Was gehört zum Inventar im Erbfall?
Hallo, ich erbe Inventar und würde gern wissen ob die hochwertige Einbaugeräte in der Küche dazu gehören. Soweit ich weiß, die Küchenmöbel selbst ist untrennbar mit Haus verbunden. Die Geräte sind aber ausbaubar und können ausgetauscht werden. Vielen Dank!
3 Antworten
Vermutlich handelt es sich um eine Mietwohnung. Dann solltest Du den Vermieter fragen, ob die Küche zur Wohnung gehört oder ob sie dem Verstorbenen selbst gehört hat. Oder im Mietvertrag sollte hierzu auch etwas stehen, solltest Du diesen durchlesen können.
Inventar, das = c. Verzeichnis der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten aus einem Nachlass
Quelle: Duden.de
Küchenmöbel untrennbar mit dem Haus verbunden? Sind die einbetoniert?