Was ist der Unterschied zwischen der Anzahl der Beschäftigten und der Anzahl der Vollkräfte?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In Betrieben können z.B. 50 Beschäftigte arbeiten. Von diesen 50 Arbeitnehmern sind dann z.B. 35 Vollzeitkräfte, 10 Teilzeitkräfte und 5 Minijobber.

Alle Mitarbeiter die weniger als die im Betrieb übliche Wochenarbeitzeit (z.B. 37 Stunden) leisten, gelten nicht als Vollzeitkräfte

Wichtig ist die Unterscheidung z.B. beim Kündigungsschutz. In Kleinbetrieben mit nicht mehr als 10 Vollzeitkräften greift der Kündigungsschutz nur in wenigen Ausnahmen.

Arbeiten in einem kleineren Betrieb z.B. zehn Vollzeit- und eine Teilzeitkraft, greift das Kündigungsschutzgesetz. Der Betrieb hat 11 Beschäftigte.

Wenn fünf Vollzeit- und sechs Teilzeitkräfte arbeiten sind das auch 11 Beschäftigte aber es handelt sich um einen Kleinbetrieb.

Im Gegensatz zum Kündigungsschutzgesetz gibt es z.B. beim Teilzeit- und Befristungsgesetz zur Bestimmung der Betriebsgröße für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit keine Unterscheidung zwischen Vollzeit und Teilzeitbeschäftigten. Hier zählt nur die Anzahl der Beschäftigten nach Köpfen (außer Azubis).

Hexle2  23.06.2017, 10:34

Danke fürs Sternchen und schönes Wochenende

Die Frage kenne ich oft in Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz. Beschäftigte sind grundsätzlich alle Mitarbeiter, unabhängig von dem zeitlichen Umfang der erbrachten Arbeit. Mit Vollkräften sind wohl Mitarbeiter gemeint die eine Vollzeitstelle innehaben.

Eine Rolle kann dies etwa bei der Frage des Kündigungsschutzes spielen. Kündigungsschutz bedeutet im Endeffekt, dass der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund benötigt. Nach deutschem Arbeitsrecht ist dies der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und in dem Betrieb mehr als 10 Vollzeit Mitarbeiter beschäftigt sind. Dabei zählen Teilzeitkräfte anteilig. Ich poste mal einen Link zu der Frage des Kündigungsschutzes.

Sollte die Frage in einem anderen Zusammenhang gemeint sein, lass es mich wissen

http://www.kanzlei-mudter.de/kuendigungsschutz.html

Die "Beschäftigten" definieren alle Angestellten eines Betriebes unabhängig der jeweiligen Vertragsform. Vollzeit, Teilzeit oder Geringfügig / Minijob geht dabei dann näher auf die jeweils anteiligen Vertragskonditionen und daraus zusammengesetzten Arbeitsstunden der gesamten Belegschaft näher  differenzierend  ein.

10 halbtags Beschäftigte = 5 Vollkräfte.