Was kann ich gegen sowas machen?

3 Antworten

Das Einzige was du dagegen machen kannst: Einsehen, daß DU im Unrecht bist. Sie hat hier vollkommen recht. Ich würde eher dich als arrogant bezeichnen. Selbst wenn der Radfahrer auf dem Gehweg fahren würde gibt es dir nicht das Recht, im Gegenzug auf dem Radweg zu gehen. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Man kann nicht ein Unrecht mit dem anderen ausgleichen. Es wäre besser, du würdest dich in Zukunft zügeln, denn wenn du Selbstjustiz übst und es wäre hier etwas passiert, hättest du keinen Strafzettel bekommen, sondern eine Anklage von der Staatsanwaltschaft wegen Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr. Unter Umständen kämen sogar Schmerzensgeldforderungen auf dich zu.

Frings1992 
Fragesteller
 12.07.2022, 13:09

Darum geht es nicht. Die fahren ständig auf dem Gehweg und meinen, das sei OK. Aber wenn ein Fußgänger auf dem Radweg geht ist das gleich ein Verbrechen.

DU bist auf den Radweg gelaufen, auf dem DU nichts zu suchen hattest. Ob irgendwann andere Verkehrsteilnehmer auch gegen Regeln verstoßen, hat damit überhaupt nix zu tun. Aus doppeltem Unrecht wird kein Recht! In dieser Situation hast du dich falsch verhalten, das hätte zu einem Unfall führen können, also war die Radfahrerin völlig im Recht. Dein "Konter" war völlig absurd, hatte mit der Sache nix zu tun und die Reaktion der Radfahrerin hast du dir völlig verdient.

Dass du dann noch dahinter gelaufen bist und versuchst hast, sie in die Hecke zu drängen, ist gerade zu kriminell. Wenn dich ein Polizist dabei erwischt hätte, wäre vermutlich mehr als ein Strafzettel drin gewesen, das ist ein tätlicher Angriff. Du musst daran arbeiten, deine Aggressionen unter Kontrolle zu bringen, über kurz oder lang bringt dich das in Schwierigkeiten.

Frings1992 
Fragesteller
 29.04.2022, 18:16

Äh ich hab sie nicht angegriffen. Ich bin auf dem Gehweg gegangen, was erlaubt ist. Ebenso wie die volle Gehwegbreite zu nutzen.

wolfrein  29.04.2022, 22:16
@Frings1992

Du hast doch eben geschrieben, daß du auf den Radweg ausgewichen bist, hast du das vergessen ? Außerdem, daß du sie MEHRMALS abgedrängt hast. Sei froh, daß nichts passiert ist, sonst hättest du es mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen. Was du machst ist Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr, sprich Selbstjustiz.

Frings1992 
Fragesteller
 30.04.2022, 09:39
@wolfrein

Ich bin auf den Radweg, um zwei langsamere Fußgänger zu überholen, da ich den Bus kriegen musste. Seit wann müssen Fußgänger beim Überholen drauf achten, ob jemand von hinten kommt?

Warum sind die immer so arrogant?

Vermutlich weil sie Recht hat.

 Ich bin sofort hinterher und hab versucht, sie durch mehrfaches direkt vor ihr rüber ziehen in eine Hecke zu drängen, bis sie erneut in den Gegenverkehr auswich

Kannste keinem erzählen...

Hatte er bei sowas eingegriffen oder wie immer den Radfahrer gewähren lassen?

Hoffentlich hätte er eingegriffen und eine Anzeige gegen dich gemacht.

Frings1992 
Fragesteller
 29.04.2022, 17:58

Wo isn da die Straftat?

FataMorgana2010  29.04.2022, 18:02
@Jurafuchs

Allerdings. Jemanden absichtlich in die Hecke drängen zu wollen, ist Nötigung. Und "sie hat angefangen" ist eine so peinliche Ausrede und zudem hier im Kontext völlig falsch.

Frings1992 
Fragesteller
 29.04.2022, 18:34
@FataMorgana2010

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: ich habe niemanden gefährdet (vielleicht fahrlässig, aber nicht absichtlich). Es handelte sich um eine 0815 Hecke ohne Dornen, hufthoch, dahinter ne wiese. Also keine Gefahr.

Nötigung:

Ich habe sie weder durch Gewalt noch durch Androhung eines empfindlichen Übels zu etwas gezwungen.

Körperverletzung:

Ich habe sie weder misshandelt noch habe ich ihr gesundheitliche Schäden zugefügt.

Jurafuchs  30.04.2022, 00:16
@Frings1992
ich habe niemanden gefährdet

Doch, genau das hast du.

Es handelte sich um eine 0815 Hecke ohne Dornen, hufthoch, dahinter ne wiese. Also keine Gefahr.

Völlig egal wie die Hecke bestückt ist.

Ich habe sie weder durch Gewalt noch durch Androhung eines empfindlichen Übels zu etwas gezwungen.

Da hat scheinbar jemand die Definition einer Nötigung nicht verstanden.

Ich habe sie weder misshandelt noch habe ich ihr gesundheitliche Schäden zugefügt.

Wenn sie aber durch deine Drängeleien stürzt, hast du eine Körperverletzung begangen. :-)

Frings1992 
Fragesteller
 30.04.2022, 09:40
@Jurafuchs

Ne, da sie dann von selbst gestürzt währe und ich sie nicht umgeworfen habe

Jurafuchs  30.04.2022, 11:36
@Frings1992

Sorry, aber deine Meinung ist purer Bullshit und das würde jeder Richter auch so sehen.

Frings1992 
Fragesteller
 30.04.2022, 16:35
@Jurafuchs

Nötigung=Erpressung

Jurafuchs  30.04.2022, 16:41
@Frings1992

Du solltest dringend mal zu einem Arzt gehen und mit diesen über deine Wahnvorstellungen sprechen. Nein, eine Nötigung ist nicht immer eine Erpressung.