Was kann ich gegen sowas machen?
Ich wollte eben andere Fußgänger überholen und musste dazu auf den Radweg (geteilter Fuß und Radweg mit VZ 241-30, an jeder Einmündung wiederholt, auf dem Boden lediglich durch eine Linie aus Randsteinen gekennzeichnet), wo eine Radfahrerin kam. Die Schnauzte mich an, ich hätte gefälligst zu warten, bis sie vorbei währe, weil ich aufm Radweg nix zu suchen hätte. Ich hab dann gekontert "warum? Ihr Radfahrer fahrt doch auch ständig verbotswidrig auf dem Gehweg, also darf ich auch auf dem Radweg gehen. (Das tun die hier fast alle wenn wenn VZ 241-30 fehlt, aber auch oft mit VZ" Da schnauzte die mich noch an, überholte riskant über die Straße und fuhr dann weiter. Ich bin sofort hinterher und hab versucht, sie durch mehrfaches direkt vor ihr rüber ziehen in eine Hecke zu drängen, bis sie erneut in den Gegenverkehr auswich und dann mit weit mehr als der erlaubten Schrittgeschwindigkeit flüchtete.
Warum sind die immer so arrogant?
Ich weiß auch dass ich auch nicht so nett war, aber ich hab nicht angefangen. Aber wie kann ich auf sowas besser reagieren?
Etwa 30 Sekunden vorher fuhr ein Streifenwagen vorbei. Hatte er bei sowas eingegriffen oder wie immer den Radfahrer gewähren lassen?
Hatte ich dann auch einen Strafzettel bekommen können?
3 Antworten
Das Einzige was du dagegen machen kannst: Einsehen, daß DU im Unrecht bist. Sie hat hier vollkommen recht. Ich würde eher dich als arrogant bezeichnen. Selbst wenn der Radfahrer auf dem Gehweg fahren würde gibt es dir nicht das Recht, im Gegenzug auf dem Radweg zu gehen. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Man kann nicht ein Unrecht mit dem anderen ausgleichen. Es wäre besser, du würdest dich in Zukunft zügeln, denn wenn du Selbstjustiz übst und es wäre hier etwas passiert, hättest du keinen Strafzettel bekommen, sondern eine Anklage von der Staatsanwaltschaft wegen Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr. Unter Umständen kämen sogar Schmerzensgeldforderungen auf dich zu.
Darum geht es nicht. Die fahren ständig auf dem Gehweg und meinen, das sei OK. Aber wenn ein Fußgänger auf dem Radweg geht ist das gleich ein Verbrechen.
DU bist auf den Radweg gelaufen, auf dem DU nichts zu suchen hattest. Ob irgendwann andere Verkehrsteilnehmer auch gegen Regeln verstoßen, hat damit überhaupt nix zu tun. Aus doppeltem Unrecht wird kein Recht! In dieser Situation hast du dich falsch verhalten, das hätte zu einem Unfall führen können, also war die Radfahrerin völlig im Recht. Dein "Konter" war völlig absurd, hatte mit der Sache nix zu tun und die Reaktion der Radfahrerin hast du dir völlig verdient.
Dass du dann noch dahinter gelaufen bist und versuchst hast, sie in die Hecke zu drängen, ist gerade zu kriminell. Wenn dich ein Polizist dabei erwischt hätte, wäre vermutlich mehr als ein Strafzettel drin gewesen, das ist ein tätlicher Angriff. Du musst daran arbeiten, deine Aggressionen unter Kontrolle zu bringen, über kurz oder lang bringt dich das in Schwierigkeiten.
Du hast doch eben geschrieben, daß du auf den Radweg ausgewichen bist, hast du das vergessen ? Außerdem, daß du sie MEHRMALS abgedrängt hast. Sei froh, daß nichts passiert ist, sonst hättest du es mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen. Was du machst ist Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr, sprich Selbstjustiz.
Ich bin auf den Radweg, um zwei langsamere Fußgänger zu überholen, da ich den Bus kriegen musste. Seit wann müssen Fußgänger beim Überholen drauf achten, ob jemand von hinten kommt?
Warum sind die immer so arrogant?
Vermutlich weil sie Recht hat.
Ich bin sofort hinterher und hab versucht, sie durch mehrfaches direkt vor ihr rüber ziehen in eine Hecke zu drängen, bis sie erneut in den Gegenverkehr auswich
Kannste keinem erzählen...
Hatte er bei sowas eingegriffen oder wie immer den Radfahrer gewähren lassen?
Hoffentlich hätte er eingegriffen und eine Anzeige gegen dich gemacht.
Wo isn da die Straftat?
Allerdings. Jemanden absichtlich in die Hecke drängen zu wollen, ist Nötigung. Und "sie hat angefangen" ist eine so peinliche Ausrede und zudem hier im Kontext völlig falsch.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: ich habe niemanden gefährdet (vielleicht fahrlässig, aber nicht absichtlich). Es handelte sich um eine 0815 Hecke ohne Dornen, hufthoch, dahinter ne wiese. Also keine Gefahr.
Nötigung:
Ich habe sie weder durch Gewalt noch durch Androhung eines empfindlichen Übels zu etwas gezwungen.
Körperverletzung:
Ich habe sie weder misshandelt noch habe ich ihr gesundheitliche Schäden zugefügt.
ich habe niemanden gefährdet
Doch, genau das hast du.
Es handelte sich um eine 0815 Hecke ohne Dornen, hufthoch, dahinter ne wiese. Also keine Gefahr.
Völlig egal wie die Hecke bestückt ist.
Ich habe sie weder durch Gewalt noch durch Androhung eines empfindlichen Übels zu etwas gezwungen.
Da hat scheinbar jemand die Definition einer Nötigung nicht verstanden.
Ich habe sie weder misshandelt noch habe ich ihr gesundheitliche Schäden zugefügt.
Wenn sie aber durch deine Drängeleien stürzt, hast du eine Körperverletzung begangen. :-)
Ne, da sie dann von selbst gestürzt währe und ich sie nicht umgeworfen habe
Sorry, aber deine Meinung ist purer Bullshit und das würde jeder Richter auch so sehen.
Nötigung=Erpressung
Du solltest dringend mal zu einem Arzt gehen und mit diesen über deine Wahnvorstellungen sprechen. Nein, eine Nötigung ist nicht immer eine Erpressung.
Äh ich hab sie nicht angegriffen. Ich bin auf dem Gehweg gegangen, was erlaubt ist. Ebenso wie die volle Gehwegbreite zu nutzen.