Was ist für den Arbeitgeber günstiger?

3 Antworten

Ich denke kostentechnisch sollte das ähnlich sein. Ihr solltet allerdings noch andere Faktoren in Betracht ziehen.

Es ist schwer jemanden zu bekommen, der für 150 Euro im Monat arbeiten möchte. Am ehesten vlt. Studenten (wobei da möglicherweise eine Werksstudentenanstellung für euch günstiger käme). Diese können aber nur zu bestimmten Zeiten eingesetzt werden, da sie ansonsten ja studieren. Gleiches gilt bei Nebenjobs.

Je nach Lage kommt noch dazu, dass bei sehr kurzen Arbeitszeiten die Anfahrt im Verhältnis viel Zeit in Anspruch nimmt. Wenn ihr jemanden für 2-3 Tage im Monat braucht - ok. Wenn es aber eine Stunde am Tag sein soll, kann es schnell sein, dass die unbezahlte Vorbereitung und Anfahrt, die dem Arbeitnehmer vlt. sogar Geld (Sprit, Fahrkarte) kostet, fast so lang wie die Arbeitszeit ist.

Auch ist bei so einer kleinen Beschäftigung damit zu rechnen, dass die Mitarbeiter bei einem anderen Angebot schnell wechseln werden. Dann müsst ihr jemand neuen finden, anlegen und das formale drumherum bearbeiten. Nichtgenommenen Urlaub müsst ihr anteilig auszahlen. Wurde schon mehr Urlaub als anteilig passend genommen, bekommt ihr dafür aber kein Geld zurück.

Gehen wir davon aus, dass ihr in allen Fällen jemanden findet. So haben drei Mitarbeiter natürlich den Vorteil, dass bei Urlaub oder Krankheit weniger Arbeitskraft ausfällt und von jemand anderem vertreten werden kann. Aber andererseits ist natürlich auch der Verwaltungsaufwand für drei Mitarbeiter höher. Ihr habt drei Leute bei denen ihr im Falle von Krankheit oder Urlaub umschichten müsst, ihr habt drei Mitarbeiter für die ihr die nötigen Formulare ausfüllen müsst, ihr habt drei Mitarbeiter, die ihr anlernen müsst.

Beachtet den Mindestlohn von 9,50 Eur/h. Wenn ihr jemanden mit 150 Euro/Monat anstellt, sind das maximal 15 Stunden und 47 Minuten im Monat. Das entspricht gerade Mal 2 (Vollzeit-)Tagen.

Xellulina 
Fragesteller
 07.06.2021, 12:41

Wenn ich e sgrade richtig gesehen habe, bei den Rechnern für Arbeitgeber kommt einen ja ein Sozialversichungspflichtig angestelllter günstiger zb auf 550 Euro.

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holgerholg  07.06.2021, 13:39
@Xellulina

Ja, da dann die Lohnnebenkosten auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden während bei einem Minijob der Arbeitgeber diese komplett übernimmt.

Überschlagsmäßig kann man mit Minijob +30%, normale Anstellung +20% rechnen. Dafür muss der Arbeitnehmer nur 3,9% in die Rentenversicherung einzahlen. Somit bleiben (wenn die Einnahmen nicht irgendwo angerechnet werden) 432,50 Netto. Für diesen Betrag müsste er ansonsten ca 487,00 Brutto verdienen. Im Extremfall Steuerklasse 6 (Nebenjob) müsste der Arbeitnehmer für den gleichen Netto-Betrag mit bzw. ohne Kirchensteuer ca. 585,00 bzw. ca. 575,00 Euro Brutto verdienen um den gleichen Netto-Betrag zu erzielen. Abgesehen davon kann die Grenze auch als Argument genutzt werden warum eine kleine Gehaltserhöhung kontraproduktiv wäre.

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Ihr wisst ja schon, welche Abgaben bei einem 450€-Job anfallen. Dann könnt ihr ja nachrechnen, ob es einen Unterschied macht, einen 450€-Jobber oder zwei Mitarbeiter für je 225€ einzustellen.

Beachtet auch, dass es schwierig ist, Mitarbeiter für einen Job mit einem Gehalt von 150€ zu finden. Für viele Leute lohnt sich der Aufwand für die monatlich 150€ dann gar nicht.

Xellulina 
Fragesteller
 07.06.2021, 11:48

Ja aber grad daraus wurde ich ja nicht schlau ^^ Komischerweise hatten wir tatsächlich mehr die nur ein abend die Woche paat Stunden arbeiten wollen oder ub nur jedes 2. Wochenende einen Abend.. :/

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Ist aber zum Nachteil der Minijobber - siehe einfach mal in der minijob-zentrale.de (diese ist für jeden einsehbar - also sowohl für den Minijob-AG als auch für den Minijobber!): https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html

Min­dest­bei­trag zur Ren­ten­ver­si­che­rung Verdienst unter 175 Euro wie z.B.: Beitragsanteile vom Arbeitgeber und Minijobber
Beim Mindestbeitrag richtet sich Ihr Rentenversicherungsanteil als Arbeitgeber nach dem tatsächlichen Verdienst des Minijobbers. Der Minijobber übernimmt in diesen Fällen die Differenz zum vollen Pflichtbeitrag.

Bei­spiel

Eine Bürokraft im gewerblichen Bereich verdient seit dem 1. Januar 2018 monatlich 150 Euro.
Hier gilt der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung: 32,55 Euro (18,6 Prozent der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro)
Somit beträgt der monatliche Anteil
  • des Arbeitgebers 22,50 Euro (15 Prozent des tatsächlichen Entgelts 150 Euro) und
  • des Minijobbers 10,05 Euro (Gesamtbeitrag 32,55 Euro minus 22,50 Euro Arbeitgeberanteil).

Bei einem sehr geringen monatlichen Verdienst ist Ihr Arbeitgeberanteil so niedrig, dass sich daraus ein Differenzbetrag für Ihren Minijobber ergibt, der höher als sein Verdienst ist. Dies führt dazu, dass Ihr Minijobber gar kein Entgelt mehr bekommt, sondern Ihnen als Arbeitgeber sogar noch den Restbetrag erstatten muss.

Gruß einer Minijobberin

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Xellulina 
Fragesteller
 07.06.2021, 12:40

Das ist ja echt fies...

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