Was ist Unterschlagung?

6 Antworten

PParagraph 246 Strafgeesetzbuch Wer eine fremde bewegliche Sache, sich oder einer anderen Person aneignet, macht sich strafbar. Auch der Versuch wird bestraft.

Museumsbahner 
Fragesteller
 04.03.2012, 10:40

Zählt das auch für Geld??

ironjustice  04.03.2012, 10:46
@Museumsbahner

Das zählt für alle Sachen (§ 90 BGB), auch diejenigen die beweglich gemacht werden können (zB. Waschbecken)

Eine Unterschlagung hat im Vergleich zum Diebstahl keine Wegnahme (= Bruch fremden Gewahrsams und Begründung neuen Gewahrsams). Eine Unterschlagung kann aber auch wie ein Diebstahl aussehen, aber trotzdem eine Unterschlagung sein. Es ist hierbei auf den inneren Willen des Täters abzustellen. Wenn du zB. irgendein Fahrrad siehst, mit dem Fahrrad nur eine Radtour durch die Stadt machen willst und es im Anschluss wieder dort abstellen willst, dann bist du vorerst nur wg. unverlaubtem Gebrauch eines Fahrzeugs strafbar. Du hattest immerhin den inneren Willen es wieder zurückzubringen. Wenn du jetzt allerdings während deiner kleinen Radtour den Entschluss fasst das Fahrrad zu behalten, dann liegt eine Unterschlagung vor (weil dasTatbestandsmerkmal der Wegnahme fehlt).

Eine Unterschlagung ist - kurz gesagt - ein Diebstahl ohne Wegnahme.

Der Besitzer einer Sache händigt Dir die Sache entweder aus (Leihe u.ä.) oder Du findest die Sache. Damit wird es ja aber nicht zu Deinem Eigentum. Wenn Du die Sache dann aber (widerrechtlich) zu Deinem Eigentum machst, ist das eine Unterschlagung.

Unterschlagen werden können übrigens nur "bewegliche Sachen", also kein überwiesenes Geld (wohl aber Bargeld), keine Accounts und keine Häuser.

Kommt drauf an, ion welchem Zusammenhang. Normalerweise versteht man darunter, dass jemand Geld, dass er verwaltet, anders verwendet, als es vorgesehen ist. Z.B. wenn eine Kassiererin einen Teil des eingenommenen Geldes nicht in die Kasse eingibt, sondern behält.

ironjustice  04.03.2012, 10:37

Nein, das könnte wohl eher eine Untreue gem. § 266 StGB sein.

Wenn du für einen Dritten eine Sache treuhänderisch entgegenimmts, diese aber nicht oder nur unvollständig weitergibts. Du bist beispielsweise Bedienung in einem Lokal: Der Gast gibt dir korrekt 10 € fürs Essen. Du gibst in die Kasse des Wirtes aber nur 9 €. Dann hast du 1 € unterschlagen.