Was ist der Geschäftswert bei den Notarskosten bei einer Erbauseinandersetzung?
Hallo zusammen,die Notarskosten bei einer Erbauszahlung rechnen sich ja nach dem Geschäftswert. Ich habe das Haus zusammen mit meiner Schwester je hälftig geerbt. Der Notar setzt als Geschäftswert jedoch den Wert der GESAMTEN Immobilie an. Dabei gehört mir doch bereits die Hälfte. Ist das korrekt?GrüßeCantor
2 Antworten
Da bisher noch keine Antwort gegeben wurde, will ich Dir zwei Links nennen, die Dir vielleicht weiter helfen.
http://www.anwalt.org/erbauseinandersetzung/
Wenn Du ziemlich nach unten scrollst, findest Du Angaben über die Kosten.
http://www.erbrecht-heute.de/Notar-Kosten.html
Hier findest Du allgemeine Angaben zu den Kosten
Ich selbst habe keine Erfahrung und kann daher nur mutmaßen:
Ich würde es so verstehen, dass der Notar den Wert der ganzen Immobilie ansetzt, denn zunächst gehört Dir doch nicht "bereits die Hälfte", erst nachdem er seine Arbeit abgeschlossen hat, gehört das Haus jedem zur Hälfte.
Logisch erscheinen würde mir, wenn er den Gesamtwert ansetzte und die Kosten dann hälftig auf die beiden Erben verteilen würde. Aber wie gesagt, reine Mutmaßung.
Hallo,
frage deinen Notar, der kann es dir erklären.