Was haltet ihr von das Bayern versucht die Entschädigung zu drücken?

4 Antworten

Er sollte 1000.- Euro pro Tag kriegen, für das verlorene Leben.

Und es sollte sich ein Anwalt um die allfällige Strafanzeige gegen die relevanten Behörden kümmern.

Nein, von den 75 Euro pro Tag Haftentschädigung wollen und können/dürfen sie es nicht abziehen. Daneben fordert er aber noch Schadenersatz und von diesem werden eben Verpflegungs- und Unterbringungskosten abgezogen.

Es gibt Urteil das 75 Euro pro Tag Entschädigung

Es gibt Gesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/streg/__7.html

13 Jahre sind knapp 5000 Tage, und draußen hätte er pro Tag sicher mehr als 20 Euro für Ernährung und Wohnung ausgegeben.


eingew  10.02.2025, 11:11

Es geht ja eben gerade nicht darum, dass man einfach stumpf tägliche Kosten aufsummiert, sondern dass man für illegalen Freiheitsentzug entschädigt wird. Mit dieser Farce tut man ja glatt so, als wäre das alles seine Entscheidung gewesen. Er wurde gegen seinen Willen ernährt und untergebracht. Mir kann ein Hotel auch nicht random eine Rechnung für Zimmer und Frühstück stellen, obwohl ich in der Zeit zuhause war und auch nie das Zimmer und das Frühstück reserviert oder bestellt hätte!

Hoegaard  10.02.2025, 11:13
@eingew

Es geht ja eben gerade nicht darum, dass man einfach stumpf tägliche Kosten aufsummiert, sondern dass man für illegalen Freiheitsentzug entschädigt wird.

Genau diesen Zweck hat die oben zitierte Rechtsvorschrift.

eingew  10.02.2025, 11:17
@Hoegaard

In der zitierten Vorschrift steht aber doch gar nichts von Kost und Logis. Ich wüsste auch nicht, wie man darauf kommen sollte. Scheinbar ist dieser menschenfeindliche Unsinn tatsächlich rechtens, aber ich für meinen Teil führe hier auch keine juristische, sondern eine moralische Diskussion.

Und moralisch sprechen wir hier schlicht und ergreifend von Unrecht.

Schulzefa 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 11:09

Er hätte pro mehr als 75 verdient und zu Not Kredit aufgenommen wenn er nicht verurteilt worden wäre

Völlig richtig, wenn er noch mehr Geld fordert dann soll man ihm das aufgewendete auch in Rechnung stellen.


Schulzefa 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 15:28

Weil? Stell dir vor du verlangst Schaden Ersatz und die gegen Partei sagt nur wenn dehren Kosten von Anwalt übernimmst fänddst du nicht so geil oder?

Rjinswand  10.02.2025, 15:48
@Schulzefa

Der geschädigte hat die volle Gesetzliche Entschädigung bekommen und verlangt aber das doppelte.

Ist ok, dann muss man ihm aber auch das bereits geleistete abziehen.