Was ist wenn du nicht sicher bist ob du wudu hast?

2 Antworten

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Alles Lob gebührt Allah.

Erstens: 

Es ist allgemein bekannt, und kein Muslim hat eine Ausrede, wenn er nicht weiß, dass die Reinigung von Unreinheiten, seien es kleinere oder größere, obligatorisch ist und eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Gebets darstellt. Wer betet, ohne sich zu reinigen, sei es absichtlich oder aus Versehen, dessen Gebet ist ungültig und er muss es wiederholen; wenn er es absichtlich tut, hat er eine schwere Sünde begangen. 

Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah (möge Allaah ihm gnädig sein) sagte: 

Ein Muslim sollte nicht in eine andere Richtung als die Qiblah beten oder ohne Wudoo', Verbeugung und Niederwerfung. Wer das tut, verdient es, kritisiert und bestraft zu werden. Zitat Ende. Manhaaj al-Sunnah al-Nabawiyyah, 5/204 

Es gibt eine strenge Warnung für denjenigen, der das tut: 

Es wurde von 'Abd-Allaah ibn Mas'ood (möge Allaah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass der Prophet (Friede und Segen Allaahs seien auf ihm) sagte:

"Es wurde befohlen, dass einer der Sklaven Allahs in seinem Grab mit hundert Peitschenhieben ausgepeitscht werden sollte, aber er bat so lange, bis es nur noch ein einziger Schlag war. So wurde ihm ein einziger Schlag versetzt, dann wurde sein Grab mit Feuer gefüllt. Als er wieder zu sich kam, sagte er: 'Warum hast du mich ausgepeitscht?' Es wurde ihm gesagt: 'Du hast ein Gebet verrichtet, ohne taahir zu sein, und du bist an einem Unglücklichen vorbeigegangen und hast ihm nicht geholfen.'" Überliefert von al-Tahhaawi in Mushkil al-Athaar, 4/231; als hasan eingestuft von al-Albaani in al-Silsilah al-Saheehah, 2774. 

Zweitens: 

Die Gelehrten sind sich einig, dass derjenige, der betet, ohne taahir zu sein, weil er glaubt, dass es erlaubt ist oder aus Respektlosigkeit, ein Kaafir ist. Er sollte aufgefordert werden, Buße zu tun, und wenn er Buße tut, ist das gut so, ansonsten sollte er hingerichtet werden. 

Wenn er aber aus Nachlässigkeit ohne Wudoo' betet, nicht weil er denkt, dass es erlaubt ist oder aus Respektlosigkeit, ist Imam Abu Haneefah (möge Allah ihm gnädig sein) der Meinung, dass dies auch Kufr ist, aber die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass er kein Kafir ist, sondern eine große Sünde begangen hat. 

Al-Nawawi (möge Allaah ihm gnädig sein) sagte:  

Wenn er weiß, dass er unrein ist und dass es haraam ist, zu beten, wenn man unrein ist, dann hat er eine schwere Sünde begangen, aber er wird dadurch unserer Ansicht nach nicht zum Kafir, es sei denn, er hält das für zulässig. Aber Abu Haneefah sagte: Er hat Kufr begangen, weil er unrein ist. 
Unser Beweis ist, dass es eine Sünde ist, also ist es gleichbedeutend mit Zina und dergleichen. Zitat Ende. Al-Majmoo' (2/84); Rawdat al-Taalibeen, 10/67 

Siehe die Hanafi-Ansicht in al-Bahr al-Raa'iq, 1/302, 151; 5/132; Haashiyat Ibn 'Aabideen, 3/719 

Derjenige, der gebetet hat, ohne sich zu reinigen, muss bereuen und um Vergebung bitten und sich vornehmen, so etwas nicht wieder zu tun, dann soll er das Gebet wiederholen, das er verrichtet hat, ohne sich zu reinigen. Allah nimmt die Reue derjenigen an, die zu Ihm umkehren. Und er muss nicht noch einmal zum Islam übertreten. 

Und Allaah weiß es am besten. [Auszug aus islamqa.info/en/answers/65731]

Siehe auch Frage Nr. 27091.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Schau hier.

Dgdhdh 
Fragesteller
 11.02.2023, 21:50

Erstmal danke das du den link geteilt hast das Video hat sehr geholfen aber leider nicht mir der Frage one mein Gebet angenommen wurde ich habe sehr kurz vor dem Gebet gespürt das da was ist und habe trotzdem Gebet und ich wollte wissen ob es angenommen wurde also mein Gebet oder nicht

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BelfastChild  11.02.2023, 21:55
@Dgdhdh

Vielleicht habe ich deine Frage falsch verstanden. Also in dem Buch As-Salah stehen verbotene und verwerfliche Dinge beim Gebet:

Verboten
lautes Lachen
Fehlen der rituellen Reinheit
absichtliches Einnehmen einer falschen Gebetsrichtung
lautes Sprechen von Worten, die nicht zum Gebet gehören
absichtliches Auslassen von vorgeschriebenen Teilen des Gebets
absichtliches Essen und Trinken
umfangreiche Bewegungen, die nicht zu den vorgeschriebenen gehören, außer bei unmittelbarer Gefahr
Verwerflich
geringfügige Bewegungen wie Bartstreichen oder Zurechtrücken der Kleidung
das platzieren der Hände an die Hüften
hungrig oder durstig zu beten, wenn Essen und Getränk bereits zur Verfügung steht
den Blick zum Himmel zu erheben, anstatt ihn in Demut auf die Stelle zu richten, wo man sich niederwirft
die Augen zu schließen
bei Schläfrigkeit
den Mund mit einem Tuch oder dergleichen zu bedecken
in der Moschee beharrlich an der gleichen Stelle das Gebet zu verrichten (außer der Imam)
wenn man es nötig hat zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 86-87

Das Gebet wird durch die verwerflichen Sachen nicht ungültig, wie Muhammad Rassoul schreibt.

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marmoris  11.02.2023, 22:10
@Dgdhdh

Siehe die Fatwa, die ich geteilt habe. Da du vor dem Gebet wusstest, dass es Urin war, war dein Gebet ungültig und du musst aufrichtig vor Allah bereuen, dass du absichtlich ohne Tahara gebetet hast.

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