleinen Dorf aufgewachsen, da war man über jeden froh der da war, auch Leute die nicht bei der Feuerwehr waren haben geholfen.

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JuniorBJ92  01.11.2023, 17:42
@adler1234

Das die Realität oft anders aussieht mag sein, aber kann halt trotzdem passieren

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adler1234  01.11.2023, 17:45
@JuniorBJ92

Klar gerade tagsüber musste man auf dem Land froh sein wenn überhaupt jemand da war.

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Nomex64  01.11.2023, 18:47
@JuniorBJ92
begeht der Wehrleiter eine vorsätzliche Straftat 

Sagt wer? Steht Wo?

Der Einsatzleiter hat weitgehende Rechte.

Jede über 18 Jahre alte Person ist auf Anordnung der Einsatzleitung im Rahmen ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zur Hilfeleistung verpflichtet, um von dem Einzelnen oder der Allgemeinheit unmittelbare Gefahr abzuwenden.

Und wenn er jede Person die er greifen kann, auch verpflichten kann, dann ja wohl auch den Angehörigen der Feuerwehr.

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