Was haltet ihr davon, dass Spazierfahrten mit dem Auto oder dem Motorrad eigentlich verboten sind?
Rechtlich gesehen dürfte man mit dem Auto oder dem Motorrad nicht ziellos durch die Gegend fahren. Grund ist die Vermeidung unnötiger Luftverschmutzung und Lärmbelästigung. Ich muss sage, dass ich sowas für totalen Quatsch halte und darin eine Freiheitseinschränkung sehe. Wenn ich ein Ziel habe, darf ich von München nach Flensburg fahren. Wenn ich kein Ziel habe und einfach eine kleine Überlandfahrt von 100 Kilometer machen will, müsste ich laut Gesetz mit einem Bußgeld von bis zu 100€ rechnen.
Wie seht ihr das? Ist für euch so ein Verbot auch übertrieben oder findet ihr es richtig/ gut dass so eine Regelung gibt?
Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen
3 Antworten
Die Regelung macht Sinn. Diese gilt übrigens nur innerhalb geschlossener Ortschaften.
Grade in belebten Innerstädten gibt es oft Probleme mit den sogenannten Autoposer. Die fahren oft mehrmals an die selben Stellen vorbei, dabei bleibt es nicht nur bei einem Fahrzeug, oft sind es dann mehrere Fahrzeuge ständig Grundlos vorbei fahren und viel Lärm verursachen. Die Anwohner und auch Passanten haben auch Rechte und sie müssen sich solch eine Belästigung nicht gefallen lassen. Deren Recht auf Ruhe überwiegt das individuelle Freiheitsrecht.
Deswegen gibt es so eine Reglung, um andere Menschen zu schützen.
Motorräder, Oldtimer, Cabrios und sonstige Ausnahmefälle sind von diesem Verbot nicht betroffen.
Im Autofahrerland Deutschland undenkbar und ich bin heilfroh dass diese Diskussion vom Tisch in der Politik.
Das hätte nämlich definitiv zu Auseinandersetzungen geführt hätte man das Sonntagsfahrverbot ab 01.07. durchgerungen.
Denn ich glaube nicht, dass sich daran viele gehalten hätten.
Im Autofahrerland Deutschland undenkbar und ich bin heilfroh dass diese Diskussion vom Tisch in der Politik.
ähm was? Vom Tisch? Das vom TE genannte Verbot ist Innerorts aktuelle Rechtslage und zwar schon seit Ewigkeiten. (Wahrscheinlich länger als du einen Führerschein hast.) Der TE hat es halt übertrieben und nicht richtig dargestellt aber Grundsätzlich gibt es ein Verbot von Mehrfachen unnötigem hin und her fahren wenn es andere belästigt.
Das gilt nur innerhalb geschlossener Ortschaft und auch nur dann, wenn ich meinetwegen in Hamburg, die Berliner Straße 30 Mal rauf und runter fahre.
Ansonsten kann ich durch die Stadt fahren, wann und wie oft ich will.
1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html
SO ist es richtig!
Wer von der Polizei kontrolliert wird und gefragt wird, wohin die Fahrt geht, der sollte keine Spaßfahrt nennen, denn diese wird mit Bußgeld bestraft. Der Grund dafür ist einfach zu erklären: Autofahren erzeugt schädliche Abgase und schon aus Umweltschutzgründen sollte auf unnötige Fahrten verzichtet werden. Doch Spaßfahrten werden aber auch aus einem anderen Grund als Ordnungswidrigkeit nach § 30 der Straßenverkehrsordnung geahndet, wie „Bußgeldkatalog.de“ schreibt. „ERGO.de“ schreibt, dass das das sinnlose Umherfahren vor allem innerorts bestraft wird.
Demnach sind Spaßfahrten zwar schwer nachzuweisen, aber aus zwei Gründen verboten:
- Lärmbelästigung
- Umweltverschmutzung
Die Regelung gilt somit nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Motorrad-Fahrer. Die Sonntags-Spritztour durch die Region gilt somit streng genommen als Vergehen – es sei denn, die Fahrer steuern ein bestimmtes Ausflugsziel oder Restaurant zum Einkehren an.
....musst du schon wieder mit diesem Kindergarten-Artikel ankommen?
.....noch einmal, aber zum letzten Mal: dort steht nur subjektiver Käse. An den Haaren herbeigezogen!
Laut der Seite die ich verlinkt habe gilt das für alle Fahrzeuge.