Was ist ein Rettungshund wert?

4 Antworten

Der nach dem Sachenrecht (ein Hund ist keine Sache, es kommt aber das Sachenrecht zur Anwendung) zu bestimmende Wert ist eigentlich nicht schwer zu bestimmen:

Wert eines Hundes mit den physisch und charakterlich gleichen Eigenschaften (damit er überhaupt als Rettungshund geeignet ist). Annahme 2000€

Kosten der Ausbildung prozentual auf die restliche "Arbeitszeit" verteilt. Beispiel:

Kosten 20000€, bisher zwei Jahre im Einsatz. Zu erwartende restliche Einsatzzeit: 6 Jahre - dann entfallen 15000€ auf diese restliche Einsatzzeit und erhöhen den Wert des Hundes um diesen Betrag.

Der gesuchte Wert wäre also 17000€.

Speziell ausgebildete Hunde kosten häufig um die 20 Tsd. Euro. Aber die Spannweite ist groß, reicht von ca. 10 bis ca. 40 Tsd. Euro. Je nach konkreter Aufgabenstellung und spezifischem Training.

jo851 
Fragesteller
 31.03.2018, 16:01

Hier genau beginnt eigentlich meine Frage. Wie kennt man diesen Wert. Bei jeder anderen Sache ist dies nämlich bewusst. Danke für deine Antwort :)

dan030  31.03.2018, 16:28
@jo851

Naja, das Tier selbst wird wahrscheinlich erstmal (vor spezifischer Ausbildung) einen hundetypischen Wert von einigen hundert Euro haben. Und der Rest ergibt sich über die Ausbildungskosten. Derjenige, der einen hohen Wert geltend macht, wird entsprechend also nachweisen bzw. überzeugend darlegen müssen, was für eine Art von Ausbildung erfolgt ist, wie aufwendig die war, und was dabei für Kosten (z. B. pro Stunde) entstanden sind.

den eigentlichen Wert wird keiner ersetzen.

Im Einsatz geschieht das leider öfters. Das ist halt Risiko

jo851 
Fragesteller
 31.03.2018, 15:23

Ich meine jetzt wenn jemand mit Absicht den Hund tötet so wenn ich mit Absicht ein fremdes Auto zerstöre. Da heisst es dann auch nicht, dass ist halt Risiko.

bigquestion97  31.03.2018, 15:23
@jo851

Hunde zählen bei sowas unter Sachbeschädigung! Nojoke

glidrisi  31.03.2018, 15:25
@bigquestion97

..so 50 bis 200 Euro wir da drin sein, je nach Alter und Einsätzen.

peterobm  31.03.2018, 15:26
@jo851

du kannst es drehen wie du magst, es bleibt Sachbeschädigung

jo851 
Fragesteller
 31.03.2018, 15:25

Vor dem Gesetz ist der Hund immerhin eine Sache!

Bitterkraut  31.03.2018, 15:30
@jo851

Nein. Schießlich haben wir ein Tierschutzgesetz und kein Sachenschutzgesetz.

In Frage kommt also eine Sachbeschädigung und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

jo851 
Fragesteller
 31.03.2018, 15:26

Wie kommst du jetzt auf diesen Wert?

jo851 
Fragesteller
 31.03.2018, 15:29

@peterobm Das schreibe ich ja auch in meiner Frage dass es Sachbeschädigung ist.

Bitterkraut  31.03.2018, 15:32

Im Einsatz verletzen Dritte den Hund? Wie das denn? Weil zu Rettende auf den Hund schießt oder was?

jo851 
Fragesteller
 31.03.2018, 15:58

@Bitterkraut Muss nicht im Einsatz sein. Habe ich nicht geschrieben. Kann ja ein Hundehasser den Hund bewusst erschießen. Wie kommst du hier auf eine Einsatzverletzung?? Wenns ich mein Auto selbst anfahre ist es auch keine Sachverletzung und ich schau durch die Finger. Wenn jedoch jemand mit dem Schläger auf mein Auto einwirkt ist die Sache ganz anders. Also: Eigenverschulden oder Fremdverschulden

Bitterkraut  31.03.2018, 17:46
@jo851

Steht so in der Antwort von @peterobm, die ich kommentiert habe.

Sachbeschädigung ist das eine, ein möglicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz das andere. Schadenersatz ist eine zivilrechtliche Forderung, die käme zur Strafe dazu.

Ein gut ausgebildeter Hund kann schon einen Wert von 10000 bis 15000 Euro haben. Ausgebildete Assistenzhunde kosten 30000 Euro.

jo851 
Fragesteller
 31.03.2018, 15:35

Ich wollte mit meinen Beitrag bewusstł den Hund rein auf eine Sache wie eine Auto herunterspielen auch wenn es das für mich persönlich nicht ist. Bei einem Auto hat ja ein Richter ein leichtes Spiel gibt es dort ja eine Wertliste. Bei einen Diensthund ja nicht... Danke für die Antwort

Bitterkraut  31.03.2018, 15:38
@jo851

Man kann einen Hund aber nicht auf den Schwert erunterspielen, wenn es sich um Tierquälerei handelt. Deine Annahme, dass Tiere nach dem Gesetz immer nur Sachen sind, ist falsch.

Was ausgebildete Rettunghunde wert sind kann man nur schätzen, weil die in der Regel von den Haltern selbst ausgebildet werden, Assistenzhunde und Blindeführhunde haben stolze Preise von um die 30 000 Euro.